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Pflegepaket

Ein Pflegepaket ist eine Sammlung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten sind. Es bietet eine praktische Unterstützung im Alltag und kann sowohl kostenfreie Pflegehilfsmittel als auch Produkte zum Komplettpreis umfassen.

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Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Pflegepaketen, die sich in Inhalt und Preisgestaltung unterscheiden.

Definition und Anspruch

Ein Pflegepaket, oft auch als Pflegehilfsmittelbox bezeichnet, ist eine Zusammenstellung von Produkten, die speziell für die häusliche Pflege entwickelt wurden. Diese Pakete enthalten typischerweise Hygieneartikel und Schutzmaterialien, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern und zur Aufrechterhaltung der Hygiene beitragen. Der Anspruch auf ein solches Paket ist gesetzlich geregelt: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen von einer Privatperson gepflegt werden, haben Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 40 SGB XI.

Gesetzliche Basis

Ein Pflegepaket ist mehr als nur eine Sammlung von Produkten; es ist eine umfassende Unterstützung für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen. Die gesetzliche Grundlage für diese Unterstützung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) XI, insbesondere im § 40. Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und gibt somit den Rahmen für die Zusammenstellung und Bereitstellung von Pflegepaketen vor. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Gesundheit der Pflegenden zu schützen. Die konkrete Ausgestaltung und der Inhalt der Pflegepakete können dabei variieren, um den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden.

II. Arten von Pflegepaketen

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Pflegepaketen: kostenfreie Pflegehilfsmittel und Pflegepakete zum Komplettpreis. Die erste Variante beinhaltet Pflegehilfsmittel, deren Kosten bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen werden. Die zweite Variante umfasst Pakete, die zu einem festen Preis angeboten werden und oft eine größere Vielfalt an Produkten beinhalten.

Kostenfreie Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden, haben Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Diese werden gemäß § 40 SGB XI von der Pflegekasse übernommen und betragen bis zu 40 Euro monatlich. Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören unter anderem Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende vor Infektionen zu schützen.

Pflegepakete zum Komplettpreis

Pflegepakete zum Komplettpreis bieten eine umfassende Lösung für die häusliche Pflege, indem sie eine Auswahl an Produkten zu einem festen Preis bündeln. Diese Pakete können sowohl kostenfreie Pflegehilfsmittel als auch zusätzliche, frei verkäufliche Produkte enthalten. Der Vorteil liegt in der einfachen und schnellen Beschaffung aller notwendigen Artikel für einen bestimmten Zeitraum, meist einen Monat. Anbieter solcher Komplettpakete sind sowohl Apotheken und Sanitätshäuser als auch spezialisierte Online-Shops. Diese ermöglichen es, den Inhalt der Pakete individuell anzupassen und bequem nach Hause liefern zu lassen. Die Kosten für diese Pakete können variieren, abhängig vom Umfang und der Art der enthaltenen Produkte. Es ist ratsam, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.

III. Inhalt eines Pflegepakets

Ein Pflegepaket kann verschiedene Produkte enthalten, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Häufig sind Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz enthalten, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen vor Keimen zu schützen. Zum Schutz der Umgebung und zur Erleichterung der Pflege können auch Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen enthalten sein. Die genaue Zusammenstellung variiert je nach Anbieter und den spezifischen Anforderungen des Pflegebedürftigen.

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Hygieneartikel

Hygieneartikel sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Pflegepakets. Sie dienen dazu, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und eine saubere Umgebung für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Zum Sortiment gehören Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Mundschutz und Einmalhandschuhe. Händedesinfektionsmittel gibt es als gebrauchsfertige Lösung, Gel oder Tücher. Sie wirken gegen Bakterien, Viren und Pilze. Flächendesinfektionsmittel dienen der Reinigung von Oberflächen und sind ebenfalls als Lösung oder Tücher erhältlich. Mundschutz und FFP2 Masken dienen dem Schutz vor Tröpfcheninfektionen und werden sowohl von der Pflegeperson als auch vom Pflegebedürftigen getragen. Einmalhandschuhe schützen die Hände der Pflegeperson vor Keimen und Verschmutzungen, beispielsweise bei der Inkontinenzversorgung.

Schutzmaterialien

Ein wichtiger Bestandteil von Pflegepaketen sind Schutzmaterialien. Dazu gehören Einmalhandschuhe, die sowohl die pflegende Person als auch den Patienten vor Keimen und Verschmutzungen schützen. Sie sind in verschiedenen Materialien wie Vinyl (latexfrei), Latex oder Nitril erhältlich. Ebenfalls enthalten sind Schutzschürzen zum Umbinden, die die Kleidung der Pflegeperson vor Nässe und Schmutz schützen. Nach dem Gebrauch werden diese einfach entsorgt. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sind ebenfalls wichtige Schutzmaterialien, die helfen, die Hygiene aufrechtzuerhalten und die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Auch Mundschutz, sowohl OP-Mundschutz als auch FFP2-Masken, gehören zu den Schutzmaterialien und dienen dem Schutz vor Tröpfcheninfektionen.

IV. Anspruch auf ein Pflegepaket

Um einen Anspruch auf ein Pflegepaket zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlegend ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Dieser wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Des Weiteren muss die pflegebedürftige Person zu Hause, also in ihrer eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Werden diese Bedingungen erfüllt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, deren Kosten bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen werden (Stand 2023).

Pflegegrad

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf ein Pflegepaket. Die Grundlage dafür bildet § 40 SGB XI. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben und von einer Privatperson gepflegt werden.

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