Telefon

Wohngruppen für Pflegebedürftige

Für viele Menschen ist es undenkbar, den Lebensabend allein in den eigenen vier Wänden oder in einer Pflegeeinrichtung zu verbringen. Wohngruppen für Pflegebedürftige sind eine besondere Form der Wohn- und Versorgungseinrichtung. Wir erklären, was bei Wohngruppen für Pflegebedürftige zu berücksichtigen ist und welche Zahlungen die Pflegekasse leistet.

In Wohngruppen für Pflegebedürftige leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohngemeinschaft zusammen. Jedem Bewohner steht ein individuelles Zimmer zur Verfügung, das nach seinem persönlichen Geschmack und Wünschen gestaltet werden kann. In Wohngruppen für Pflegebedürftige gibt es auch Gemeinschaftsräume wie eine Küche und ein Wohnzimmer, die von allen Bewohnern genutzt werden können.

Pflegebedürftige und ältere Menschen können den Alltag besser meistern, indem sie Unterstützungs- und Betreuungsangebote gemeinsam nutzen. In Wohngruppen für Pflegebedürftige stellen die Bewohner zusammen eine Person ein, die die Organisation, Verwaltung oder Betreuung übernimmt und im Haushalt hilft. Derartige Betreuungskräfte, die in Wohngruppen für Pflegebedürftige arbeiten, werden auch Präsenzkräfte genannt.


Formen der Wohngruppen für Pflegebedürftige

Wohngruppen für Pflegebedürftige, die von Bewohnern oder ihren Angehörigen selbstbestimmt organisiert und verwaltet werden, werden als selbstorganisierte Wohngruppen für Pflegebedürftige bezeichnet. Alle Fragen, die sich auf die Wohngemeinschaft beziehen, werden von den Bewohnenden oder ihren Angehörigen selbst geklärt. Zum Beispiel treffen sie Entscheidungen darüber, welche Personen in die Wohngemeinschaft einziehen oder wie der Alltag organisiert wird. Aus diesem Grund ist diese Art des Wohnens besonders geeignet für Personen, die Verwandte haben, die in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten, wenn die Bewohner dies nicht selbst tun können. In selbstorganisierten Wohngruppen für Pflegebedürftige gelten nur die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn Bewohner oder Angehörige Fragen oder Beschwerden haben, kann die Heimaufsicht hier nicht tätig werden, da sie nicht zuständig ist.

Wohngruppen für Pflegebedürftige werden an vielen Orten von Gemeinden, Bürgervereinen oder Einzelpersonen sowie von Pflege- und Betreuungsdiensten gegründet und geführt. In von unabhängigen Anbietern organisierten Wohngruppen für Pflegebedürftige treffen die Verantwortlichen für die Pflege- und Wohngemeinschaft die Entscheidungen und Maßnahmen zu unterschiedlichen Themen. So können sie etwa bestimmen, wer in die Wohngemeinschaft einziehen soll und wie die Räume, die gemeinsam genutzt werden, gestaltet werden.

In von Anbietern organisierten Wohngruppen für Pflegebedürftige gelten nicht nur die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sondern auch die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Das heißt, dass die Leitungen der jeweiligen Wohngruppen für Pflegebedürftige beispielsweise die Anforderungen an die Mitarbeiter, die Wohnqualität sowie die Rechte der Bewohner an Mitwirkung und Mitbestimmung sicherstellen muss. Die Heimaufsicht überwacht und kontrolliert, ob die Betreiber die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes auch tatsächlich einhalten.


Welche Leistungen können Wohngruppen für Pflegebedürftige erhalten?

Wohngruppen für Pflegebedürftige bzw. deren Bewohner haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Pflegebedürftige, die eine Pflegewohngemeinschaft gründen oder an einer Gründung beteiligt sind, erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2.500 Euro pro Person. Die Gesamtförderung beschränkt sich auf höchstens 10.000 Euro pro Pflegewohngemeinschaft. Alle Maßnahmen, die darauf abzielen, eine altersgerechte oder barrierearme Wohnsituation dauerhaft zu verbessern, wie etwa die Installation einer bodengleichen Dusche und Türverbreiterungen, können gefördert werden. Die Umbauarbeiten können schon vor der Gründung von Wohngruppen für Pflegebedürftige und dem Einzug durchgeführt werden.

