Ein Pflegehilfsmittel ist ein Gegenstand oder eine Vorrichtung, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen dabei unterstützt, ihren Alltag besser zu bewältigen. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen, aber auch spezielle Möbel oder Utensilien, die das An- und Ausziehen von Kleidung erleichtern.
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Pflegehilfsmittel sind in verschiedenen Ausführungen und Größen erhältlich und werden individuell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Nutzers angepasst. Sie sollen dazu beitragen, dass die betroffene Person möglichst lange ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen kann.
Pflegehilfsmittel können von verschiedenen Personen genutzt werden, beispielsweise von älteren Menschen, die aufgrund von Altersschwäche oder Erkrankungen körperlich eingeschränkt sind, aber auch von jüngeren Menschen, die zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit in ihrer Beweglichkeit beeinträchtigt sind.
Es ist wichtig, dass Pflegehilfsmittel regelmäßig gepflegt und gewartet werden, damit sie sicher und zuverlässig funktionieren. Auch die Anleitungen des Herstellers sollten sorgfältig beachtet werden. Wenn es Probleme oder Fragen zu den Pflegehilfsmitteln gibt, kann man sich an den Hersteller oder an einen Fachhändler wenden.
In Deutschland werden die Kosten für Pflegehilfsmittel in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt oder Pflegefachmann verordnet werden. Es kann jedoch sein, dass bestimmte Pflegehilfsmittel nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden, sodass man in diesem Fall selbst für die Kosten aufkommen muss.
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Insgesamt können Pflegehilfsmittel eine wertvolle Unterstützung im Alltag von Menschen mit körperlichen Einschränkungen sein und ihnen dabei helfen, trotz ihrer Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Herzlich willkommen zu einem umfassenden Artikel, in dem wir uns dem Thema „Was sind Pflegehilfsmittel?“ widmen. Dieses Thema ist für viele Menschen von großer Bedeutung, sei es für die eigene Pflege, die von Angehörigen oder für professionelle Pflegekräfte. In diesem Blogbeitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um Pflegehilfsmittel, ihre Definition, Arten und wie man sie beantragen kann, um Ihnen bestmöglich im Dschungel der Pflege zu helfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die richtigen Hilfsmittel finden und welche Unterstützung Ihnen zusteht, damit Sie oder Ihre Liebsten optimal versorgt sind.
Was sind Pflegehilfsmittel? Eine klare Definition
Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Produkte und Geräte, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen sowie ihren pflegenden Angehörigen erleichtern. Sie dienen primär dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu fördern und die Arbeitsbedingungen für die Pflegeperson zu verbessern. Man kann sie als unverzichtbare Helfer betrachten, die Sicherheit geben und die Lebensqualität im Pflegealltag deutlich steigern können.
Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?
Die Vielfalt an Pflegehilfsmitteln ist groß, da sie auf unterschiedlichste Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine gängige Unterscheidung hilft, den Überblick zu behalten:
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Dies sind Produkte, die nur einmal oder über einen kurzen Zeitraum genutzt werden und regelmäßig nachgekauft werden müssen. Beispiele hierfür sind: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz und saugende Bettschutzeinlagen. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse monatlich bis zu einem festgelegten Betrag übernommen.
- Technische Pflegehilfsmittel: Diese Kategorie umfasst langlebige Geräte und Hilfsmittel, die meist über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Dazu zählen unter anderem: Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen, Duschhocker, Toilettensitzerhöhungen oder auch Hausnotrufsysteme. Sie verbessern oft Mobilität, Sicherheit oder Hygiene.
- Lagerungshilfen: Spezielle Kissen, Matratzen oder Keile, die dazu dienen, Druckstellen (Dekubitus) vorzubeugen oder die Lagerung im Bett zu erleichtern.
- Hilfsmittel zur Erleichterung der Nahrungsaufnahme: Angepasstes Besteck, Schnabeltassen oder spezielle Trinkbecher.
Neben diesen allgemeinen Kategorien gibt es auch spezielle Hilfsmittel, die auf bestimmte Krankheitsbilder oder Einschränkungen zugeschnitten sind, wie z.B. Inkontinenzprodukte oder spezielle Therapiehilfsmittel. Eine individuelle Beratung ist daher essenziell, um die optimale Auswahl zu treffen.
