Themenwelt Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) beschäftigt sich mit allen Produkten, die dazu beitragen die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit im Alltag zu erleichtern oder zu ermöglichen. Dazu gehören Hilfsmittel wie Hausnotruf, Pflegebetten oder Desinfektionsmittel. Jeder Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad hat einen Anspruch auf diese Produkte. In diesem Themenbereich werden Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Pflegehilfsmitteln erklärt und wer für die Kosten aufkommt. Es wird auch über technische Pflegehilfsmittel und den Erstattungsbetrag von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch informiert und wie man das Pflegepaket für Zuhause beantragen kann.
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Pflegehilfsmittel Definition
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbstständigere Lebensführung erleichtern oder ermöglichen und zudem Beschwerden lindern können. Sie sind in dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Die Kosten für diese Produkte werden von den Kassen übernommen oder sie werden leihweise zur Verfügung gestellt. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Eine Übersicht über Pflegehilfsmittel findet man im Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog. Es ist jedoch zu beachten, dass das Hilfsmittelverzeichnis unverbindlich ist und man auch Hilfsmittel erhalten kann, die nicht darin aufgeführt sind.
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe. Hilfsmittel sind medizinisch notwendige Geräte oder Gegenstände, die von einem Arzt verordnet werden und von der Krankenkasse bezahlt werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle. Pflegehilfsmittel hingegen erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege und benötigen keine ärztliche Verordnung, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie einen Antrag bei der Pflegekasse. Beispiele sind Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte oder Notrufsysteme. Doppelfunktionale Hilfsmittel können sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein und die Kosten werden zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse aufgeteilt.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine Übersicht über verschiedene Produktgruppen von Pflegehilfsmitteln
Diese Produktgruppen sind:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, wie z.B. Pflegebetten und spezielle Pflege-Liegerollstühle
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden, wie z.B. Waschsysteme, Duschwagen, Urinflaschen und wiederverwendbare Bettschutzunterlagen
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität, wie z.B. Notrufsysteme und Hilfen im Alltag
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z.B. Einweg-Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Schutzschürzen.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Ausrüstungen, die dazu beitragen die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit im Alltag zu erleichtern oder zu ermöglichen. Sie sind in dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet. Beispiele von technischen Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte, Notrufsysteme und Waschsysteme. Die Kosten für diese Produkte werden von den Kassen übernommen oder sie werden leihweise zur Verfügung gestellt.
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege sind Produkte, die dazu beitragen die häusliche Pflege oder die Selbstständigkeit im Alltag zu erleichtern. Sie sind in dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet und sind unter der Produktgruppe 50 zu finden.
Einige Beispiele von technischen Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege sind Pflegebetten, spezielle Pflege-Liegerollstühle, elektrische Lifter und Dusch- und Toilettenstühle. Diese Hilfsmittel ermöglichen es Pflegebedürftigen, sich sicher und komfortabel im eigenen Zuhause bewegen zu können und erleichtern somit die Pflege durch Angehörige oder Pflegepersonal.
Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel werden in der Regel von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernommen, sofern die Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Antrag auf die Hilfsmittel gestellt haben
Zuzahlung von maximal 10 Euro je Produkt für gesetzlich Versicherte geben. Privat Versicherte sollten sich in ihrem Versicherungsvertrag über die Kostenübernahme informieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegehilfsmittel individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst sein sollten, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Eine Beratung durch eine Pflegefachkraft oder einen Sachverständigen für Hilfsmittelversorgung kann hierbei hilfreich sein.
Herzlich willkommen zu unserem umfassenden Ratgeber rund um das Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch! In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über diese essenziellen Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern. Wir beleuchten, welche Hilfsmittel genau unter den Begriff Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen, wer Anspruch darauf hat, wie du die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragst und worauf du bei der Auswahl achten solltest, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Unser Ziel ist es, dir einen klaren Überblick zu verschaffen und dir bei der Navigation durch das Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu helfen, damit die häusliche Pflege einfacher und sicherer wird.
