Pflegebedürftige Menschen können in der Regel bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, bei der Steuer angeben und so Steuervorteile nutzen. Dazu gehören zum Beispiel:
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- Pflegekosten: Pflegebedürftige Menschen können die Kosten, die sie für die Pflege zahlen, bei der Steuer angeben. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für eine Pflegeversicherung, für einen Pflegedienst oder für ein Pflegeheim.
- Haushaltshilfen: Pflegebedürftige Menschen, die Haushaltshilfen beschäftigen, um bei der täglichen Pflege und Versorgung zu unterstützen, können die Kosten für die Haushaltshilfen bei der Steuer angeben.
- Umbauten: Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause Umbauten vornehmen, um es barrierefrei zu gestalten, können die Kosten für die Umbauten bei der Steuer angeben.
- Fahrkosten: Pflegebedürftige Menschen, die zu Arztbesuchen oder zu anderen pflegebedingten Terminen fahren, können die Fahrkosten bei der Steuer angeben.
Es ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen sorgfältig dokumentieren, welche Kosten im Zusammenhang mit der Pflege anfallen, um sie bei der Steuer angeben zu können. Sie sollten auch sicherstellen, dass sie alle relevanten Unterlagen und Belege aufbewahren, um ihre Steuererklärung abgeben zu können.
Es gibt auch bestimmte Steuervergünstigungen, die speziell für pflegebedürftige Menschen gelten. Dazu gehören zum Beispiel:
- Pflegefreibetrag: Pflegebedürftige Menschen können einen Pflegefreibetrag in Höhe von 4.000 Euro pro Kalenderjahr bei der Steuer angeben. Dieser Freibetrag gilt für pflegebedingte Aufwendungen, die über den allgemeinen Betreuungskosten-Pauschbetrag hinausgehen.
- Mehrbedarf: Pflegebedürftige Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, können einen Mehrbedarf bei der Steuer angeben. Dieser Mehrbedarf wird pro Monat gewährt und beträgt zwischen 135 Euro und 1.200 Euro, je nach Pflegestufe.
- Handwerkerleistungen: Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause Umbauten vornehmen, um es barrierefrei zu gestalten, können einen Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Handwerkerleistungen bei der Steuer angeben.
Es ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen sich über die Steuervergünstigungen informieren, die für sie in Frage kommen, und diese auch bei der Steuererklärung angeben. Sie sollten auch sicherstellen, dass sie alle relevanten Unterlagen und Belege aufbewahren, um ihre Steuererklärung abgeben zu können.
Steuern und pflegebedürftige Menschen: Ein umfassender Leitfaden
Herzlich willkommen zu einem neuen Beitrag auf unserem Blog! Heute widmen wir uns einem Thema, das für viele Menschen von großer Bedeutung ist: Steuern im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit. Denn die finanzielle Belastung, die mit der Pflege verbunden ist, ist oft immens. Wir wollen Ihnen einen umfassenden Überblick verschaffen, wie Sie als pflegebedürftiger Mensch oder Angehöriger von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Unser Ziel ist es, Ihnen das Thema verständlich zu erklären und praktische Tipps zu geben, wie Sie Ihre Steuerlast im Pflegefall optimieren können.
Warum ist das Thema „Steuern und Pflegebedürftigkeit“ so wichtig?
Pflegebedürftigkeit bringt oft erhebliche finanzielle Herausforderungen mit sich. Neben den Kosten für die eigentliche Pflege, die je nach Pflegegrad und Betreuungsform variieren, kommen weitere Ausgaben hinzu. Diese können beispielsweise Umbaumaßnahmen in der Wohnung, spezielle Hilfsmittel oder auch Fahrtkosten für Angehörige umfassen. Die steuerlichen Vorteile, die in Anspruch genommen werden können, stellen daher eine enorme Entlastung dar und helfen, die finanzielle Last zu mindern.
Welche steuerlichen Entlastungen gibt es für Pflegebedürftige?
- Pflegepauschbetrag: Für die häusliche Pflege eines Angehörigen kann ein Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und setzt voraus, dass die Pflege unentgeltlich erfolgt.
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheits- und Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, oder Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der Pflege können steuerlich geltend gemacht werden.
- Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Behinderten-Pauschbetrag: Pflegebedürftige Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
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Detaillierte Informationen zu den einzelnen Entlastungen
In den folgenden Abschnitten werden wir auf die einzelnen steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten genauer eingehen und Ihnen erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese in Anspruch nehmen zu können.
