Das Jahr 2025 wird für die stationäre Pflege und die häusliche Pflege positive Veränderungen und Erleichterungen mit sich bringen, denn die Pflegeleistung erhöht sich.
Die lang erwartete Erhöhung der Pflegeleistung, die bei der jüngsten großen Pflegereform (PUEG) im Jahr 2023 beschlossen wurden, sind für Pflegebedürftige am wichtigsten. Ab Januar 2025 dürfen sich Betroffene auf eine Erhöhung der Pflegeleistung um 4,5 Prozent freuen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Leistungen sich in welchem Umfang durch die Erhöhung der Pflegeleistung im Jahr 2025 ändern werden. Und wofür vielleicht auch Sie die erhöhte Pflegeleistung nutzen können.
Wie ändert sich der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?
Wer einen Pflegegrad (1-5) hat und in einem häuslichen Umfeld lebt, hat einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro, auch hierunter fällt die Erhöhung der Pflegeleistung. Die Kosten hierfür übernimmt, nach erfolgreicher Antragstellung, die zuständige Pflegekasse. Durch die Erhöhung der Pflegeleistung steigt der Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Jahr 2025 auf bis zu 42 Euro pro Monat. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Händedesinfektion, Einmalhandschuhe, Desinfektions-Tücher und Bettschutzeinlagen. Die Erhöhung der Pflegeleistung gibt die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige mehr von den benötigten Hilfsmitteln auswählen kann.
Wie ändert sich der Entlastungsbetrag durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?
Auch der Entlastungsbetrag ist von der Erhöhung der Pflegeleistung 2025 betroffen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Entlastungsbetrag zu nutzen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege und Unterstützungsangebote für den Alltag. Bei allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad von 1 bis 5 ist der Entlastungsbetrag gleich hoch und die Pflegeleistung steigt gleich. Im Jahr 2025 wird der Entlastungsbetrag für alle Pflegestufen von 125 Euro auf 131 Euro pro Monat angehoben.
Unser Service: Pflegehilfsmittel beantragen zur Pflege zu Hause
Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞
Wie ändert sich das Pflegegeld durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Anspruches ist abhängig von dem Pflegegrad der betroffenen Person und ändert sich durch die Erhöhung der Pflegeleistung ab 2025 folgendermaßen:
- Pflegegrad 2: Bisher – 332 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 347 Euro
- Pflegegrad 3: Bisher – 573 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 599 Euro
- Pflegegrad 4: Bisher – 765 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 800 Euro
- Pflegegrad 5: Bisher – 947 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 990 Euro
Was ändert sich an Vollstationärer Pflege durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?
Wer vollstationär untergebracht ist (zum Beispiel in einem Seniorenheim), hat ebenfalls einen monatlichen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Der Anspruch bei vollstationärer Pflege ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades und ändert sich ab 2025 folgendermaßen:
- Pflegegrad 2: Bisher – 770 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 805 Euro
- Pflegegrad 3: Bisher – 1.262 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: Bisher – 1.775 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: Bisher: – 2.005 Euro | Nach Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – 2.096 Euro
Was ändert sich an Leistungen für Wohngruppen durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025?
Mit der Anschubfinanzierung kann einmalig die Anpassung des Wohnraumes einer Wohngruppe finanziert werden. Dieser Anspruch gilt für alle Pflegegrade und steigt durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025 von 2.500 Euro auf 2.630 Euro pro Person.
Der Wohngruppenzuschlag ist eine monatliche Leistung für alle Pflegegrade, die dazu dient, eine organisatorische Präsenzkraft dauerhaft zu finanzieren. Diese Leistung steigt durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025 von 214 Euro auf 224 Euro monatlich.
Resümierend kann man sagen, dass sich durch die Erhöhung der Pflegeleistung 2025, einiges tut, um Pflegebedürftigen zu helfe.
Ab dem 1. Januar 2025 steht eine wichtige Änderung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bevor: Die Pflegeleistung wird um 4,5 Prozent erhöht. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Situation, die Hintergründe der Erhöhung und was diese für Sie bedeutet.
Was bedeutet die Pflegeleistung Erhöhung um 4,5 Prozent?
Die Pflegeleistung, also die Leistungen der Pflegeversicherung, wird ab 2025 um 4,5 Prozent angepasst. Dies betrifft sowohl die Geldleistungen (Pflegegeld) als auch die Sachleistungen (z.B. ambulante Pflegedienste) und die stationäre Pflege. Diese Anpassung soll dazu beitragen, die steigenden Kosten in der Pflege zu kompensieren und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verringern.
Warum gibt es die Pflegeleistung Erhöhung?
Die Erhöhung der Pflegeleistungen ist in erster Linie eine Reaktion auf die steigenden Preise im Gesundheitswesen und die wachsenden Personal- und Sachkosten in der Pflege. Zudem soll die Erhöhung sicherstellen, dass die Qualität der Pflegeleistungen erhalten bleibt und verbessert werden kann. Die demografische Entwicklung mit einer alternden Bevölkerung und zunehmender Pflegebedürftigkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Welche Leistungen sind betroffen?
Die Erhöhung um 4,5 Prozent betrifft verschiedene Leistungsbereiche der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: Geldleistungen, die an pflegebedürftige Personen ausgezahlt werden, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen zu finanzieren.
- Sachleistungen: Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, wie z.B. Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und medizinische Behandlungspflege.
- Stationäre Pflege: Leistungen für die Unterbringung und Versorgung in Pflegeheimen.
Was bedeutet die Erhöhung für Pflegebedürftige und Angehörige?
Die Pflegeleistung Erhöhung um 4,5 Prozent bietet in erster Linie eine finanzielle Entlastung. Konkret bedeutet das:
- Höheres Pflegegeld: Mehr finanzielle Mittel für die häusliche Pflege.
- Mehr finanzielle Unterstützung bei Sachleistungen: Finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten.
- Geringere Eigenanteile in der stationären Pflege: Mögliche Reduzierung der monatlichen Kosten in Pflegeheimen (die genaue Auswirkung ist stark von den individuellen Kosten eines Heimes abhängig).
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen für jeden Einzelnen von der individuellen Pflegesituation und den konkret anfallenden Kosten abhängen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die aktuellen Beträge, sobald diese offiziell bekannt gegeben werden.
Wie kann man sich vorbereiten?
Um sich optimal auf die Pflegeleistung Erhöhung vorzubereiten, empfiehlt es sich:
- Informationen einholen: Bleiben Sie über die aktuellen Entwicklungen informiert. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten der Pflegekassen und des Bundesministeriums für Gesundheit.
- Kontakte knüpfen: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Pflegekasse, Pflegediensten und Beratungsstellen.
- Finanzplanung: Überprüfen Sie Ihre finanzielle Situation und passen Sie Ihre Planung gegebenenfalls an.
Die Pflegeleistung Erhöhung ab 2025 ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu sichern und zu verbessern. Durch rechtzeitige Information und Vorbereitung können Sie die Vorteile dieser Anpassung optimal nutzen.