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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege zum Einsatz kommen und aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal oder für einen kurzen Zeitraum verwendet und dann entsorgt werden müssen. Sie sind unverzichtbar für die Hygiene, den Schutz vor Infektionen, den Komfort und die Sicherheit sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der pflegenden Person. Die Kosten für diese notwendigen Verbrauchsmaterialien werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, die Würde und Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhalten und die täglichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege zu meistern.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?
Die Palette der als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannten Produkte ist breit gefächert und deckt vielfältige Bedürfnisse in der häuslichen Pflege ab. Zu den gängigsten Verbrauchsmaterialien gehören:
- Saugende Bettschutzeinlagen: Diese schützen Matratzen und Bettwäsche effektiv vor Flüssigkeiten und Verunreinigungen. Sie sind in verschiedenen Ausführungen (waschbar oder Einweg) und Saugstärken erhältlich, um individuellen Anforderungen gerecht zu werden.
- Einmalhandschuhe: Eine hygienische Notwendigkeit beim Kontakt mit Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten oder bei der Wundversorgung. Verfügbar in Materialien wie Latex, Nitril (oft besser verträglich bei Allergien) oder Vinyl.
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen: Entscheidend für die Infektionsprävention im Pflegealltag. Es gibt spezielle Mittel für die Hände (oft hautschonender) und für die Desinfektion von Oberflächen.
- Mundschutz / Atemschutzmasken: Dienen dem Schutz vor der Übertragung von Keimen, insbesondere in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr oder bei bestimmten Pflegeverrichtungen.
- Schutzkleidung (z.B. Einwegschürzen): Schützen die Kleidung der Pflegeperson vor Verschmutzungen und tragen zur Hygiene bei. Einwegprodukte sind hier besonders praktisch.
- Fingerlinge: Nützlich für hygienische Anwendungen oder wenn nur einzelne Finger geschützt oder abgedeckt werden müssen.
Bitte beachte, dass dies eine Auflistung der häufigsten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist, die von der Pflegekasse bezuschusst werden können. Produkte wie Inkontinenzeinlagen oder Windeln gehören zwar zu den Verbrauchsmaterialien, fallen aber in der Regel unter eine andere Leistungsposition der Pflegeversicherung (Hilfsmittel bei Inkontinenz) und werden separat betrachtet, auch wenn sie oft in einer Pflegebox enthalten sind.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wie hoch ist die Leistung?
Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben alle Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für die benötigten Verbrauchsmaterialien bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag pro Monat. Dieser Betrag liegt aktuell bei 40 Euro im Monat.
Wichtig: Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem erfolgt. Die 40 Euro sind ein zusätzlicher Betrag, der nicht mit anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verrechnet wird. Er dient speziell der Deckung der Kosten für die notwendigen Verbrauchsmaterialien, um die Hygiene und Sicherheit in der häuslichen Pflege zu gewährleisten.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Der Prozess zur Beantragung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel unkompliziert. So gehst du vor:
- Formlosen Antrag stellen: Ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse oder ein formloses Schreiben, in dem du die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragst, ist oft ausreichend. Viele Kassen bieten auf ihrer Webseite auch spezielle Antragsformulare an.
- Pflegegrad nachweisen: Gib im Antrag den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person an. Da bereits ab Pflegegrad 1 ein Anspruch besteht, ist in der Regel kein gesondertes ärztliches Attest oder eine detaillierte Bedarfsbeschreibung erforderlich, es sei denn, die Pflegekasse fordert dies explizit an.
- Antrag einreichen: Sende das Schreiben oder das ausgefüllte Formular an die Pflegekasse. Dies ist meist per Post oder manchmal auch online möglich.
- Genehmigung abwarten: Nach Prüfung des Antrags erhältst du einen Bescheid von der Pflegekasse. Bei positivem Bescheid wird die Kostenübernahme bis zu 40 Euro monatlich gewährt.
