Häusliche Krankenpflege dient dem Zweck, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen.
Als Leistung der Krankenkasse können sowohl Menschen mit Pflegegrad als auch Menschen ohne Pflegegrad eine häusliche Krankenpflege von einem Arzt verordnet bekommen. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfassen Leistungen der Grundpflege, der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Was sind die Voraussetzungen für häusliche Krankenpflege?
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind im Sozialen Gesetz-Buch (SGB) V verankert und können von gesetzlich Versicherten unter folgenden Umständen von der Krankenkasse bezogen werden:
- Wenn eine ärztliche Verordnung für die häusliche Krankenpflege vorliegt und diese von der zuständigen Krankenkasse genehmigt wurde.
- Wenn ein Krankenhausaufenthalt durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann.
- Wenn durch die häusliche Krankenpflege das Ergebnis einer ärztlichen Behandlung gesichert werden kann, ohne die häusliche Krankenpflege also eine Verschlechterung des Zustandes zu befürchten wäre.
- Um die Versorgung bei einer schweren Krankheit oder bei Verschlimmerung einer bereits bestehenden Krankheit zu gewährleisten. Auch unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation kann die häusliche Krankenpflege zum Einsatz kommen.
- Wenn weder die Patienten selbst noch eine andere, im selben Haushalt lebende Person die benötigten Pflegemaßnahmen durchführen kann. Hat die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege genehmigt, ist für Versicherten wichtig zu wissen, dass eine Zuzahlung anfallen kann. Liegt keine Zuzahlungsbefreiung vor und ist die pflegebedürftige Person volljährig, fällt für die häusliche Krankenpflege eine Zuzahlung von 10 Euro bei jeder Verordnung an, sowie 10 Prozent der Kosten, die für die ersten 28 Tage für die häusliche Krankenpflege anfallen.
Welche Leistungen kann die häusliche Krankenpflege beinhalten?
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden in vier Leistungsgruppen unterteilt. Im Folgenden haben wir eine Übersicht der vier Leistungsgruppen zusammengefasst.
Häusliche Krankenpflege – Leistungsgruppe eins
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Verabreichen von Augentropfen
- Inhalationen
- Injektionen (s.c.)
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser)
- Medikamentengabe
- Auflegen von Kälteträgern
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Klasse II)
- Abnehmen eines Kompressionsverbandes
- Abnehmen einer s.c. – Infusion
- Richten von Injektionen (auch Insulingabe)
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Häusliche Krankenpflege – Leistungsgruppe zwei
- Klistiere, Klysma
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit Grad 2
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Klasse II)
- Suprapubische Blasenkatheter (SPK) Versorgung
- Medizinische Einreibungen
- Dermatologische Bäder
- Versorgung bei PEG
Häusliche Krankenpflege – Leistungsgruppe drei
- Stoma-Versorgung (z.B. Urostoma, Anus-Praeter Versorgung, nur bei krankhaften Veränderungen)
- Blasenspülung
- Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette
- Versorgung von mehr als zwei Dekubiti mit Grad 2
- Versorgung und Überprüfung von Drainagen
- Legen und Anhängen einer subkutanen Infusion
- Intramuskuläre Injektionen
- Instillation
- Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung (Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur Harnableitung)
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
- Anlegen eines Kompressionsverbandes
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (Wundschnellverbände, z.B. Heftpflaster, Schutzverbände fallen nicht hierunter)
Häusliche Krankenpflege – Leistungsgruppe vier
- Versorgung eines Dekubitus Grad 3
- Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 3
- Versorgung eines Dekubitus Grad 4
- Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 4
- Einlauf (Hebeeinlauf und Senkeinlauf)
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes (Bedienung, Überwachung, Überprüfung, Reinigung und Wechsel des Systems)
- Digitales Enddarm-Ausräumen
- Anhängen, Wechsel oder Abhängen einer intravenösen Infusion z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port
- Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsytemen
- Legen und Wechseln einer Magensonde
Grundsätzlich kann die häusliche Krankenpflege von ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden, allerdings werden nicht alle Leistungen, die die häusliche Krankenpflege umfasst, auch von allen Pflegediensten angeboten. Soll für die häusliche Krankenpflege also ein Pflegedienst hinzugezogen werden, sollten die Patienten oder die Angehörigen sich unbedingt im Vorfeld bei dem Pflegedienst informieren, in welchem Ausmaß die häusliche Krankenpflege genau durchgeführt werden kann. Wurde die häusliche Krankenpflege genehmigt, kann der zuständige Pflegedienst die erbrachten Leistungen in der Regel direkt mit der Krankenkasse abrechnen.