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im Wert von bis zu 40,00 • bei Pflegegrad 1 bis 5 kostenlos • gratis an Sie geliefert !

Vollzeitpflege zuhause

Vom 01.11.2023

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In der Vollzeitpflege wird die ganze Betreuung vom Pflegebedürftigen zuhause abgebildet.
Die Pflege erfolgt durch eine qualifizierte Pflegekraft, diese bekommt Unterkunft und Verpflegung von der Pflegeperson und/oder deren Angehörigen gestellt. So ist eine Betreuung rund um die Uhr für die Pflege gesichert. Das Aufgabenfeld der Pflegekraft ist breit gefächert. Zu den Aufgaben zählen unter anderen die Unterstützung bei der Körperpflege und Toilettengängen, es werden aber auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie waschen, kochen und einkaufen übernommen. Bei Arztterminen ist die Fachkraft an der Seite des Pflegebedürftigen. Auch die sozialen Faktoren wie bspw. das Spazierengehen oder gemeinschaftliches Spielen werden aufgegriffen. Hierbei wird eine enge Bindung zwischen dem Pflegebedürftigen und der qualifizierten Pflegekraft aufgebaut, anders als bei der ambulanten Pflege, wo die Pflegekräfte stetig wechseln. Die Betreuung wird jedoch auch hier meistens durch zwei Pflegekräfte gesichert, um sich quartalsweise abzuwechseln.

Die Vorteile der Vollzeitpflege zu Hause

  • Dadurch, dass die Pflegekraft sich immer in unmittelbarer nähe befindet, ist auch im Notfall eine schnelle Betreuung gesichert
  • Durch die gemeinsame Zeit die miteinander verbracht wird, entsteht eine große Vertrautheit
  • Angehörige erfahren eine große Entlastung durch die unterstützende Pflegekraft
  • Da die Pflege zuhause stattfindet, im gewohnten Umfeld, fühlt sich der Pflegebedürftige wohler.

Finanzierung und Kosten

Die Tätigkeiten der qualifizierten Pflegekraft sind ausschlaggebend für die Kosten der Vollzeitpflege. Hier gibt es keine spezifischen Vorgaben der Leistungen seitens der Pflegekasse, was die Bezuschussung angeht. Jedoch besteht jederzeit die Möglichkeit, durch Pflegegeld die Vollzeitpflege in Teilen zu Finanzieren. Ausnahme hier ist Pflegegrad eins, dieser erhält keine Zuschüsse. Bei Pflegegrad 2-5 richtete es sich nach aufwand des Pflegegrades, je höher dieser ist, desto mehr Pflegegeld steht dem Pflegegebedürftigen zu.