§40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Der Absatz 2 regelt den gesetzlichen monatlichen Kostenzuschuss von bis zu 40,00 Euro (durch die Corona-Pandemie war eine gesetzliche Erhöhung von 60,00 Euro beschlossen, die seit 2022 weder auf 40,00 Euro reduziert wurde) durch eine Kostenerstattung - Pflegeboxanbieter helfen dabei.Pflegehilfsmittel sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet.


Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX

Die nachstehenden sechs Artikel hat der Gesetzgeber für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vordefiniert, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu unterstützen und zu verbessern.


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