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Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht Umbauen“

Es gibt vier geförderte Maßnahmen für das Thema altersgerechtes Umbauen. Deren Zuschusshöhe richtet sich durch die Art und Weise der Umbau- und Investitionsmaßnahmen und wird daran berechnet. hier nachstehend die vier Zuschussbeiträge:

  • Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren:
    • 10% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
  • Standard Altersgerechtes Haus:
    • 12,5% der förderfähigen Investitionskosten mit maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:
    • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
  • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie zum Einbruchschutz kombiniert:
    • 10% der förderfähigen Investitionsmaßnahmen mit maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

Als Bauher müssen bestimmte Investitionsmindestsummen investiert werden, damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahmen fördert und ein Antrag gestellt werden kann:

  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden zwischen Investitionen von 2.000 bis 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz werden zwischen Investitionen von 500 bis 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert bzw. bezuschusst

Wichtiger Hinweis

Der Zuschuss für die Umbaumaßnahmen erfolgt erst nach dem Abschluss der Baumaßnahmen, wenn die Bestätigung des mit dem Umbau beauftragtem Unternehmen vorliegt und verifiziert wird.

Wer erhält die Förderung?

Der Zuschuss „Altersgerechtes Umbauen“ kann von Privatpersonen jeden Alters benatragt werden. Nachstehend genauer aufgegliedert:

  • Mieter von Wohnraum
  • Eigentümer von Familienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
  • Wohneigentümergemeinschaften von Privatpersonen