- Produkte beziehen und abrechnen: Du kannst die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nun bei einem zugelassenen Leistungserbringer beziehen. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse (was am bequemsten ist) oder du kaufst die Produkte selbst und reichst die Belege zur Erstattung bei deiner Pflegekasse ein.
Viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, insbesondere Anbieter von Pflegeboxen, übernehmen den gesamten Prozess der Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse für dich. Das macht den Erhalt der benötigten Produkte denkbar einfach.
Der bequeme Weg: Pflegehilfsmittel über eine Pflegebox beziehen
Ein oft unterschätzter Aspekt ist der logistische Aufwand, die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich zu beschaffen und die Abrechnung mit der Pflegekasse zu organisieren. Zwischen Arztbesuchen, Pflegeaufgaben und dem eigenen Alltag kann dies schnell zu einer zusätzlichen Belastung für pflegende Angehörige werden. Hier setzen spezialisierte Anbieter von Pflegeboxen an: Sie ermöglichen die bequeme, automatische Lieferung einer individuell zusammengestellten Pflegebox direkt nach Hause. Dabei wird der Bedarf gemeinsam ermittelt und die Box monatlich im Wert von bis zu 40 Euro – vollständig abgerechnet mit der Pflegekasse – zusammengestellt und verschickt. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern stellt auch sicher, dass die benötigten Verbrauchsmaterialien immer rechtzeitig verfügbar sind, ohne dass du dich selbst um Bestellung und Abrechnung kümmern musst. Es ist eine Sorge weniger in einem oft schon anspruchsvollen Alltag.
Worauf sollte ich bei der Auswahl der Produkte und Anbieter achten?
Bei der Auswahl der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und des Bezugswegs solltest du auf folgende Aspekte achten:
- Individueller Bedarf: Welche Produkte werden tatsächlich benötigt? Eine ehrliche Einschätzung des täglichen Bedarfs hilft, die richtigen Mengen und Arten auszuwählen.
- Qualität und Verträglichkeit: Achte auf hochwertige Produkte, insbesondere bei Hautkontakt. Lesen von Produktinformationen und eventuell Kundenbewertungen kann hilfreich sein. Bei Desinfektionsmitteln ist die Hautverträglichkeit ein wichtiger Faktor.
- Komfort und Passform: Dies gilt insbesondere für Produkte wie Bettschutzeinlagen, die direkten Körperkontakt haben. Der Komfort des Pflegebedürftigen ist entscheidend.
- Einfache Handhabung: Praktische Produkte erleichtern die Pflege für alle Beteiligten.
- Anbieterwahl: Wähle einen zugelassenen Leistungserbringer. Ein guter Anbieter bietet eine breite Produktpalette, berät bei der Auswahl und unterstützt bei der Abrechnung mit der Pflegekasse. Anbieter von Pflegeboxen sind hier oft besonders kundenfreundlich.
- Nachhaltigkeit: Informiere dich über umweltfreundlichere Optionen bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, falls dies für dich eine Rolle spielt.
Sprich bei Unsicherheiten auch mit dem behandelnden Arzt oder einem Pflegedienst, um eine Einschätzung des Bedarfs zu erhalten.
Fazit: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern den Pflegealltag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer guten häuslichen Pflege. Sie tragen maßgeblich zur Hygiene, Sicherheit und zum Komfort bei und entlasten zugleich die pflegenden Angehörigen. Der Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse bis zu 40 Euro monatlich bietet hier eine wichtige finanzielle Unterstützung. Nutze die Möglichkeiten, die dir zustehen, und informiere dich umfassend über die Produkte und die Bezugswege. Besonders bequeme Lösungen bieten dabei spezialisierte Anbieter von Pflegeboxen, die dir den Aufwand der Beschaffung und Abrechnung abnehmen. So kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: eine liebevolle und würdige Pflege. Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Beantragung suchst, zögere nicht, dich an deine Pflegekasse oder einen erfahrenen Anbieter zu wenden. In unserem Blog findest du zudem viele weitere hilfreiche Informationen rund um Pflegegrade, Leistungen und Tipps für Angehörige.
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