Der Begriff „Pflegegrad 3“ wurde im Zuge der Pflegereform 2017 eingeführt und löste die zuvorigen Pflegestufen ab. Er kennzeichnet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“.
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Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Im Anschluss begutachtet ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) die Selbstständigkeit des Antragstellers im Alltag. Anhand eines Punktesystems werden verschiedene Lebensbereiche bewertet. Liegt die gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten, liegt Pflegegrad 3 vor. Dieser Pflegegrad berechtigt zum Bezug verschiedener Leistungen der Pflegeversicherung, die sowohl Geld- als auch Sachleistungen umfassen.
Definition Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 wird gemäß § 15 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) dann festgestellt, wenn eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ vorliegt. Diese Beeinträchtigungen müssen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen. Die Feststellung erfolgt durch eine Begutachtung, bei der die Selbstständigkeit des Betroffenen in verschiedenen Lebensbereichen bewertet wird. Diese Bereiche umfassen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Voraussetzungen
Um Leistungen bei Pflegegrad 3 zu beziehen, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter mit der Beurteilung des Pflegebedarfs. Der Gutachter prüft, inwieweit die Selbstständigkeit des Antragstellers beeinträchtigt ist und vergibt Punkte in verschiedenen Kategorien. Für Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ erforderlich, was einem Wert zwischen 47,5 und 70 Punkten im Gutachten entspricht. Die Begutachtung erfolgt in der Regel im häuslichen Umfeld des Antragstellers.
II. Leistungen
Bei Pflegegrad 3 stehen den Betroffenen umfassende Leistungen zu, um den Alltag zu erleichtern und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Diese Leistungen umfassen sowohl finanzielle Unterstützung als auch Sachleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten werden können. Zu den wichtigsten Leistungen gehören das Pflegegeld, das für die Unterstützung durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer gedacht ist, sowie Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es den Entlastungsbetrag, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann, sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen, um das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten.
Überblick
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die ihren Alltag erleichtern. Dazu gehören finanzielle Unterstützung, wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sowie der Entlastungsbetrag. Auch einmalige Leistungen wie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen oder die Kurzzeitpflege können in Anspruch genommen werden. Zudem besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern und einen wichtigen Beitrag zur Hygiene leisten.
Geld- und Sachleistungen
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Geld- und Sachleistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Zu den Geldleistungen gehört das Pflegegeld, das monatlich ausgezahlt wird und zur freien Verfügung steht. Es kann beispielsweise an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Zusätzlich gibt es Pflegesachleistungen, die für die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Wenn die Kosten des Pflegedienstes den maximalen Betrag nicht erreichen, kann der Restbetrag als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Baustein der Unterstützung für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld. Bei Pflegegrad 3 beträgt dieser Betrag 125 Euro monatlich und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Er kann flexibel für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe oderAlltagsbegleiter. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag nicht für die Aufstockung der direkten Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden darf.
III. Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind essenziell, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu verbessern. Diese Hilfsmittel umfassen sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsartikel. Technische Hilfsmittel können beispielsweise Pflegebetten oder Lagerungshilfen sein, während zu den Verbrauchsartikeln Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zählen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für diese Hilfsmittel durch die Pflegekasse. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen (Stand Januar 2025). Ziel ist es, die Hygiene zu gewährleisten, Infektionen vorzubeugen und die Pflege für alle Beteiligten sicherer und angenehmer zu gestalten.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Bei einem anerkannten Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln. Grundsätzlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und solchen zum Verbrauch unterschieden. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme und Rollstühle. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel umfassen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen.
IV. Einmalige Leistungen
Neben den monatlichen Leistungen gibt es auch einmalige Leistungen, die bei Vorliegen von Pflegegrad 3 in Anspruch genommen werden können. Diese umfassen die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege und die Möglichkeit, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen zu erhalten. Auch die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG kann eine dieser einmaligen Leistungen sein. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige auch in besonderen Situationen bestmöglich versorgt sind und Angehörige entlastet werden.
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Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder selbst erkranken. Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf Kurzzeitpflege, wobei die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen werden. Dieser Betrag kann durch die Nutzung des Entlastungsbetrags und nicht ausgeschöpfter Mittel der Verhinderungspflege erhöht werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und deren pflegende Angehörige. Sie greift, wenn die private Pflegeperson, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, vorübergehend ausfällt. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege, die entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder andere geeignete Personen erbracht werden kann. Für die Verhinderungspflege stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Nahe Angehörige, die als Verhinderungspflege einspringen, erhalten das 1,5-fache des Pflegegeldes, was 817,50 Euro entspricht.
