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Behandlungspflege – Ärztlich verordnete Therapien

Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Krankenpflege. Im Rahmen der Behandlungspflege können sämtliche Pflegemaßnahmen, die medizinisch erforderlich sind, um eine Erkrankung zu heilen oder ihre Verschlechterung zu verhindern, zum Einsatz kommen.

Akute Krankheiten wie Knochenbrüche, chronische Erkrankungen wie Rheuma und psychiatrische Erkrankungen wie Demenz können ebenfalls mit Behandlungspflege behandelt werden. Eine angemessene Behandlungspflege kann bei nicht heilbaren Krankheiten dazu beitragen, die Symptome zu reduzieren und die Lebensqualität zu steigern.


Was gehört zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege zählen sämtliche ärztlich verordnete Pflegeleistungen, die von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden. Einige Beispiele solcher Pflegeleistungen sind:

·       Wundversorgung

·       Pulsmessung

·       Blutdruckmessung

·       Verabreichen von Medikamenten

·       Messung des Blutzuckerspiegels und Verabreichung von Insulin

·       Anbringung von Kathetern, Drainagen oder Sonden sowie Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen


Wer bekommt eine Behandlungspflege?

Die gute Nachricht zuerst: Eine Behandlungspflege können Sie auch ganz ohne Pflegegrad erhalten! Allerdings muss eine Behandlungspflege immer ärztlich verordnet werden. In der Regel erhalten Sie ein befristetes Rezept für die Behandlungspflege, welches bei Bedarf auch verlängert werden kann. Die erste Verordnung der Behandlungspflege gilt in der Regel für einen Zeitraum von 14 Tagen. Ob und wie oft diese Verordnung der Behandlungspflege anschließend verlängert werden kann, hängt immer von Ihrem individuellen Krankheitsbild und Krankheitsverlauf ab. Umständlich kann es werden, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate auf eine Behandlungspflege angewiesen sind, denn in diesem Fall könnte die Feststellung eines Pflegegrades erforderlich sein.


Wie wird die Behandlungspflege bezahlt?

Sie sind auf eine Behandlungspflege angewiesen, haben jedoch keinen Pflegegrad? Das ist kein Problem, denn die Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, dabei kenn bei volljährigen Versicherten eine Zuzahlung von 10 Prozent anfallen. Der Anspruch auf die Kostenübernahme besteht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zum Beispiel für Menschen, die an einer schweren Erkrankung leiden, nach einem Krankenhausaufenthalt auf Formen der Behandlungspflege angewiesen sind oder wenn eine bestehende Erkrankung sich verschlimmert. Im Falle einer Krankenhausverhinderungspflege übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege für bis zu 4 Wochen.

Ist jedoch absehbar, dass Sie auch über diese 4 Wochen hinaus auf eine Behandlungspflege angewiesen sein werden, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen. Der MDK soll das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit dann beurteilen und kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einen vorläufigen Pflegegrad feststellen. Ein vorläufiger Pflegegrad kann für eine Dauer von 1 bis 6 Monaten gültig sein.


Kostenlose Pflegehilfsmittel ergänzend zur Behandlungspflege

Menschen, die auf eine Form der Behandlungspflege angewiesen sind, benötigen oft auch Unterstützungen oder Hilfsmittel im Alltag, welche auf Dauer sehr kostspielig werden können, vor allem dann, wenn bestimmte Produkte regelmäßig benötigt werden.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, haben Sie auch einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Ihre Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel! Ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben, spielt für die Höhe des monatlichen Anspruches keine Rolle. Über Anbieter wie sanus-plus können Sie im Rahmen dieses Anspruches mit folgenden Produkten versorgen und die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen:

·       Einmalhandschuhe

·       Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

·       Desinfektions-Tücher

·       Hand- und Flächendesinfektionsmittel

·       Mundschutz (medizinischer oder FFP-2)

·       Schutzschürzen zum Einmalgebrauch oder waschbar

·       Schutzservietten

Wenn Sie eines oder mehrere der oben genannten Produkte benötigen, einen Pflegegrad haben und in einem häuslichen Umfeld leben, sollten Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse unbedingt wahrnehmen! Haben Sie Interesse an diesen Pflegehilfsmitteln oder Fragen zu dem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns wochentags telefonisch von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter: 0541 201 986 70. Sicheren Sie sich jetzt Ihre kostenlose, monatliche Pflegebox im Wert von 42,00 Euro. ↗️


Unser Service: Pflegehilfsmittel beantragen zur Pflege zu Hause

Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat von den Pflegekassen zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞

Behandlungspflege – Ärztlich verordnete Therapien: Was Sie wissen müssen

Die Behandlungspflege ist ein essentieller Bestandteil der medizinischen Versorgung, der es Menschen ermöglicht, notwendige Therapien und medizinische Betreuung in ihrem Zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung zu erhalten. Dieser Artikel beleuchtet detailliert, was unter Behandlungspflege fällt, wer davon profitiert und wie Sie die notwendige Unterstützung erhalten können. Wir erklären, welche Leistungen von Ärzten verordnet werden und von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten zu gewährleisten.

