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Um kostenlose Pflegehilfsmittel beziehen zu können, gibt es drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Es muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, die durch einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 dokumentiert wird. Dies bedeutet, dass die betroffene Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und somit pflegebedürftig ist.
- Die Pflege muss in einem häuslichen Umfeld, wie zum Beispiel in einem Familienhaushalt oder in einer Wohngemeinschaft, erfolgen und darf nicht in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim stattfinden.
- Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder Bekannte geleistet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder automatisch Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel hat. Es gibt spezielle Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man sich diese Hilfsmittel beziehen kann. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Pflegehilfsmittel bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Definition der Pflegebedürftigkeit
Die Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und somit auf Pflege angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je nachdem, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist, wird ein bestimmter Pflegegrad zugewiesen. Die Pflegegrade dienen dazu, die Pflegebedürftigkeit und den Pflegebedarf einer Person zu erfassen und abzubilden. Sie sind wichtig für die Organisation und Finanzierung der Pflege und können auch Auswirkungen auf die Höhe von Leistungen und finanziellen Hilfen haben.
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € pro Monat. Diese Pflegehilfsmittel umfassen vor allem Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Handdesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel. Pflegebedürftige haben teilweise auch Anspruch auf eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage alle sechs Monate.
Lieferung einer monatlichen Pflegebox
Es gibt die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch durch eine Pflegebox von sanus-plus zu beziehen. Diese wird regelmäßig mit verschiedenen Pflegehilfsmitteln befüllt und bis zur Haustür geliefert. In der Regel gibt es ein monatliches Lieferintervall. Die Pflegebox kann ganz nach den individuellen Bedürfnissen befüllt werden, aber es gibt auch bereits fertig zusammengestellte Boxen. Sollte sich der Bedarf ändern, kann der Inhalt der Box jederzeit angepasst werden.
Um eine Pflegebox von sanus-plus beziehen zu können, müssen zunächst die oben genannten Bedingungen erfüllt sein und anschließend ein Antrag bei uns gestellt werden. Dieser Antrag kann online über die Website von sanus-plus ausgefüllt werden oder per Brief oder E-Mail angefordert werden. Alternativ können Sie auch gerne mit einem unserer Teammitglieder unter unserer Servicenummer 0541 201 986 70 in Kontakt treten.