Telefon

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt werden.

Pflegegrad 1: Alles, was Sie wissen müssen – Leistungen, Voraussetzungen & Antragstellung

Sie oder ein Angehöriger benötigt Unterstützung im Alltag? Der Pflegegrad 1 ist oft der erste Schritt in Richtung mehr Unterstützung und Lebensqualität. Doch was genau bedeutet Pflegegrad 1, welche Leistungen stehen Ihnen zu und wie beantragen Sie diesen? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um Pflegegrad 1, inklusive Tipps zur Antragstellung und wie Sie die verfügbaren Leistungen optimal nutzen können.

Was ist Pflegegrad 1? Definition und wer hat Anspruch?

Pflegegrad 1 wird Personen zugesprochen, die „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ aufweisen. Das bedeutet, dass die Betroffenen in bestimmten Bereichen ihres Alltags, wie beispielsweise der Körperpflege, der Ernährung oder der Haushaltsführung, gelegentlich Hilfe benötigen. Die Einstufung soll sicherstellen, dass Betroffene die frühzeitige Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 1? Grundsätzlich kann jeder einen Antrag stellen, der aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigt. Die genauen Voraussetzungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen beauftragten Gutachter im Rahmen einer Begutachtung geprüft. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen bewertet. Die Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt, wenn ein bestimmter Punktwert erreicht wird.

Welche Leistungen bietet Pflegegrad 1? Finanzielle & praktische Unterstützung

Obwohl Pflegegrad 1 die niedrigste Pflegestufe ist, bietet die Pflegekasse dennoch wichtige Leistungen, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Diese Leistungen bieten sowohl finanzielle als auch praktische Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

  • Entlastungsbetrag: Monatlich stehen Ihnen 125 Euro für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zu. Dieser Betrag kann für Angebote wie Tages- oder Nachtpflege, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Begleitung bei Einkäufen und Arztterminen verwendet werden.
  • Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds: Sie können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation beantragen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, die Anpassung des Badezimmers oder barrierefreie Zugänge. Tipp: Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
  • Kostenlose Pflegeberatung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Sie haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Diese können direkt über die Pflegekasse bezogen werden.

So beantragen Sie Pflegegrad 1: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Beantragung von Pflegegrad 1 ist ein wichtiger Schritt, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen den Prozess erleichtern soll:

  • Antragstellung: Stellen Sie formlos oder mithilfe eines Antragsformulars einen Antrag auf Pflegegrad 1 bei Ihrer Pflegekasse. In der Regel ist dies die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person auch krankenversichert ist. Sie können den Antrag auch online stellen oder sich vom Pflegeberater der Kasse unterstützen lassen..
  • Begutachtungstermin: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MDK) oder einen anderen Gutachter, um die Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Sie werden kontaktiert, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren.
  • Vorbereitung auf die Begutachtung: Sammeln Sie alle relevanten Informationen über die Einschränkungen und den Hilfebedarf der betroffenen Person. Dazu gehören Angaben zu Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, ärztlichen Unterlagen und den Bereichen, in denen Unterstützung benötigt wird. Führen Sie ein Pflegetagebuch, um Ihre Bedürfnisse und Einschränkungen zu dokumentieren.
  • Ablauf der Begutachtung: Der Gutachter führt ein Gespräch mit der betroffenen Person und – falls gewünscht – auch mit Angehörigen. Er oder sie beurteilt die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, etc.) und erstellt anhand eines standardisierten Begutachtungsinstruments ein Gutachten.
  • Bescheid: Nach der Begutachtung erhalten Sie von der Pflegekasse einen Bescheid. In diesem Bescheid wird der Pflegegrad festgelegt und die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, werden aufgeführt. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein.

Pflegebox & Pflegegrad 1: So unterstützen wir Sie

Mit Pflegegrad 1 können Sie von den Leistungen profitieren, um den Alltag zu erleichtern. Eine Pflegebox, maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse, kann dabei eine wertvolle Ergänzung darstellen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Auswahl an Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzprodukten. Die Inhalte der Boxen werden dabei auf Ihre spezifischen Anforderungen und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst. Damit erhalten Sie die notwendigen Produkte direkt nach Hause geliefert und können die Entlastung im eigenen Zuhause genießen. Durch die monatliche Abnahme bestimmter Pflegehilfsmittel, die Ihnen zustehen, reduzieren Sie zudem Ihre finanziellen Belastungen.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich und bestellen Sie sich Ihre Pflegebox. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse!

Zusätzliche Tipps und Hinweise

Neben den genannten Leistungen und Angeboten gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Ihnen im Alltag helfen können:

  • Nutzen Sie Beratungsangebote: Scheuen Sie sich nicht, die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
  • Führen Sie ein Pflegetagebuch: Notieren Sie alle Einschränkungen und Hilfebedarfe, um sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten.
  • Informieren Sie sich über regionale Angebote: Erkundigen Sie sich nach lokalen Unterstützungsangeboten, wie beispielsweise Selbsthilfegruppen oder Tagespflegeeinrichtungen.

Fazit: Pflegegrad 1 – ein wichtiger erster Schritt

Pflegegrad 1 ist ein wichtiger erster Schritt, um die notwendige Unterstützung im Alltag zu erhalten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten, nutzen Sie die angebotenen Beratungsangebote und ergänzende Produkte wie die Pflegebox von Ihre Pflegebox, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Eine frühzeitige Antragstellung und die Nutzung von ergänzenden Angeboten wie Pflegeboxen können den Alltag deutlich erleichtern und die Lebensqualität verbessern.

  • Kostenlos bereits ab Pflegegrad 1
  • Bis zu 42,00 € pro Monat sparen
  • Die monatliche Lieferung ist gratis