Umfassender Überblick über die Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Leistungen, die von einem Arzt verordnet und von qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden. Ziel ist es, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern und die Genesung zu unterstützen. Diese Leistungen sind entscheidend, um die Lebensqualität von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern und ihnen zu ermöglichen, in ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben.

Welche Therapien fallen unter Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege beinhaltet eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen. Hier ist eine detaillierte Übersicht über die häufigsten Leistungen:

  • Medikamentengabe: Verabreichung jeglicher Medikamente, einschließlich Injektionen, Tabletten, Tropfen und Salben. Sorgfältige Überwachung der Medikamentenwirkung ist auch hier wichtig.
  • Wundversorgung: Behandlung von akuten und chronischen Wunden, wie z.B. bei Diabetes, Dekubitus (Wundliegen) oder nach Operationen. Dies umfasst Verbandswechsel, Wundreinigung und die Applikation von speziellen Wundauflagen.
  • Injektionen: Verabreichung von Medikamenten direkt in den Körper, z.B. Insulin bei Diabetes oder andere intramuskuläre oder subkutane Injektionen.
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung: Regelmäßige Überwachung der Vitalwerte, um frühzeitig Veränderungen zu erkennen und entsprechend zu handeln.
  • Katheterisierung und Stomaversorgung: Pflege von Blasenkathetern und Stomata (künstliche Ausgänge für Darm oder Harnwege), inklusive Reinigung und Wechsel.
  • Kompressionsbehandlung: Anlegen von Kompressionsverbänden oder Strümpfen zur Behandlung von Venenleiden oder Schwellungen, um die Durchblutung zu fördern.
  • Ernährungstherapie: Unterstützung bei der Ernährung, z.B. Verabreichung von Sondennahrung oder Infusionen zur Sicherstellung der ausreichenden Nährstoffzufuhr.
  • Einläufe/Klistiere: Durchführung von Einläufen zur Reinigung des Darms und zur Linderung von Beschwerden.
  • Infusionen: Verabreichung von Flüssigkeiten, Medikamenten oder Nährstoffen direkt in die Vene, um den Flüssigkeitshaushalt auszugleichen oder Medikamente effizient zu verabreichen.
  • Dekubitusprophylaxe: Maßnahmen zur Vorbeugung von Wundliegen, wie z.B. Umlagerung, Hautpflege und der Einsatz von Spezialmatratzen.

Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Ein Anspruch auf Behandlungspflege besteht, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der behandelnde Arzt diese verordnet. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Menschen mit folgenden Erkrankungen oder Einschränkungen können von Behandlungspflege profitieren:

  • Chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD)
  • Akute Erkrankungen und Verletzungen (z.B. nach Operationen)
  • Nach Krankenhausaufenthalten zur weiteren Genesung und Nachsorge
  • Menschen mit Behinderungen
  • Pflegebedürftige Menschen, die zusätzliche medizinische Unterstützung benötigen

Wie erhält man Behandlungspflege? Der Weg zur Unterstützung

Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Behandlungspflege ist ein Gespräch mit Ihrem Arzt. Dieser beurteilt Ihren Bedarf und stellt eine Verordnung aus, in der die notwendigen Leistungen, die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung festgelegt werden. Mit dieser Verordnung können Sie sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden, der die Behandlungspflege durchführt. Alternativ kann die Behandlung auch durch das Krankenhaus oder eine stationäre Pflegeeinrichtung erbracht werden. Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst über qualifiziertes Fachpersonal verfügt, das die verordneten Leistungen fachgerecht erbringen kann.

Die Bedeutung der Behandlungspflege für die Lebensqualität

Behandlungspflege spielt eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der Gesundheit und die Verbesserung der Lebensqualität. Durch die fachgerechte Durchführung medizinischer Maßnahmen wird die Genesung gefördert, Schmerzen gelindert und Komplikationen vermieden. Zudem entlastet die Behandlungspflege Angehörige, die sich nicht um die medizinische Versorgung kümmern müssen. Dies ermöglicht es den Betroffenen, im vertrauten Umfeld zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Darüber hinaus kann eine frühzeitige und adäquate Behandlungspflege dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte zu reduzieren und die allgemeine Gesundheit zu stabilisieren.

Pflegeboxen und Behandlungspflege: Wie sie sich ergänzen

Pflegeboxen können die Behandlungspflege ideal ergänzen, indem sie notwendige Verbrauchsmaterialien und Produkte direkt nach Hause liefern. So haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stets die benötigten Artikel wie Wundauflagen, Verbandsmaterialien oder Inkontinenzprodukte zur Hand. Dies erleichtert nicht nur die Durchführung der Behandlungspflege, sondern reduziert auch den Aufwand für die Beschaffung und sorgt für eine kontinuierliche Versorgung. Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile von Pflegeboxen und wie sie Ihren Alltag erleichtern können.

Fazit:

Die Behandlungspflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung und der ambulanten Pflege. Sie ermöglicht es Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, ihre Lebensqualität zu verbessern, im eigenen Zuhause zu verbleiben und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Wenn Sie Fragen zur Behandlungspflege haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an Ihren Arzt oder einen Pflegedienst in Ihrer Nähe zu wenden. Denken Sie daran, dass eine frühzeitige Inanspruchnahme von Behandlungspflege entscheidend für ein gesundes und erfülltes Leben ist.

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