Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Diese Regelung stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur medizinisch versorgt werden, sondern auch eine ganzheitliche Betreuung und Unterstützung erhalten.