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AOK Pflegepaket

Die AOK bietet im Bereich der Pflege verschiedene Leistungen an, darunter auch das AOK Pflegepaket. Dieses umfasst in erster Linie Pflegehilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern sollen.

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Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem bestimmten Betrag. Es gibt sowohl zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als auch technische Hilfsmittel, die bei der AOK beantragt werden können. Die AOK will es den pflegebedürftigen Versicherten so einfach wie möglich machen: Versicherte können Pflegehilfsmittel auch in der Drogerie kaufen. Am Monatsende sollen dann die Kassenbons eingereicht werden, um sie von der Pflegekasse erstatten zu lassen.

I. Grundlagen

Die AOK Pflegebox ist ein Angebot der AOK, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützt. Sie enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und zur Hygiene beitragen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich (Stand 2024). Ab 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 42 Euro. Anspruch auf die AOK Pflegebox haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden.

Definition und Anspruch

Die AOK-Pflegekasse zahlt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Betroffenen, notwendige Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz zu beziehen, die den Pflegealltag erleichtern und die Hygiene gewährleisten.

Gesetzliche Basis

Die gesetzliche Basis für das AOK Pflegepaket bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) XI, insbesondere § 40 SGB XI. Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und deren Kostenübernahme durch die Pflegekassen. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf die Versorgung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Die AOK setzt diese gesetzlichen Vorgaben um und bietet ihren Versicherten im Rahmen des Pflegepakets eine umfassende Versorgung mit den entsprechenden Hilfsmitteln.

II. Leistungen der AOK

Die AOK bietet eine Vielzahl von Leistungen für ihre Versicherten im Bereich der Pflege. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen. Auch teilstationäre und vollstationäre Pflege werden unterstützt, ebenso wie Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für Pflegebedürftige zu gewährleisten.

Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Bei der AOK haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Pflegegeld wird an pflegende Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen ausgezahlt, während Pflegesachleistungen für die Bezahlung eines professionellen Pflegedienstes bestimmt sind. Die AOK will es den pflegebedürftigen Versicherten so einfach wie möglich machen: Versicherte können Pflegehilfsmittel auch preiswert in der Drogerie kaufen. Am Monatsende sollen dann die Kassenbons eingereicht werden, um sie von der Pflegekasse erstatten zu lassen.

Teilstationäre & Vollstationäre Pflege

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen unterstützt die AOK pflegebedürftige Menschen auch durch teilstationäre und vollstationäre Pflegeangebote. Teilstationäre Pflege, wie beispielsweise Tagespflege, ermöglicht es Pflegebedürftigen, tagsüber in einer Einrichtung betreut zu werden und abends in ihr häusliches Umfeld zurückzukehren. Vollstationäre Pflege hingegen bietet eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in einem Pflegeheim. Die AOK übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für diese Leistungen.

Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag

Die AOK unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch verschiedene Leistungen, darunter die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag. Die Verhinderungspflege greift ein, wenn pflegende Angehörige beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub ausfallen. In solchen Fällen übernimmt die AOK die Kosten für eine Ersatzpflege, die entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch andere geeignete Personen geleistet werden kann. Der Entlastungsbetrag hingegen steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann für verschiedene Leistungen wie beispielsweise die Inanspruchnahme vonAlltagsbegleitern oder die Teilnahme an Angeboten zur Förderung der Selbstständigkeit verwendet werden. Dieser Betrag soll dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.

III. Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel dienen dazu, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause zu erleichtern. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, und technische Pflegehilfsmittel zur Unterstützung im Alltag. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, spezielle Pflegetische, Sitzhilfen und Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel umfassen saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen sowie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt monatlich die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro.

Arten & Kostenübernahme

Die AOK-Pflegekasse übernimmt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, wobei zwischen technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien unterschieden wird. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die AOK monatlich Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro (Stand 2024). Anspruch auf diese Kostenübernahme haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die AOK bietet zudem eine Hilfsmittelsuche an, um passende Anbieter zu finden.

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IV. AOK Pflegebox

Die AOK bietet ihren Versicherten eine Pflegebox an, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zugeschnitten ist. Diese Box enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und zur Hygiene beitragen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025), sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Die Beantragung der AOK Pflegebox ist unkompliziert und kann entweder direkt über die AOK oder über einen zugelassenen Leistungserbringer erfolgen. Viele Anbieter übernehmen sogar die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Inhalt & Zweck

Die AOK Pflegebox, oft durch Kooperationen wie mit box4pflege realisiert, dient als umfassendes Starterpaket für die häusliche Pflege. Sie beinhaltet eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern sollen. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Der Zweck dieser Box ist es, die notwendigen Hilfsmittel für eine hygienische und sichere Pflegeumgebung bereitzustellen und den Start in die häusliche Pflege zu erleichtern.

Beantragung & Vorteile

Die AOK Pflegebox bietet zahlreiche Vorteile. Sie beinhaltet zuzahlungsfreie Informationsmaterialien, umfassende Hilfsmittel und praktische Checklisten zur Organisation des Pflegealltags. Die Beantragung erfolgt unkompliziert durch Ausfüllen eines Antragsformulars, welches online oder in den Geschäftsstellen erhältlich ist. Nach Genehmigung erhalten Sie die Pflegebox direkt nach Hause geliefert. Die AOK unterstützt pflegende Angehörige und fördert die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen, wodurch der Verbleib im gewohnten Umfeld länger möglich ist.

