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Pflegeleistungen 2024: Änderungen im Überblick

In diesem Artikel gehen wir nur auf die Änderungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen ein, nicht auf die für professionelle Pflegekräfte.

Überblick – das ändert sich 2024

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Anhebung der Pflegesachleistungen
  • Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld
  • Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege
  • Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige

Erhöhung des Pflegegelds

Anfang des Jahres 2024 steigt das Pflegegeld um 5%. Bekommen Sie bereits Pflegegeld, wird dies automatisch ab Januar erhöht. Diese Anpassung ist die erste seit 2017. Die nächste Anpassung ist für 2025 geplant um 4.5%.

Anhebung der Pflegesachleistungen

Auch die Pflegesachleistungen werden zum Jahresbeginn um 5% steigen. Hier wird auch ab Januar 2024 der Betrag automatisch erhöht.

Besserer Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld soll berufstätigen pflegenden Angehörigen helfen, ihre Pflegetätigkeit und ihre Erwerbstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren.

Ab 2024 kann diese Leistung nicht nur einmal pro Pflegefall beansprucht werden, sondern jedes Jahr aufs Neue.

Erhöhung des Zuschlags zu Pflegekosten in stationärer Pflege

Werden pflegebedürftige Personen im Heim untergebracht, zahlt die Pflegekasse seit 2022 Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten. Die Zuschüsse werden nach Aufenthaltsdauer gestaffelt. Zum 01.01.2024 steigen die Prozentsätze weiter an:

 Alter ProzentsatzNeuer Prozentsatz
Jahr5%15%
Jahr25%30%
Jahr45%50%
Ab dem 4. Jahr70%75%
Neue Prozentsätze zum 01.01.204

Vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige

Das Entlastungsbudget soll die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erleichtern. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahren und mit Pflegegrad 4 oder 5 tritt das Entlastungsbudget bereits zum 01.01.2024 in Kraft. Für alle anderen erst ab 2025.

Zudem werden die Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege angeglichen. Bei der Verhinderungspflege wird die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten vorangegangener häuslicher Pflege gestrichen. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf 8 Monate angehoben und stimmt damit mit der Höchstdauer der Kurzzeitpflege überein. Auch das halbe Pflegegeld wird von da an bis zu 8 Wochen während der Verhinderungspflege weiterbezahlt.

Pflegeleistungen 2024: Änderungen im Überblick

Das Jahr 2024 bringt wichtige Änderungen im Bereich der Pflegeleistungen mit sich. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen, damit Sie und Ihre Angehörigen optimal von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte und erklären, was sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige ändert.

Ihre Vorteile im Blick: Dieser Beitrag hilft Ihnen, die komplexen Änderungen zu verstehen und zeigt Ihnen, wie Sie die neuen Leistungen optimal für Ihre individuelle Pflegesituation nutzen können. Verpassen Sie keine Chance auf finanzielle Entlastung und verbesserte Versorgung!

Leistungsbeträge und Pflegesachleistungen: Mehr Geld für Ihre Pflege

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die finanziellen Leistungen. Die Höhe der monatlichen Beträge, die für Sachleistungen (z.B. durch ambulante Pflegedienste) oder Geldleistungen (Pflegegeld für Angehörige) zur Verfügung stehen, wurde angepasst. Diese Anpassungen sollen die gestiegenen Kosten in der Pflegebranche berücksichtigen und sicherstellen, dass Pflegebedürftige die notwendige Unterstützung erhalten.

  • Pflegesachleistungen: Erhöhung der Beträge, die für ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet mehr Flexibilität bei der Auswahl des passenden Dienstleisters und eine bessere Abdeckung Ihrer individuellen Pflegebedürfnisse.
  • Pflegegeld: Anpassung der monatlichen Zahlungen, die an Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen weitergegeben werden. Anerkennung und Unterstützung für die wertvolle Arbeit, die Angehörige leisten.

Wichtig: Die genauen Beträge variieren je nach Pflegegrad. Es lohnt sich, die individuellen Beträge für Ihren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu erfragen, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen. Nutzen Sie auch Online-Pflegerechner, um schnell einen Überblick zu bekommen.

