Haushaltshilfe
Oft sind pflegebedürftige Menschen oder Senioren noch relativ selbstständig und möchten gerne so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben.
Oft sind pflegebedürftige Menschen oder Senioren noch relativ selbstständig und möchten gerne so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben.
Ungefähr 80 Prozent der insgesamt 4 Millionen pflegebedürftigen Menschen mit anerkannten Pflegestufe in Deutschland befinden sich in der häuslichen Pflege. Um den Pflegebedürftigen, den pflegenden Angehörigen sowie Pflegekräften den Alltag in der Pflege zu erleichtern, gibt es einige gesetzlich geförderte Pflegehilfsmittel, wo die Pflegekassen die Kosten der Mittel teilweise oder vollständig erstatten.
Gerade für Senioren ist die Einkaufshilfe eine Maßnahmen, um die Notwendigkeit des Einkaufens zu erleichtern und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen - man kommt aus dem Haus, trifft Nachbarn oder Bekannte und hat gute Gespräche, damit eine Gelegenheit sich auszutauschen.
Mit einem barrierefreien Badezimmer denken viele Menschen an farblosen und großen Haltegriffen beim WC oder Einstiegshilfen, die Sterilität ausstrahlen.
Im nachfolgenden Beitrag finden Sie eine Anleitung zur Antragstellung einer Förderung bei der KfW-Bank.
Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen.
Der Standard der KfW-Bank „altersgerechtes Haus“ umfasst einen Kriterienkatalog zu wohnumfeldverändernden Umbaumaßnahmen, welche beim vollständigen Einhalten der genannten Vorschriften das Qualitätsmerkmal zugeschrieben werden darf.
Nicht jedes Eigenheim ist von Beginn an barrierefrei gestaltet und Mietwohnungen haben ebenfalls schlechte altersgerechte Voraussetzungen.
Der Absatz 2 regelt den gesetzlichen monatlichen Kostenzuschuss von bis zu 40,00 Euro (durch die Corona-Pandemie war eine gesetzliche Erhöhung von 60,00 Euro beschlossen, die seit 2022 weder auf 40,00 Euro reduziert wurde) durch eine Kostenerstattung - Pflegeboxanbieter helfen dabei.Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet.
Die nachstehenden sechs Artikel hat der Gesetzgeber für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vordefiniert, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu unterstützen und zu verbessern.