V. Antragstellung

Die Antragstellung für das AOK Pflegepaket ist ein unkomplizierter Prozess, der darauf abzielt, Ihnen den Zugang zu notwendigen Pflegehilfsmitteln zu erleichtern. Grundvoraussetzung für den Erhalt des Pflegepakets ist ein anerkannter Pflegegrad. Um den Antrag zu stellen, können Sie sich formlos an Ihre AOK wenden. Es ist ratsam, im Antrag den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person anzugeben, sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel oder gewünschten Leistungen zu benennen. Viele AOKs bieten spezielle Antragsformulare online oder in ihren Geschäftsstellen an, die den Antragsprozess vereinfachen. Es empfiehlt sich, sich vorab bei Ihrer AOK über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Die AOK bietet umfassende Beratungsleistungen an, um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und alle Ihre Fragen rund um das Pflegepaket zu beantworten.

Voraussetzungen & Ablauf

Die Antragstellung für das AOK Pflegepaket gestaltet sich unkompliziert. In der Regel übernimmt der gewählte Leistungserbringer, wie beispielsweise ein Sanitätshaus, die Antragstellung. Alternativ kann der Antrag auch selbst formlos bei der AOK eingereicht werden. Wichtig ist die Angabe von Name, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel. Anspruch auf das Pflegepaket haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und von Angehörigen oder Freunden betreut werden.

VI. Weitere Leistungen

Die AOK bietet neben den genannten Leistungen auch weitere Unterstützungen an. Dazu gehören beispielsweise der Hausnotruf, der es Pflegebedürftigen ermöglicht, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Zudem gibt es den Familiencoach Pflege, der Angehörigen hilft, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Auch spezielle Pflegekurse und ein Pflege-Navigator werden angeboten, um pflegende Angehörige optimal zu unterstützen und ihnen das nötige Wissen zu vermitteln.

Hausnotruf & Familiencoach Pflege

Die AOK bietet verschiedene zusätzliche Leistungen im Bereich der Pflege an. Dazu gehört der Hausnotruf, der es Pflegebedürftigen ermöglicht, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten für das Hausnotrufsystem. Zudem bietet die AOK einen Familiencoach Pflege an, der pflegende Angehörige unterstützt, psychische Belastungen im Pflegealltag zu bewältigen und die eigene Gesundheit zu stärken.

Pflegekurse & -navigator

Die AOK bietet eine Vielzahl von Pflegekursen und Schulungen an, um pflegende Angehörige und Interessierte optimal auf die häusliche Pflege vorzubereiten. Diese Kurse vermitteln nicht nur grundlegendes Wissen, sondern bieten auch praktische Anleitungen und Tipps für den Pflegealltag. Zudem steht der AOK Pflegenavigator zur Verfügung, ein Online-Tool, das gezielt nach Pflegediensten, Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege sowie Pflegeheimen und anderen Unterstützungsangeboten in der Nähe sucht.

VII. Besonderheiten

Die AOK bietet mit der AOK Plus Dauerzahlung eine besondere Möglichkeit, den Bezug von Pflegehilfsmitteln unbürokratisch zu gestalten. Versicherte der AOK Plus haben die Option, Pflegehilfsmittel selbst zu beschaffen. Nach Einreichung der Quittungen von drei aufeinanderfolgenden Monaten, erfolgt die Erstattung als monatliche Dauerzahlung. Das vereinfacht den Alltag pflegebedürftiger Menschen, da keine monatliche erneute Antragstellung notwendig ist.

Regionale Unterschiede & AOK Plus Dauerzahlung

Die AOK ist in elf regionale, selbstständige Kassen unterteilt, was zu regionalen Unterschieden im Leistungsangebot und den Antragsmodalitäten führen kann. Es empfiehlt sich, die spezifischen Angebote und Ansprechpartner der zuständigen AOK vor Ort zu prüfen. Ein Beispiel für eine Besonderheit ist die AOK Plus, die eine unbürokratische Lösung für die Pflegehilfsmittel-Pauschale anbietet: Nach Einreichung von drei Quittungen in Folge erfolgt die Auszahlung als monatliche Dauerzahlung direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.

VIII. Kontakt zur AOK

Die AOK bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten für ihre Versicherten an. Dazu gehören persönliche Beratungsangebote in den Geschäftsstellen vor Ort, telefonische Service-Hotlines und digitale Kontaktformulare. Über die Webseite der AOK können Versicherte schnell und unkompliziert den passenden Ansprechpartner finden und ihre Anliegen klären. Die AOK legt großen Wert auf eine individuelle und umfassende Beratung, um ihren Versicherten in allen Fragen rund um die Pflege zur Seite zu stehen.

Beratungsangebote & Service

Sanus-Plus bietet umfassende Beratungsangebote und Services, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören persönliche Beratungen, telefonische Hotlines und digitale Kontaktmöglichkeiten. Die Berater helfen bei der Erstellung individueller Versorgungspläne, der Beantragung von Leistungen und der Vermittlung von passenden Angeboten. Zusätzlich bietet Sanus-Plus Pflegekurse und Schulungen an, um pflegende Angehörige optimal auf ihre Aufgaben vorzubereiten und ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln.

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