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Elektrische Hilfsmittel in der Pflege: Krankenkassen müssen Stromkosten übernehmen

Wichtige Tipps und Hinweise für Ihren Antrag

  • Genaue Geräteinformationen liefern: Je präziser die Angaben zum Hilfsmittel (Modell, Seriennummer, genaue Leistungsaufnahme in Watt), desto besser kann die Krankenkasse den Verbrauch einschätzen.
  • Stromverbrauch dokumentieren: Versuchen Sie, den ungefähren Stromverbrauch des Geräts zu ermitteln. Die Leistungsaufnahme ist oft auf dem Gerät oder im Handbuch angegeben. Multiplizieren Sie diese mit der ungefähren täglichen Nutzungsdauer.
  • Stromrechnungen aufbewahren: Halten Sie Ihre Stromrechnungen bereit, um den erhöhten Verbrauch nachweisen zu können, falls die Krankenkasse dies verlangt.
  • Frühzeitig informieren: Erkundigen Sie sich am besten schon vor Anschaffung des Geräts bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen und dem genauen Vorgehen.
  • Widerspruch einlegen: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder die Pauschale unangemessen niedrig sein, legen Sie unbedingt Widerspruch ein. Nutzen Sie dafür die Fristen und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung (siehe nächster Punkt).
  • Unterstützung suchen: Bei Schwierigkeiten oder Ablehnung können unabhängige Patientenberatungsstellen (wie die UPD), Verbraucherzentralen oder Fachanwälte für Sozialrecht wertvolle Hilfe leisten.

Das Thema Stromkosten für elektrische Hilfsmittel in der Pflege kann komplex sein, doch es ist ein wichtiger finanzieller Entlastungsfaktor. Wenn medizinisch notwendige Geräte zum Einsatz kommen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die dadurch entstehenden Stromkosten übernimmt. Informieren Sie sich gut, stellen Sie einen vollständigen Antrag und scheuen Sie sich nicht, bei Problemen professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, mehr Klarheit in das Thema „Elektrische Hilfsmittel in der Pflege: Krankenkassen müssen Stromkosten übernehmen“ zu bringen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, eine unabhängige Patientenberatung oder einen Rechtsanwalt.

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Elektrische Hilfsmittel wie zum Beispiel elektrische Rollstühle oder elektrische Pflegebetten können für pflegebedürftige Menschen eine wertvolle Unterstützung sein. Sie erleichtern die Pflege und verbessern die Lebensqualität der Betroffenen erheblich. Allerdings sind solche Hilfsmittel oft mit hohen Kosten verbunden, die von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.

Die gute Nachricht ist: Krankenkassen sind in vielen Fällen verpflichtet, die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zu übernehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen (AHK).

Nach § 33 SGB V haben Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel zu übernehmen, die „unabweisbar und notwendig“ sind. Dazu gehören auch elektrische Hilfsmittel, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhaltung der Selbstständigkeit der Betroffenen beitragen.

Allerdings gibt es auch hier bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Stromkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Zunächst muss das elektrische Hilfsmittel von einem Arzt oder einer anderen qualifizierten Person verordnet werden. Auch muss es für den Betroffenen medizinisch notwendig sein und darf nicht von einer anderen Person genutzt werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Betroffene bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten stellen. Hierfür sind in der Regel Nachweise wie Rechnungen oder Verordnungen erforderlich. Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Die Übernahme der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel durch die Krankenkasse ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie trägt dazu bei, dass die Betroffenen ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität erhalten oder verbessern können. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel übernommen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Elektrische Hilfsmittel können für pflegebedürftige Menschen eine wichtige Unterstützung sein. Die Stromkosten für solche Hilfsmittel können von der Krankenkasse übernommen werden, vorausgesetzt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollten daher bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, ob die Stromkosten übernommen werden und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Welche elektischen Pflegehilfsmittel gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von elektrischen Pflegehilfsmitteln, die für pflegebedürftige Menschen eine wichtige Unterstützung darstellen können. Hier eine Auswahl von solchen Hilfsmitteln:

