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Elektrische Hilfsmittel in der Pflege: Krankenkassen müssen Stromkosten übernehmen

Elektrische Hilfsmittel wie zum Beispiel elektrische Rollstühle oder elektrische Pflegebetten können für pflegebedürftige Menschen eine wertvolle Unterstützung sein. Sie erleichtern die Pflege und verbessern die Lebensqualität der Betroffenen erheblich. Allerdings sind solche Hilfsmittel oft mit hohen Kosten verbunden, die von den Betroffenen selbst getragen werden müssen.

Die gute Nachricht ist: Krankenkassen sind in vielen Fällen verpflichtet, die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zu übernehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen (AHK).

Nach § 33 SGB V haben Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel zu übernehmen, die „unabweisbar und notwendig“ sind. Dazu gehören auch elektrische Hilfsmittel, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhaltung der Selbstständigkeit der Betroffenen beitragen.

Allerdings gibt es auch hier bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Stromkosten von der Krankenkasse übernommen werden. Zunächst muss das elektrische Hilfsmittel von einem Arzt oder einer anderen qualifizierten Person verordnet werden. Auch muss es für den Betroffenen medizinisch notwendig sein und darf nicht von einer anderen Person genutzt werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Betroffene bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Stromkosten stellen. Hierfür sind in der Regel Nachweise wie Rechnungen oder Verordnungen erforderlich. Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Die Übernahme der Stromkosten für elektrische Hilfsmittel durch die Krankenkasse ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie trägt dazu bei, dass die Betroffenen ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität erhalten oder verbessern können. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel übernommen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Elektrische Hilfsmittel können für pflegebedürftige Menschen eine wichtige Unterstützung sein. Die Stromkosten für solche Hilfsmittel können von der Krankenkasse übernommen werden, vorausgesetzt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollten daher bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, ob die Stromkosten übernommen werden und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Welche elektischen Pflegehilfsmittel gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von elektrischen Pflegehilfsmitteln, die für pflegebedürftige Menschen eine wichtige Unterstützung darstellen können. Hier eine Auswahl von solchen Hilfsmitteln:

  • Elektrische Rollstühle: Elektrische Rollstühle sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig fortzubewegen. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben und erleichtern den Transport von einem Ort zum anderen erheblich.
  • Elektrische Pflegebetten: Elektrische Pflegebetten erleichtern die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Pflege erheblich, da sie in verschiedene Positionen eingestellt werden können. Dies ermöglicht zum Beispiel eine ergonomische Pflegeposition oder das Aufstehen und Hinlegen ohne fremde Hilfe.
  • Elektrische Toilette: Elektrische Toiletten erleichtern das Toilettengang für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, sich selbstständig zu erleichtern. Sie verfügen über eine elektrische Sitzverstellung und eine Reinigungsfunktion und ermöglichen eine hygienische und sichere Nutzung.
  • Elektrische Treppenlifte: Elektrische Treppenlifte sind für Menschen geeignet, die Schwierigkeiten haben, Treppen zu bewältigen. Sie erleichtern den Transport von einer Etage zur anderen und ermöglichen so auch das Wohnen im eigenen Zuhause bei Einschränkungen der Fortbewegung.
  • Elektrische Rollatoren: Elektrische Rollatoren sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, längere Strecken zu gehen. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben und erleichtern das Fortbewegen erheblich.
  • Elektrische Scooter: Elektrische Scooter sind eine Art elektrisches Fahrrad, das für Menschen geeignet ist, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, längere Strecken zu gehen oder zu fahren. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben und bieten eine bequeme und umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit.
  • Elektrische Stehhilfen: Elektrische Stehhilfen sind für Menschen geeignet, die Schwierigkeiten haben, sich selbstständig aufzurichten. Sie verfügen über eine elektrische Sitz- und Rückenlehnenverstellung und erleichtern damit das Aufstehen und Hinlegen ohne fremde Hilfe.
  • Elektrische Schwerlastheber: Elektrische Schwerlastheber sind für Menschen geeignet, die Schwierigkeiten haben, schwere Gegenstände zu heben oder zu tragen. Sie verfügen über eine elektrische Hebevorrichtung und ermöglichen damit eine sichere und ergonomische Handhabung.
  • Ernährungspumpen: Ernährungspumpen sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, ausreichend Nahrung aufzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Pumpe, die eine genau dosierte Menge an Flüssigkeit oder Nahrung liefert.
  • Beatmungsgeräte: Beatmungsgeräte sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten haben, ausreichend Sauerstoff aufzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Pumpe, die eine genau dosierte Menge an Sauerstoff liefert und damit die Atmung unterstützt.
  • Elektrische Hörgeräte: Elektrische Hörgeräte sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Schwerhörigkeit Schwierigkeiten haben, Stimmen oder Geräusche wahrzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Verstärkungsfunktion und erleichtern damit das Hören erheblich.
  • Elektrische Augenprothese: Elektrische Augenprothesen sind für Menschen geeignet, die aufgrund von Sehbehinderung Schwierigkeiten haben, Objekte oder Personen wahrzunehmen. Sie verfügen über eine elektrische Verstärkungsfunktion und erleichtern damit das Sehen erheblich.

Dies sind nur einige Beispiele von elektrischen Pflegehilfsmitteln. Es gibt noch viele weitere Hilfsmittel, die für pflegebedürftige Menschen von Nutzen sein können. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Hilfsmittel interessieren, empfehle ich Ihnen, sich an Ihren Arzt oder an eine Pflegeberatungsstelle zu wenden und sich über die genauen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren.