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Pflegegrad beantragen

Der Pflegegrad zu einer Person muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (Abkürzung MDK) so ermittelt werden, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in 5 Abstufungen eingeteilt werden kann. Physische, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen werden beim neuen Begutachtungsassessment (NBA) berücksichtigt. Geregelt wird dies mit dem neuen Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ im  §14 SGB XI. Die 5 Pflegegrade lösten 2017 die 3 Pflegestufen ab.

Der Antrag für die Prüfung und den Erhalt der Pflegestufe wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse der Sie angehören angegliedert. Informieren Sie sich sich also bequem über die Kontaktdaten der Krankenkasse und nutzen Sie dazu die entsprechende Service-Hotline, E-Mail-Adresse oder Brief, wo Sie formlos die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.

Den Antrag zur Beantragung der Pflegestufe sollte die betroffene Person selbst stellen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen. Legen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

MUSTERFORMULAR

Von:
Name und Anschrift des Pflegebedürftigen

An:
Name und Anschrift der Pflegekasse

Antrag auf Pflegeleistung / Einstufung Pflegegrad

Versicherungsnehmer: (Name der pflegebedürftigen Person eintragen)

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Versichertennummer: (Versichertennummer der pflegebedürftigen Person)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung und Einstufung in einen Pflegegrad. Zur Feststellung des Pflegegrades bitte ich um eine kurzfristige Begutachtung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens. Ich bedanke mich im Voraus für eine zügige Bearbeitung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen (Datum und Unterschrift des Pflegebedürftigen bzw. des Bevollmächtigten):

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Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, schicken Sie diese ein auszufüllendes Formular zur Beantragung von Pflegeleistungen zurück.