  • Elektrische Rollstühle: Elektrische Rollstühle sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig fortzubewegen. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben und erleichtern den Transport von einem Ort zum anderen erheblich.
  • Elektrische Pflegebetten: Elektrische Pflegebetten erleichtern die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Pflege erheblich, da sie in verschiedene Positionen eingestellt werden können. Dies ermöglicht zum Beispiel eine ergonomische Pflegeposition oder das Aufstehen und Hinlegen ohne fremde Hilfe.
  • Elektrische Toilette: Elektrische Toiletten erleichtern das Toilettengang für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, sich selbstständig zu erleichtern. Sie verfügen über eine elektrische Sitzverstellung und eine Reinigungsfunktion und ermöglichen eine hygienische und sichere Nutzung.
  • Elektrische Treppenlifte: Elektrische Treppenlifte sind für Menschen geeignet, die Schwierigkeiten haben, Treppen zu bewältigen. Sie erleichtern den Transport von einer Etage zur anderen und ermöglichen so auch das Wohnen im eigenen Zuhause bei Einschränkungen der Fortbewegung.
  • Elektrische Rollatoren: Elektrische Rollatoren sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, längere Strecken zu gehen. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben und erleichtern das Fortbewegen erheblich.
  • Elektrische Scooter: Elektrische Scooter sind eine Art elektrisches Fahrrad, das für Menschen geeignet ist, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, längere Strecken zu gehen oder zu fahren. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben und bieten eine bequeme und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit.
  • Elektrische Stehhilfen: Elektrische Stehhilfen sind für Menschen geeignet, die Schwierigkeiten haben, sich selbstständig aufzurichten. Sie verfügen über eine elektrische Sitz- und Rückenlehnenverstellung und erleichtern damit das Aufstehen und Hinlegen ohne fremde Hilfe.
  • Elektrische Schwerlastheber: Elektrische Schwerlastheber sind für Menschen geeignet, die Schwierigkeiten haben, schwere Gegenstände zu heben oder zu tragen. Sie verfügen über eine elektrische Hebevorrichtung und ermöglichen damit eine sichere und ergonomische Handhabung.
  • Ernährungspumpen: Ernährungspumpen sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, ausreichend Nahrung aufzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Pumpe, die eine genau dosierte Menge an Flüssigkeit oder Nahrung liefert.
  • Beatmungsgeräte: Beatmungsgeräte sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, ausreichend Sauerstoff aufzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Pumpe, die eine genau dosierte Menge an Sauerstoff liefert und damit die Atmung unterstützt.
  • Elektrische Hörgeräte: Elektrische Hörgeräte sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Schwerhörigkeit Schwierigkeiten haben, Stimmen oder Geräusche wahrzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Verstärkungsfunktion und erleichtern damit das Hören erheblich.
  • Elektrische Augenprothese: Elektrische Augenprothesen sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Sehbehinderung Schwierigkeiten haben, Objekte oder Personen wahrzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Verstärkungsfunktion und erleichtern damit das Sehen erheblich.

Dies sind nur einige Beispiele von elektrischen Pflegehilfsmitteln. Es gibt noch viele weitere Hilfsmittel, die für pflegebedürftige Menschen von Nutzen sein können. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Hilfsmittel interessieren, empfehle ich Ihnen, sich an Ihren Arzt oder an eine Pflegeberatungsstelle zu wenden und sich über die genauen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.

Willkommen zurück auf unserem Blog rund um Pflegeboxen, Pflege und Gesundheit. Heute tauchen wir tief in ein Thema ein, das viele Pflegebedürftige und ihre Familien finanziell stark beeinflussen kann: die Übernahme der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel. Elektrische Geräte sind in der modernen häuslichen Pflege oft unverzichtbar, doch ihr Betrieb verursacht Kosten. Die gute Nachricht: Für viele dieser Geräte müssen die Krankenkassen die Stromkosten übernehmen. Aber wann genau und wie gehen Sie vor? Das klären wir in diesem Beitrag, um Ihnen im Dschungel der Pflegeleistungen Orientierung zu geben.

Elektrische Hilfsmittel in der Pflege: Krankenkassen müssen Stromkosten übernehmen – Das steckt dahinter

Die Möglichkeit, zu Hause im vertrauten Umfeld gepflegt zu werden, ist ein hohes Gut. Um diese Form der Pflege zu ermöglichen und die Lebensqualität zu sichern, sind elektrische Hilfsmittel oft essenziell. Vom Pflegebett bis zum Beatmungsgerät – diese Technologien erleichtern den Alltag erheblich. Doch der Betrieb dieser Geräte führt zu einem erhöhten Stromverbrauch, der das Haushaltsbudget zusätzlich belasten kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.

Welche elektrischen Hilfsmittel sind von der Kostenübernahme betroffen?

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse betrifft elektrische Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Hierzu zählen typischerweise Geräte wie:

  • Elektrisch verstellbare Pflegebetten
  • Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräte
  • Absauggeräte
  • Inhalationsgeräte mit Kompressor
  • Elektrische Rollstühle (wenn sie überwiegend im häuslichen Bereich genutzt werden und geladen werden müssen)
  • Spezialisierte elektrische Therapiegeräte

Diese Liste ist nicht abschließend, aber sie zeigt, dass es sich um Geräte handelt, deren Einsatz direkt mit der medizinischen Versorgung und der Bewältigung der Folgen einer Krankheit oder Behinderung zusammenhängt.

