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Das AOK Pflegepaket: Ihre monatliche Entlastung für zu Hause

Profitieren Sie von kostenlosen Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Sichern Sie sich jetzt Hygiene und Sicherheit für den Pflegealltag – unkompliziert und direkt nach Hause geliefert.

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  • Kostenlos: Ab Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege
  • Flexibel: Passen Sie Ihre Box jederzeit an Ihre Bedürfnisse an.
  • Einfach: Bestellen Sie bequem online und verwalten Sie Ihre Lieferungen im Kundenportal.
  • Sorglos: Alles, was Sie für Ihre Pflege benötigen, in einer Box.
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Was genau ist das AOK Pflegepaket?

Wenn Sie oder ein Angehöriger über die AOK versichert sind und zu Hause gepflegt werden, steht Ihnen gesetzlich finanzielle Unterstützung zu. Konkret bedeutet das: Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von gesetzlich festgelegten 42 Euro monatlich. Oft wird dieser Anspruch umgangssprachlich als „AOK Pflegepaket“ oder „Pflegebox“ bezeichnet.

Wichtig zur Klarstellung: Die AOK selbst packt und verschickt keine Pflegepakete. Die Krankenkasse stellt lediglich das gesetzliche Budget (die 42 Euro Pauschale) zur Verfügung. Spezialisierte und zertifizierte Anbieter wie sanus+ übernehmen für Sie die Zusammenstellung der Box, den kostenlosen Versand direkt zu Ihnen nach Hause und die direkte Abrechnung mit der AOK-Pflegekasse.

Was ist in der Pflegebox enthalten?

Die monatliche Pauschale kann individuell für genau die Hygieneartikel eingesetzt werden, die Sie für den Pflegealltag benötigen:

  • Einmalhandschuhe für hygienisches Arbeiten
  • Flächendesinfektion für eine keimfreie Umgebung
  • Händedesinfektion zum Schutz vor Infektionen
  • Bettschutzeinlagen (Einweg oder wiederverwendbar)
  • Mundschutz (z.B. FFP2-Masken)
  • Schutzschürzen (für den Umgang mit Flüssigkeiten)
  • kostenlose Pflegebox mit Pflegegrad 1-5
  • monatlich frei Haus geliefert

Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Die Bedingungen der Pflegekasse sind erfreulich simpel. Sofern die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind, genehmigt die AOK die monatlichen Pflegehilfsmittel:

  • Anerkannter Pflegegrad: Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 besitzen.
  • Häusliches Umfeld: Die Pflege findet zu Hause, in einer Senioren-WG oder im betreuten Wohnen statt (nicht vollstationär im Pflegeheim).

Gut zu wissen: Es spielt keine Rolle, ob ein ambulanter Pflegedienst unterstützt oder Angehörige die Pflege komplett selbst übernehmen.

In 3 Schritten zu Ihrer Pflegebox

  1. Auswählen: Suchen Sie sich eine vorkonfektionierte Pflegebox bei Sanus-Plus aus oder stellen Sie Ihre gewünschten Artikel individuell zusammen.
  2. Beantragen: Füllen Sie den Online-Antrag in wenigen Minuten aus. Wir von Sanus-Plus übernehmen ab hier die komplette Kommunikation und Antragstellung bei Ihrer AOK.
  3. Monatlich erhalten: Nach erfolgreicher Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox jeden Monat pünktlich, zuverlässig und versandkostenfrei direkt an die Haustür.

Machen Sie den Pflegealltag leichter!

Bestellen Sie Ihre kostenlose Pflegebox in wenigen Klicks über Sanus-Plus. Wir kümmern uns um den kompletten Papierkram mit der AOK und senden Ihnen Ihre Hilfsmittel zuverlässig nach Hause.

Häufig gestellte Fragen & detaillierte Hintergrundinformationen (FAQ)

Sie möchten sich noch genauer über das Thema Pflegehilfsmittel und die Leistungen der AOK informieren? In den folgenden Bereichen finden Sie weiterführende Details, gesetzliche Grundlagen und Antworten auf häufige Fragen.

Auf welcher gesetzlichen Basis beruht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Insbesondere § 40 SGB XI regelt den Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Hier ist festgeschrieben, dass die Pflegekassen (wie die AOK-Pflegekasse) die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Maximalbetrag von derzeit 40 Euro monatlich übernehmen, um die Pflege zu erleichtern oder Beschwerden zu lindern.

Welche weiteren Leistungen bietet die AOK bei häuslicher Pflege?

Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben AOK-Versicherte – abhängig vom Pflegegrad – noch weitere Leistungsansprüche, um den Alltag zu Hause zu bewältigen:

  • Pflegegeld & Pflegesachleistungen: Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen dienen der Bezahlung der Inanspruchnahme eines professionellen, ambulanten Pflegedienstes.
  • Technische Hilfsmittel: Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle oder Sitzhilfen, die meist leihweise von der AOK zur Verfügung gestellt werden.
  • Zuschuss zum Hausnotruf: Die Kosten für den Anschluss und die monatliche Grundgebühr (aktuelle Pauschalen beachten) können übernommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Alleinleben oder weite Teile des Tages allein) erfüllt sind.
  • Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: Fällt die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit aus, zahlt die Kasse einen Ersatz, der in die eigene Häuslichkeit kommt oder den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung finanziert.
  • Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat): Bereits ab Pflegegrad 1 steht dieser Betrag zusätzlich zur Verfügung und kann z.B. für anerkannte Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter genutzt werden.

Gibt es spezielle Beratungsangebote und Pflegekurse?

Die AOK unterstützt pflegende Angehörige auch über das Finanzielle hinaus. Zu den Angeboten gehören unter anderem kostenfreie Pflegekurse, bei denen grundlegendes Wissen für die häusliche Pflege vermittelt wird. Außerdem bietet die AOK oft einen „Familiencoach Pflege“ an (ein Online-Programm für die psychische Unterstützung pflegender Angehöriger) sowie einen „Pflege-Navigator“, mit dem schnell passende ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime im gewohnten Umfeld gefunden werden können.

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