Ratgeber · Pflegeleistungen

Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege wenn es zu Hause nicht geht

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung – für bis zu 8 Wochen im Jahr, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer akuten Krise oder weil die Pflegeperson ausfällt: Hier erfahren Sie, welches Budget Ihnen zusteht, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie die Leistung mit der Verhinderungspflege kombinieren.

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Kurzzeitpflege auf einen Blick

1.774 € / Jahr

Budget der Pflegekasse für maximal 56 Tage (8 Wochen) vollstationäre Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

Ab Pflegegrad 2

Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

+50 % Verhinderungspflege

Nicht verbrauchtes Budget der Verhinderungspflege kann zu 50 % auf die Kurzzeitpflege umgewidmet werden – das ergibt bis zu 2.661 €.

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Sie greift immer dann, wenn die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum nicht sichergestellt werden kann – sei es geplant oder ungeplant.

Typische Situationen, in denen Kurzzeitpflege zum Einsatz kommt:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt – wenn die Nachsorge zu Hause noch nicht organisiert ist
  • In einer akuten Krise – bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • Während eines Umbaus – wenn die Wohnung barrierefrei angepasst wird
  • Bei Ausfall der Pflegeperson – durch Krankheit, Urlaub oder eigene Rehabilitation

In der Einrichtung übernehmen qualifizierte Pflegekräfte die Versorgung, Betreuung und medizinische Behandlungspflege – rund um die Uhr. So sind Pflegebedürftige auch in Übergangsphasen sicher versorgt.

Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?

In diesen vier häufigen Szenarien ist Kurzzeitpflege die passende Lösung:

Nach Krankenhausaufenthalt

Nach einer Operation oder schweren Erkrankung ist die häusliche Versorgung oft noch nicht organisiert. Die Kurzzeitpflege überbrückt diese kritische Phase professionell.

Bei akuter Verschlechterung

Wenn sich der Pflegebedarf plötzlich erhöht und die Pflege zu Hause vorübergehend nicht mehr ausreicht, bietet die Kurzzeitpflege sofortige Entlastung.

Umbau der Wohnung

Während eines barrierefreien Umbaus oder einer Renovierung kann die pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zu Hause bleiben. Die Kurzzeitpflege schafft Sicherheit.

Pflegeperson fällt länger aus

Bei Krankheit, Urlaub oder Rehabilitation der pflegenden Angehörigen übernimmt die Kurzzeitpflege die Versorgung – ergänzend oder alternativ zur Verhinderungspflege.

Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege kombinieren

Sie können bis zu 50 % des nicht genutzten Verhinderungspflege-Budgets auf die Kurzzeitpflege umwidmen. Das erhöht Ihren finanziellen Spielraum deutlich:

Rechenbeispiel:
Kurzzeitpflege-Budget: 1.774 €
+ 50 % der Verhinderungspflege: 806 € (50 % von 1.612 €)
= 2.580 € für Kurzzeitpflege

Mehr zur Verhinderungspflege und ihren Voraussetzungen erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Verhinderungspflege.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

In drei Schritten zur Kurzzeitpflege – von der Suche nach einer Einrichtung bis zur Abrechnung:

01

Einrichtung suchen

Suchen Sie rechtzeitig nach einer geeigneten Kurzzeitpflege-Einrichtung in Ihrer Nähe. Plätze sind oft knapp – besonders nach der Klinikentlassung hilft der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Vermittlung.

02

Antrag bei der Pflegekasse

Reichen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse ein – idealerweise vor Beginn des Aufenthalts. Die meisten Einrichtungen unterstützen Sie bei der Antragstellung und kennen die erforderlichen Formulare.

03

Aufenthalt und Abrechnung

Die Einrichtung rechnet die pflegebedingten Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie als Eigenanteil – ähnlich wie in der stationären Pflege.

Gut zu wissen: Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. So erhalten Sie auch während des stationären Aufenthalts weiterhin eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Was kostet mich Kurzzeitpflege?

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten bis maximal 1.774 € pro Kalenderjahr. Darüber hinaus fallen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten als Eigenanteil an. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der gewählten Einrichtung ab – rechnen Sie mit 30 bis 60 € pro Tag. Bei geringem Einkommen kann Sozialhilfe beantragt werden.

Kann ich die Einrichtung frei wählen?

Ja. Sie können jede zugelassene Pflegeeinrichtung wählen, die Kurzzeitpflege anbietet. Das müssen nicht ausschließlich Einrichtungen in Ihrer Nähe sein – auch wenn eine wohnortnahe Einrichtung natürlich Besuche durch Angehörige erleichtert.

Wie schnell bekomme ich einen Platz?

Planen Sie möglichst frühzeitig. Kurzzeitpflegeplätze sind in vielen Regionen knapp – vor allem in Ferienzeiten oder nach der Grippesaison. Wenn Sie direkt aus dem Krankenhaus kommen, schalten Sie den Sozialdienst der Klinik ein: Er hat Kontakte zu Einrichtungen und kann die Vermittlung beschleunigen.

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Neben der Kurzzeitpflege steht Ihnen ein weiterer monatlicher Anspruch zu: bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Mit der Pflegebox nutzen Sie diesen Anspruch unkompliziert – wir stellen die Box individuell zusammen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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