Leider lehnen die Pflegekassen diese Leistungen für Wohngruppen für Pflegebedürftige oft ab, mit der Begründung, dass die Wohnform, einer vollstationären Pflege entspreche, oder dass die Bewohner oder deren Umfeld nicht aktiv einbezogen werden. Um eine solche Ablehnung zu vermeiden, sollten diese Punkte in den Verträgen der Wohngruppen für Pflegebedürftige ausdrücklich geregelt sein.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben die pflegebedürftigen Bewohner einen monatlichen Anspruch auf einen zweckgebundenen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro. Dieser Zuschlag dient dazu, die Präsenzkräfte in den Wohngruppen für Pflegebedürftige zu bezahlen. Diese Leistung muss formal beantragt werden und der Anspruch besteht nur, wenn es sich tatsächlich um eine Wohngemeinschaft handelt und nicht um eine stationäre Einrichtung.

Für pflegebedürftige Bewohner mit Pflegegrad 2 oder höher, zahlt die Pflegekasse Pflegesachleistungen, wenn für die Pflege ein ambulanter Pflegedienst einbezogen wird. Grundsätzlich können alle Bewohner von Wohngruppen für Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Hierbei muss jedoch das jeweils geltende Landesrecht beachtet werden, da nicht alle Leistungen des Pflegedienstes mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden dürfen.


Unser Service: Pflegehilfsmittel beantragen zur Pflege zu Hause

Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞


Die Entscheidung für die passende Wohnform im Alter ist ein wichtiger Schritt, der gut überlegt sein muss. Insbesondere für Menschen mit Pflegebedarf eröffnen Wohngruppen vielfältige Möglichkeiten. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte von Wohngruppen für Pflegebedürftige und unterstützt Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Was sind Wohngruppen für Pflegebedürftige?

Wohngruppen für Pflegebedürftige sind eine gemeinschaftliche Wohnform, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen und Personen mit Pflegebedarf zugeschnitten ist. Mehrere Bewohner teilen sich eine Wohnung oder ein Haus, wodurch eine wohngruppenbasierte Umgebung entsteht. Das primäre Ziel ist es, ihren Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes und normales Leben inmitten ihrer Einschränkungen zu ermöglichen. Der Alltag wird gemeinsam gestaltet, wodurch soziale Isolation entgegenwirkt und die Lebensqualität deutlich gesteigert wird.

Vorteile von Wohngruppen

  • Gemeinschaft und soziale Teilhabe: Das Zusammenleben in einer Wohngruppe fördert soziale Kontakte, verhindert Einsamkeit und stärkt das Gemeinschaftsgefühl durch gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten.
  • Individuelle Betreuung: Die Pflege kann in Wohngruppen individuell auf die Bedürfnisse jedes Bewohners zugeschnitten werden, wobei Pflegekräfte in der Regel rund um die Uhr anwesend oder schnell erreichbar sind.
  • Alltagsorientierung: Das Leben in Wohngruppen orientiert sich am normalen Alltag, wodurch die Bewohner aktiv an der Gestaltung des Tagesablaufs teilnehmen können.
  • Flexibilität: Wohngruppen bieten oft eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Pflegeleistungen, die bei Bedarf angepasst werden können.
  • Geborgenheit und Sicherheit: Die überschaubare Größe und die vertrauten Gesichter in der Wohngruppe bieten ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit.

Unterschiede zu anderen Wohnformen

Wohngruppen für Pflegebedürftige unterscheiden sich deutlich von anderen Wohnformen wie Seniorenheimen oder betreuten Wohnanlagen:

  • Seniorenheime: In Seniorenheimen steht die 24-Stunden-Pflege im Vordergrund, was oft zu einem stärker institutionalisierten Leben führt. Wohngruppen setzen stärker auf Eigenständigkeit und Gemeinschaft.
  • Betreutes Wohnen: Betreutes Wohnen richtet sich an Senioren, die noch relativ selbstständig sind. Wohngruppen sind ideal für Menschen mit höherem Pflegebedarf, die umfassendere Betreuung benötigen.