V. Weitere Angebote
Ein wichtiger Aspekt der Pflege ist die Pflegeberatung. Bereits direkt nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad besteht der Anspruch auf eine Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegeversicherung innerhalb von zwei Wochen. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausgestellt. Für Menschen mit Pflegegrad 3, die Pflegegeld beziehen, ist eine halbjährliche Pflegeberatung verpflichtend. Diese Beratung dient nicht nur der Information, sondern auch der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Pflegeberatung
Direkt nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine Beratung durch eine:n Pflegeberater:in der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem wird ein:e persönliche:r Pflegeberater:in der jeweiligen Pflegeversicherung benannt. Kann eine erste Beratung nicht innerhalb der ersten zwei Wochen stattfinden, wird ein Beratungsgutschein der Pflegeversicherung ausgestellt. Dieser ermöglicht es, sich in einer unabhängigen Beratungsstelle auf Kosten der Pflegekasse beraten zu lassen.
VI. Antragsprozess
Der Antragsprozess für ein Pflegepaket bei Pflegegrad 3 ist unkompliziert gestaltet, um Betroffenen und ihren Angehörigen den Zugang zu den benötigten Leistungen zu erleichtern. Zunächst ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, idealerweise unter Angabe des anerkannten Pflegegrades. Im Anschluss erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den individuellen Bedarf festzustellen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die verschiedenen Anbieter und deren Angebote zu informieren, um das passende Pflegepaket auszuwählen. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Antragstellung
Die Antragstellung für ein Pflegepaket bei Pflegegrad 3 ist unkompliziert. Zunächst muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, idealerweise über die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, um den Pflegebedarf zu begutachten. Dieser Gutachter kommt in der Regel zu einem Hausbesuch, um sich ein Bild von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Antragstellers zu machen. Es ist ratsam, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten und eventuell ein Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu dokumentieren. Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und somit auch über den Anspruch auf ein Pflegepaket.
Begutachtung
Nach der Antragstellung auf Pflegegrad 3 erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK. Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht den Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung, um den Grad der Selbstständigkeit und die vorhandenen Fähigkeiten zu beurteilen. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags. Die Begutachtung dient dazu, ein umfassendes Bild der individuellen Pflegesituation zu erhalten und den entsprechenden Pflegegrad festzustellen. Das Ergebnis der Begutachtung ist entscheidend für die Festlegung der Leistungen, die der Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält.
VII. Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegepakete sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehören die Qualität der Produkte, die Flexibilität bei der Zusammenstellung des Pakets, die Transparenz der Kosten und die Zuverlässigkeit des Kundenservice. Es ist ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen und Bewertungen anderer Kunden zu berücksichtigen, um den passenden Anbieter für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Einige Anbieter übernehmen auch die Abrechnung mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen reduziert.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl von Anbietern für Pflegepakete mit Pflegegrad 3 gibt es einige wichtige Kriterien zu beachten. Zunächst sollte man darauf achten, dass der Anbieter eine große Auswahl an Produkten und flexible Anpassungsmöglichkeiten bietet, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Weiterhin ist es wichtig, dass der Anbieter die Formalitäten mit der Pflegekasse übernimmt und eine schnelle, zuverlässige Lieferung gewährleistet. Auch der Kundenservice spielt eine Rolle: Gibt es kompetente Ansprechpartner, die bei Fragen und Problemen helfen können? Transparente Preisgestaltung und klare Vertragsbedingungen sind ebenfalls wichtige Aspekte, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
VIII. FAQ
Welchen Anspruch auf Hilfsmittel habe ich mit Pflegegrad 3? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dazu gehören sowohl technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl als auch Pflegeverbrauchsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen.
Wie erfolgt die Kostenübernahme für das Pflegepaket? Die Kosten für das Pflegepaket werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu, um notwendige Pflegeverbrauchsmittel zu finanzieren. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter des Pflegepakets und der Pflegekasse.
Anspruch auf Hilfsmittel?
Personen mit Pflegegrad 3 haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand 2025). Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel können entweder über spezialisierte Online-Shops, Sanitätshäuser oder Apotheken bezogen werden. Viele Anbieter übernehmen auch die Abwicklung mit der Pflegekasse, was den Bestellprozess erheblich vereinfacht.
Kostenübernahme?
Die Kosten für die durch den Pflegegrad 3 entstehenden Aufwendungen werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Es besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für ausgewählte, unverzichtbare Pflegehilfsmittel. Dies betrifft vor allem Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und Einmalunterlagen. Die Kosten werden bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro übernommen, sofern der Bedarf nachgewiesen wird.
IX. Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Pflegepaket bei Pflegegrad 3 eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darstellt. Es bietet finanzielle Entlastung, Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln und Beratungsleistungen. Die Leistungen umfassen sowohl Geld- als auch Sachleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten werden können. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen können Pflegebedürftige ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben führen, während pflegende Angehörige die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre wichtige Aufgabe zu bewältigen.
Zusammenfassung
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, was den Anspruch auf vielfältige Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet. Neben finanziellen Unterstützungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die je nach Bedarfslage eingesetzt werden können, gibt es auch Sachleistungen wie den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese Hilfsmittel umfassen sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsprodukte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen.
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