Die richtige Auswahl und Nutzung von Pflegehilfsmitteln kann den Pflegealltag revolutionieren. Sie spenden nicht nur Sicherheit und Selbstständigkeit für die pflegebedürftige Person, sondern reduzieren auch die körperliche und psychische Belastung der pflegenden Angehörigen. Stellen Sie sich vor, wie viel einfacher bestimmte Routinen werden, wenn die passenden Werkzeuge zur Hand sind – vom sicheren Transfer ins Bett bis zur hygienischen Versorgung. Zögern Sie daher nicht, sich beraten zu lassen und die Ihnen zustehenden Hilfsmittel voll auszuschöpfen. Sie sind ein Schlüssel zu mehr Lebensqualität und Entlastung in der häuslichen Pflege.
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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich haben alle Personen, denen von der Pflegekasse ein Pflegegrad (1 bis 5) zugesprochen wurde, Anspruch auf Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, sofern diese für die häusliche Pflege notwendig sind. Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist pauschal und beträgt derzeit bis zu 42 Euro pro Monat. Bei technischen Pflegehilfsmitteln entscheidet die Pflegekasse nach Prüfung der Notwendigkeit über die Kostenübernahme oder stellt die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Der Antragsprozess unterscheidet sich je nach Art des Pflegehilfsmittels:
- Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Hierfür ist in der Regel kein separater Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Sie wählen die benötigten Produkte aus (z.B. über einen Anbieter von Pflegeboxen, im Sanitätshaus oder in der Apotheke). Der Anbieter rechnet die Kosten dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – bis zum monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad haben.
- Technische Hilfsmittel: Für größere oder technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Rollator ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Oft ist eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung einer Pflegefachkraft hilfreich oder sogar erforderlich. Der Antrag kann formlos oder mithilfe der Formulare der Pflegekasse gestellt werden. Bei Bedarf wird ein Kostenvoranschlag des Anbieters eingereicht. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit und genehmigt die Kostenübernahme oder stellt das Hilfsmittel als Leihgabe bereit.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einem unabhängigen Beratungsdienst (z.B. Pflegestützpunkt) unterstützen, um den Prozess zu verstehen und die richtigen Formulare zu nutzen. Bei Ablehnung eines Antrags lohnt sich oft ein Widerspruch.
Wo kann ich Pflegehilfsmittel beziehen?
Pflegehilfsmittel sind über verschiedene Kanäle erhältlich:
- Anbieter von Pflegeboxen: Besonders praktisch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Viele Anbieter stellen monatlich eine Box mit den benötigten Produkten zusammen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab (bis zu 42 Euro).
- Sanitätshäuser: Bieten eine breite Palette technischer und zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel sowie professionelle Beratung und Anpassung (z.B. bei Rollstühlen).
- Apotheken: Führen oft zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und können beraten.
- Online-Fachhändler: Eine große Auswahl an Hilfsmitteln kann online bestellt werden. Vergleichen Sie Preise und achten Sie auf die Möglichkeit der direkten Abrechnung mit der Pflegekasse bei zum Verbrauch bestimmten Produkten.
Für technische Hilfsmittel, deren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, ist es üblich, dass die Kasse die Bezugsquelle vorgibt oder mit bestimmten Anbietern zusammenarbeitet.
„Kostenlose“ Pflegehilfsmittel: Was steckt dahinter?
Der Begriff „kostenlose Pflegehilfsmittel“ bezieht sich meist auf die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, deren Kosten bis zu 42 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Für den Pflegebedürftigen fallen in diesem Rahmen tatsächlich keine direkten Kosten an, da die Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse erfolgt. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Betrag die maximale monatliche Erstattung darstellt. Bestellen Sie Produkte, die diesen Wert übersteigen, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Anbieter von Pflegeboxen haben sich auf diese Leistung spezialisiert und erleichtern den Bezug der monatlichen Hilfsmittel.
Fazit: Pflegehilfsmittel – Eine wertvolle Stütze im Pflegealltag
Pflegehilfsmittel sind weit mehr als nur Produkte; sie sind entscheidende Elemente, um die Pflege zu Hause sicherer, einfacher und würdevoller zu gestalten. Sie ermöglichen Pflegebedürftigen ein höheres Maß an Selbstständigkeit und entlasten die pflegenden Angehörigen spürbar. Informieren Sie sich aktiv über die verschiedenen Arten von Hilfsmitteln und die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse, insbesondere den monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Produkte bis zu 42 Euro. Nutzen Sie Beratungsangebote, um die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden. Die Investition (zeitlich wie manchmal auch finanziell, falls der Bedarf den Kassenbetrag übersteigt) in die passenden Pflegehilfsmittel zahlt sich durch mehr Sicherheit, Komfort und eine verbesserte Lebensqualität für alle Beteiligten aus.
Haben Sie eigene Erfahrungen mit Pflegehilfsmitteln gemacht oder weitere Fragen? Teilen Sie Ihre Gedanken in den Kommentaren!
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