Auswahl einer geeigneten Wohngruppe

Die Auswahl der richtigen Wohngruppe für Pflegebedürftige ist entscheidend für das Wohlbefinden. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl folgende Punkte:

  • Lage und Erreichbarkeit: Die Wohngruppe sollte gut erreichbar sein, damit Angehörige sie leicht besuchen können und die Anbindung an Ärzte, Apotheken usw. gewährleistet ist.
  • Konzept der Wohngruppe: Informieren Sie sich detailliert über das Pflegekonzept, die Schwerpunkte, angebotenen Aktivitäten und die Philosophie der Einrichtung.
  • Ausstattung: Achten Sie auf eine altersgerechte und barrierefreie Ausstattung der Räumlichkeiten.
  • Qualität der Pflege: Informieren Sie sich über die Qualifikation des Personals, die Betreuungsschlüssel und die Erfahrungen anderer Bewohner.
  • Kosten: Vergleichen Sie die Preise für Pflege und Unterkunft. Beachten Sie die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse und andere Fördermittel.
  • Probebessuch: Vereinbaren Sie einen Probetag oder einen Besuch in der Wohngruppe, um sich selbst ein Bild zu machen und die Atmosphäre zu erleben.

Finanzierung von Wohngruppen

Die Finanzierung einer Wohngruppe für Pflegebedürftige setzt sich in der Regel aus folgenden Kosten zusammen:

  • Pflegekosten: Diese werden anteilig von der Pflegeversicherung übernommen, abhängig vom individuellen Pflegegrad.
  • Unterkunftskosten: Diese müssen in der Regel selbst getragen werden, können aber teilweise durch Wohngeld oder Sozialhilfe abgedeckt werden.
  • Verpflegung: Kosten für Mahlzeiten, die in der Regel im Mietpreis oder als separate Pauschale enthalten sind.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und sich von der Pflegekasse, unabhängigen Sozialberatungsstellen oder Experten beraten zu lassen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Zusatzleistungen und Angebote in Wohngruppen

Neben der grundlegenden Pflege und Betreuung bieten viele Wohngruppen für Pflegebedürftige eine Vielzahl an Zusatzleistungen und Angeboten, um den Alltag der Bewohner abwechslungsreicher und interessanter zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gemeinsame Aktivitäten: Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Spielenachmittage, Gymnastik und andere Freizeitaktivitäten.
  • Therapeutische Angebote: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, etc.
  • Wellness-Angebote: Friseur, Fußpflege, Massagen etc.
  • Verpflegung: Individuelle Essenspläne, Berücksichtigung von Diäten und Vorlieben, gemeinsame Koch- und Backaktivitäten.
  • Seelsorge und spirituelle Angebote: Besuche von Geistlichen, Andachten und spirituelle Begleitung.

Diese zusätzlichen Angebote sollen die Lebensqualität der Bewohner erhöhen, soziale Kontakte fördern und ihnen ermöglichen, ihren Interessen und Hobbys nachzugehen. Achten Sie bei der Auswahl einer Wohngruppe auf das Angebot an Zusatzleistungen, um sicherzustellen, dass diese den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

Fazit

Wohngruppen für Pflegebedürftige stellen eine wertvolle Alternative zu traditionellen Pflegeeinrichtungen dar. Sie bieten Gemeinschaft, fördern die Selbstständigkeit und erhöhen die Lebensqualität. Durch eine sorgfältige Auswahl und eine gute Vorbereitung können Sie oder Ihre Angehörigen die passende Wohngruppe finden und einen lebenswerten Lebensabend gestalten.

  • Kostenlos bereits ab Pflegegrad 1
  • Bis zu 42,00 € pro Monat sparen
  • Die monatliche Lieferung ist gratis