Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Krankenpflege. Im Rahmen der Behandlungspflege können sämtliche Pflegemaßnahmen, die medizinisch erforderlich sind, um eine Erkrankung zu heilen oder ihre Verschlechterung zu verhindern, zum Einsatz kommen.
Akute Krankheiten wie Knochenbrüche, chronische Erkrankungen wie Rheuma und psychiatrische Erkrankungen wie Demenz können ebenfalls mit Behandlungspflege behandelt werden. Eine angemessene Behandlungspflege kann bei nicht heilbaren Krankheiten dazu beitragen, die Symptome zu reduzieren und die Lebensqualität zu steigern.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Zur Behandlungspflege zählen sämtliche ärztlich verordnete Pflegeleistungen, die von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden. Einige Beispiele solcher Pflegeleistungen sind:
· Wundversorgung
· Pulsmessung
· Blutdruckmessung
· Verabreichen von Medikamenten
· Messung des Blutzuckerspiegels und Verabreichung von Insulin
· Anbringung von Kathetern, Drainagen oder Sonden sowie Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Wer bekommt eine Behandlungspflege?
Die gute Nachricht zuerst: Eine Behandlungspflege können Sie auch ganz ohne Pflegegrad erhalten! Allerdings muss eine Behandlungspflege immer ärztlich verordnet werden. In der Regel erhalten Sie ein befristetes Rezept für die Behandlungspflege, welches bei Bedarf auch verlängert werden kann. Die erste Verordnung der Behandlungspflege gilt in der Regel für einen Zeitraum von 14 Tagen. Ob und wie oft diese Verordnung der Behandlungspflege anschließend verlängert werden kann, hängt immer von Ihrem individuellen Krankheitsbild und Krankheitsverlauf ab. Umständlich kann es werden, wenn Sie voraussichtlich länger als sechs Monate auf eine Behandlungspflege angewiesen sind, denn in diesem Fall könnte die Feststellung eines Pflegegrades erforderlich sein.
Wie wird die Behandlungspflege bezahlt?
Sie sind auf eine Behandlungspflege angewiesen, haben jedoch keinen Pflegegrad? Das ist kein Problem, denn die Kosten der ärztlich verordneten Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, dabei kenn bei volljährigen Versicherten eine Zuzahlung von 10 Prozent anfallen. Der Anspruch auf die Kostenübernahme besteht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zum Beispiel für Menschen, die an einer schweren Erkrankung leiden, nach einem Krankenhausaufenthalt auf Formen der Behandlungspflege angewiesen sind oder wenn eine bestehende Erkrankung sich verschlimmert. Im Falle einer Krankenhausverhinderungspflege übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlungspflege für bis zu 4 Wochen.
Ist jedoch absehbar, dass Sie auch über diese 4 Wochen hinaus auf eine Behandlungspflege angewiesen sein werden, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hinzugezogen. Der MDK soll das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit dann beurteilen und kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einen vorläufigen Pflegegrad feststellen. Ein vorläufiger Pflegegrad kann für eine Dauer von 1 bis 6 Monaten gültig sein.
Kostenlose Pflegehilfsmittel ergänzend zur Behandlungspflege
Menschen, die auf eine Form der Behandlungspflege angewiesen sind, benötigen oft auch Unterstützungen oder Hilfsmittel im Alltag, welche auf Dauer sehr kostspielig werden können, vor allem dann, wenn bestimmte Produkte regelmäßig benötigt werden.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, haben Sie auch einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Ihre Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel! Ob Sie Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 haben, spielt für die Höhe des monatlichen Anspruches keine Rolle. Über Anbieter wie sanus-plus können Sie im Rahmen dieses Anspruches mit folgenden Produkten versorgen und die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen:
· Einmalhandschuhe
· Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
· Desinfektions-Tücher
· Hand- und Flächendesinfektionsmittel
· Mundschutz (medizinischer oder FFP-2)
· Schutzschürzen zum Einmalgebrauch oder waschbar
· Schutzservietten
Wenn Sie eines oder mehrere der oben genannten Produkte benötigen, einen Pflegegrad haben und in einem häuslichen Umfeld leben, sollten Sie Ihren Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse unbedingt wahrnehmen! Haben Sie Interesse an diesen Pflegehilfsmitteln oder Fragen zu dem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns wochentags telefonisch von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter: 0541 201 986 70. Sicheren Sie sich jetzt Ihre kostenlose, monatliche Pflegebox im Wert von 42,00 Euro. ↗️