Wann übernehmen Krankenkassen die Stromkosten? Die rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf die Übernahme der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel durch die Krankenkasse basiert auf der medizinischen Notwendigkeit der Geräte. Gemäß § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Die für den Betrieb dieser medizinisch notwendigen Hilfsmittel entstehenden Stromkosten gelten als integraler Bestandteil dieser Versorgung und müssen daher unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um einen gesetzlich verankerten Anspruch handelt, sofern das Hilfsmittel von einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse als medizinisch notwendig anerkannt wurde. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist es essenziell, diesen Anspruch zu kennen und geltend zu machen, um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu mindern. Lassen Sie sich nicht entmutigen und prüfen Sie Ihren Anspruch genau.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme im Überblick

Damit die Krankenkasse die Stromkosten übernimmt, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verordnung: Das elektrische Hilfsmittel muss von einem behandelnden Arzt verordnet werden. Die Verordnung sollte die medizinische Notwendigkeit detailliert begründen.
  • Anerkennung als Hilfsmittel: Das Gerät muss im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sein oder als vergleichbares Hilfsmittel anerkannt werden.
  • Genehmigung der Krankenkasse: Die Kostenübernahme für das Hilfsmittel selbst und die damit verbundenen Stromkosten muss vorab von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden.
  • Häusliche Nutzung: Die Stromkostenübernahme bezieht sich auf den Verbrauch im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen.

Wie werden die erstattungsfähigen Stromkosten berechnet?

Die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten wird von den Krankenkassen meist pauschal ermittelt. Diese Pauschale pro Monat orientiert sich in der Regel am durchschnittlichen Stromverbrauch des jeweiligen Geräts. Die genaue Berechnung und Höhe kann zwischen den Krankenkassen variieren. Oftmals werden zur Berechnung die technischen Daten des Geräts (Leistungsaufnahme) und gegebenenfalls eine Kopie der Stromrechnung angefordert, um den individuellen Verbrauch zumindest abschätzen zu können. Es ist ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse nach der aktuellen Pauschale für das spezifische Hilfsmittel zu erkundigen. Sollte die angebotene Pauschale deutlich zu niedrig angesetzt sein, kann es sich lohnen, dies zu beanstanden und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme: So beantragen Sie es

Der Weg zur Kostenübernahme der Stromkosten für Ihr elektrisches Hilfsmittel führt in der Regel über folgende Schritte:

  • Ärztliche Verordnung einholen: Besprechen Sie mit Ihrem Arzt die Notwendigkeit des elektrischen Hilfsmittels und bitten Sie um eine detaillierte Verordnung, die die medizinische Begründung enthält.
  • Antrag bei der Krankenkasse stellen: Reichen Sie die ärztliche Verordnung zusammen mit einem formlosen oder dem von der Krankenkasse bereitgestellten Antrag auf Kostenübernahme für das Hilfsmittel und die Stromkosten ein. Fügen Sie idealerweise gleich Informationen zum Gerät (Hersteller, Modell, Leistungsaufnahme) und eine aktuelle Stromrechnung bei.
  • Bearbeitung und Genehmigung abwarten: Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Halten Sie bei Bedarf nach und dokumentieren Sie den Schriftverkehr.
  • Auszahlung der Pauschale: Nach Genehmigung zahlt die Krankenkasse in der Regel die monatliche Stromkostenpauschale aus. Klären Sie, ob dies automatisch geschieht oder ob Sie Nachweise (z.B. jährliche Stromrechnung) einreichen müssen.

Wichtige Tipps und Hinweise für Ihren Antrag

  • Genaue Geräteinformationen liefern: Je präziser die Angaben zum Hilfsmittel (Modell, Seriennummer, genaue Leistungsaufnahme in Watt), desto besser kann die Krankenkasse den Verbrauch einschätzen.
  • Stromverbrauch dokumentieren: Versuchen Sie, den ungefähren Stromverbrauch des Geräts zu ermitteln. Die Leistungsaufnahme ist oft auf dem Gerät oder im Handbuch angegeben. Multiplizieren Sie diese mit der ungefähren täglichen Nutzungsdauer.
  • Stromrechnungen aufbewahren: Halten Sie Ihre Stromrechnungen bereit, um den erhöhten Verbrauch nachweisen zu können, falls die Krankenkasse dies verlangt.
  • Frühzeitig informieren: Erkundigen Sie sich am besten schon vor Anschaffung des Geräts bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen und dem genauen Vorgehen.
  • Widerspruch einlegen: Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder die Pauschale unangemessen niedrig sein, legen Sie unbedingt Widerspruch ein. Nutzen Sie dafür die Fristen und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung (siehe nächster Punkt).
  • Unterstützung suchen: Bei Schwierigkeiten oder Ablehnung können unabhängige Patientenberatungsstellen (wie die UPD), Verbraucherzentralen oder Fachanwälte für Sozialrecht wertvolle Hilfe leisten.

Das Thema Stromkosten für elektrische Hilfsmittel in der Pflege kann komplex sein, doch es ist ein wichtiger finanzieller Entlastungsfaktor. Wenn medizinisch notwendige Geräte zum Einsatz kommen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die dadurch entstehenden Stromkosten übernimmt. Informieren Sie sich gut, stellen Sie einen vollständigen Antrag und scheuen Sie sich nicht, bei Problemen professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, mehr Klarheit in das Thema „Elektrische Hilfsmittel in der Pflege: Krankenkassen müssen Stromkosten übernehmen“ zu bringen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, eine unabhängige Patientenberatung oder einen Rechtsanwalt.

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