Der Pflegepauschbetrag: Unterstützung für pflegende Angehörige
Der Pflegepauschbetrag ist eine wichtige Unterstützung für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause betreuen. Er soll die Aufwendungen für die Pflege abmildern, die nicht direkt als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Wichtig ist, dass die Pflege im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt. Kleinere Aufmerksamkeiten oder Geschenke an den Gepflegten gelten jedoch nicht als Entgelt.
- Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher, Pflege erfolgt im eigenen Zuhause oder im Zuhause des Pflegebedürftigen, die Pflege wird persönlich erbracht (oder durch eine/n Angehörige/n), die Pflege ist unentgeltlich.
- Höhe: Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
Wichtig: Der Pflegepauschbetrag kann nur von einer Person geltend gemacht werden. Pflegen mehrere Angehörige eine Person gemeinsam, muss der Betrag aufgeteilt werden. Es ist ratsam, sich hier abzustimmen, wer den Betrag geltend macht.
Außergewöhnliche Belastungen: Was Sie absetzen können
Krankheits- und Pflegekosten, die nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Zuzahlungen zu Medikamenten
- Kosten für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Pflegebett)
- Kosten für medizinische Behandlungen
- Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten
- Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft (anteilig, wenn diese nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt wird)
Achtung: Nicht alle Kosten können in voller Höhe abgesetzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt einen zumutbaren Eigenanteil, der sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Es lohnt sich jedoch in jedem Fall, die Kosten zu sammeln und in der Steuererklärung anzugeben. Quittungen und ärztliche Bescheinigungen sind dabei unerlässlich.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Alltagshilfe steuerlich geltend machen
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt beispielsweise für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, die im Haushalt des Pflegebedürftigen tätig ist, oder für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes für Tätigkeiten, die über die reine pflegerische Versorgung hinausgehen (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufen).
- Voraussetzungen: Die Dienstleistung muss im Haushalt des Pflegebedürftigen erbracht werden, es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss bargeldlos erfolgen (z.B. per Überweisung).
- Höhe: 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Handwerkerleistungen: Umbaumaßnahmen und Reparaturen
Auch Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit anfallen, können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Umbaumaßnahmen im Badezimmer (z.B. Einbau einer ebenerdigen Dusche), Reparaturen an Hilfsmitteln oder die Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen.
- Voraussetzungen: Die Handwerkerleistung muss im Haushalt des Pflegebedürftigen erbracht werden, es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss bargeldlos erfolgen.
- Höhe: 20 Prozent der Arbeitskosten (ohne Materialkosten), maximal 1.200 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass in der Rechnung die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden.
Weitere Steuererleichterungen und Tipps
Neben den genannten Steuererleichterungen gibt es noch weitere Aspekte, die im Zusammenhang mit Steuern und Pflegebedürftigkeit relevant sein können:
- Eigene Einkünfte des Pflegebedürftigen: Hat der Pflegebedürftige eigene Einkünfte (z.B. Rente), können diese unter Umständen durch die Inanspruchnahme der genannten Steuererleichterungen reduziert werden.
- Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags: Wenn der Pflegebedürftige den Behinderten-Pauschbetrag aufgrund geringer Einkünfte nicht selbst nutzen kann, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Angehörigen übertragen werden.
- Steuerliche Beratung: Angesichts der Komplexität des Themas ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Diese können Ihnen helfen, alle relevanten Steuererleichterungen zu identifizieren und optimal zu nutzen.
Ein besonderer Tipp für pflegende Angehörige ist die sorgfältige Dokumentation aller im Zusammenhang mit der Pflege entstandenen Kosten. Führen Sie ein detailliertes Haushaltsbuch oder nutzen Sie eine App, um alle Ausgaben zu erfassen. Dies erleichtert die Erstellung der Steuererklärung und hilft, keine relevanten Kosten zu vergessen.
Ein persönlicher Ratschlag vom Blogteam
Die Auseinandersetzung mit Steuern im Kontext von Pflegebedürftigkeit kann zunächst überwältigend wirken. Wir möchten Sie ermutigen, sich dennoch mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Ihnen zustehenden Vorteile zu nutzen. Viele Finanzämter bieten auch Broschüren und Informationsveranstaltungen an, die Ihnen weiterhelfen können. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die optimale steuerliche Gestaltung für Ihre individuelle Situation zu finden. Denken Sie daran: Jede Entlastung hilft, die finanzielle Last der Pflege etwas zu mindern und mehr Ressourcen für die Betreuung und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen zu schaffen. Und denken Sie daran, dass Vorsorge wichtig ist. Je früher Sie sich mit Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und eben auch den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen, desto besser sind Sie für den Fall der Fälle gerüstet.
Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, das Thema „Steuern und pflegebedürftige Menschen“ besser zu verstehen. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar!
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater, um Ihre individuelle Situation zu beurteilen.
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