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Pflegeleistung Erhöhung um 4,5 Prozent ab 2025

Vom 04.01.2025

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Das Jahr 2025 wird für die stationäre Pflege und die häusliche Pflege positive Veränderungen und Erleichterungen mit sich bringen, denn die Pflegeleistung erhöht sich.

Die lang erwartete Erhöhung der Pflegeleistung, die bei der jüngsten großen Pflegereform (PUEG) im Jahr 2023 beschlossen wurden, sind für Pflegebedürftige am wichtigsten. Ab Januar 2025 dürfen sich Betroffene auf eine Erhöhung der Pflegeleistung um 4,5 Prozent freuen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Leistungen sich in welchem Umfang durch die Erhöhung der Pflegeleistung im Jahr 2025 ändern werden. Und wofür vielleicht auch Sie die erhöhte Pflegeleistung nutzen können.


Wie ändert sich der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?

Wer einen Pflegegrad (1-5) hat und in einem häuslichen Umfeld lebt, hat einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro, auch hierunter fällt die Erhöhung der Pflegeleistung. Die Kosten hierfür übernimmt, nach erfolgreicher Antragstellung, die zuständige Pflegekasse. Durch die Erhöhung der Pflegeleistung steigt der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Jahr 2025 auf bis zu 42 Euro pro Monat. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Händedesinfektion, Einmalhandschuhe, Desinfektions-Tücher und Bettschutzeinlagen. Die Erhöhung der Pflegeleistung gibt die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige mehr von den benötigten Hilfsmitteln auswählen kann.


Wie ändert sich der Entlastungsbetrag durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?

Auch der Entlastungsbetrag ist von der Erhöhung der Pflegeleistung 2025 betroffen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Entlastungsbetrag zu nutzen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege und Unterstützungsangebote für den Alltag. Bei allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad von 1 bis 5 ist der Entlastungsbetrag gleich hoch und die Pflegeleistung steigt gleich. Im Jahr 2025 wird der Entlastungsbetrag für alle Pflegestufen von 125 Euro auf 131 Euro pro Monat angehoben.


Unser Service: Pflegehilfsmittel beantragen zur Pflege zu Hause

Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞


Wie ändert sich das Pflegegeld durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Anspruches ist abhängig von dem Pflegegrad der betroffenen Person und ändert sich durch die Erhöhung der Pflegeleistung ab 2025 folgendermaßen:

  • Pflegegrad 2: Bisher – 332 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 347 Euro
  • Pflegegrad 3: Bisher – 573 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 599 Euro
  • Pflegegrad 4: Bisher – 765 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 800 Euro
  • Pflegegrad 5: Bisher – 947 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 990 Euro

Was ändert sich an Vollstationärer Pflege durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?

Wer vollstationär untergebracht ist (zum Beispiel in einem Seniorenheim), hat ebenfalls einen monatlichen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Der Anspruch bei vollstationärer Pflege ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades und ändert sich ab 2025 folgendermaßen:

  • Pflegegrad 2: Bisher – 770 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 805 Euro
  • Pflegegrad 3: Bisher – 1.262 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: Bisher – 1.775 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: Bisher: – 2.005 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 2.096 Euro

Was ändert sich an Leistungen für Wohngruppen durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?

Mit der Anschubfinanzierung kann einmalig die Anpassung des Wohnraumes einer Wohngruppe finanziert werden. Dieser Anspruch gilt für alle Pflegegrade und steigt durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025 von 2.500 Euro auf 2.630 Euro pro Person.

Der Wohngruppenzuschlag ist eine monatliche Leistung für alle Pflegegrade, die dazu dient, eine organisatorische Präsenzkraft dauerhaft zu finanzieren. Diese Leistung steigt durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025 von 214 Euro auf 224 Euro monatlich.

Resümierend kann man sagen, dass sich durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025, einiges tut, um Pflegebedürftigen zu helfe.