Entlastungsbetrag und Kurzzeitpflege: Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige

Auch der Entlastungsbetrag, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, wurde angepasst. Dieser Betrag kann für verschiedene Angebote eingesetzt werden, wie z.B. Tagespflege, Kurzzeitpflege, oder die Unterstützung im Alltag.

  • Entlastungsbetrag: Flexiblere Nutzungsmöglichkeiten und möglicherweise eine Erhöhung des Betrags, um die Eigenständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu fördern. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag beispielsweise für eine qualifizierte Betreuung zu Hause, um Angehörige zu entlasten.
  • Kurzzeitpflege: Verbesserte Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung für Kurzzeitpflegeaufenthalte, die Angehörige entlasten. Dies ermöglicht eine Auszeit für pflegende Angehörige, ohne die Versorgung des Pflegebedürftigen zu gefährden.

Tipp: Informieren Sie sich detailliert über die verschiedenen Möglichkeiten, den Entlastungsbetrag sinnvoll zu nutzen, um die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern. Viele Pflegekassen bieten hierzu individuelle Beratungen an.

Zusätzliche Angebote und Leistungen: Mehr als nur Geld

Neben den finanziellen Anpassungen gibt es auch Änderungen und Erweiterungen im Bereich der zusätzlichen Angebote und Leistungen. Diese zielen darauf ab, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern und die Angehörigen zu unterstützen.

  • Technische Hilfsmittel: Verbesserter Zugang zu technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Hausnotrufsysteme oder digitale Assistenzsysteme, die die Sicherheit im Alltag erhöhen. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen, länger selbstständig in ihrem Zuhause zu leben.
  • Beratungsangebote: Ausbau der Beratungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige, um eine umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um die Pflege zu gewährleisten. Nutzen Sie diese Angebote, um sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

Wichtig zu wissen: Viele Pflegekassen bieten mittlerweile auch spezielle Schulungen für pflegende Angehörige an. Informieren Sie sich über diese Angebote, um Ihre Pflegekompetenz zu erweitern und die Pflegequalität zu verbessern.

Die Rolle der Digitalisierung in der Pflege

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Jahr 2024 an Bedeutung gewinnt, ist die Digitalisierung in der Pflege. Digitale Lösungen wie telemedizinische Angebote, Apps zur Dokumentation der Pflege oder Online-Plattformen für den Austausch mit anderen Betroffenen können die Pflege erleichtern und die Kommunikation verbessern. Informieren Sie sich, welche digitalen Angebote Ihre Pflegekasse oder Ihr Pflegedienst anbietet.

Was Sie jetzt tun können: Ihre Checkliste für 2024

Um von den Pflegeleistungen 2024 optimal zu profitieren, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  1. Prüfen Sie Ihren Pflegegrad: Vergewissern Sie sich, ob Ihr aktueller Pflegegrad noch Ihren Bedürfnissen entspricht. Bei Bedarf können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Eine Höherstufung kann Ihnen Zugang zu höheren Leistungen ermöglichen.
  2. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse: Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Leistungsbeträgen und den neuen Angeboten, die Ihnen zustehen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Sie umfassend zu beraten.
  3. Planen Sie Ihre Pflege: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und legen Sie gemeinsam fest, welche Leistungen für Sie am sinnvollsten sind. Eine gute Planung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Pflege.
  4. Nutzen Sie Beratungsangebote: Lassen Sie sich von Experten beraten, um die optimalen Leistungen für Ihre individuelle Situation zu finden. Unabhängige Pflegeberater können Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.

Fazit: Zukunftsorientierte Pflege für ein würdevolles Leben

Die Pflegeleistungen 2024 bringen wichtige Veränderungen mit sich, die das Ziel haben, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern und die Angehörigen zu entlasten. Informieren Sie sich gründlich, nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und passen Sie Ihre Pflegeplanung entsprechend an. So können Sie und Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Die Neuerungen bieten Chancen für eine bedarfsgerechtere und qualitativ hochwertigere Pflege.

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