Pflegepaket 42 Euro
Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Erstattung von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese finanzielle Unterstützung dient dem Erwerb von Produkten, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Produkte im häuslichen Umfeld eingesetzt werden.

I. Grundlagen
Im Kontext der häuslichen Pflege spielen Pflegehilfsmittel eine zentrale Rolle. Sie umfassen sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsmittel, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und Beschwerden zu lindern. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden: technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, zu denen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen zählen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, wobei für Verbrauchsmittel ein monatlicher Zuschuss von bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025) vorgesehen ist. Es ist wichtig zu wissen, dass das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht verbindlich ist, was bedeutet, dass im Einzelfall auch Hilfsmittel beansprucht werden können, die nicht explizit darin aufgeführt sind.

Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, zu ermöglichen oder Beschwerden zu lindern. Sie lassen sich in zwei Kategorien einteilen: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Hilfsmittel.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Zu den wichtigsten Pflegehilfsmitteln zählen Produkte, die speziell für die Hygiene und den Schutz entwickelt wurden. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegenden als auch den Patienten vor Kontamination. Mundschutz und FFP2-Masken reduzieren das Risiko von Tröpfcheninfektionen. Bettschutzeinlagen sind unerlässlich, um Matratzen und Bettwäsche vor Verunreinigungen zu schützen, besonders bei Inkontinenz. Schutzschürzen bieten zusätzlichen Schutz für die Kleidung des Pflegenden.
II. Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet, also zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen. Dieser Anspruch besteht, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Wichtig ist, dass die Pflege zumindest teilweise durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Auch wenn ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist, bleibt der Anspruch bestehen. Im Gegensatz dazu haben Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen keinen Anspruch auf diese zusätzlichen Mittel, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bereits durch das Pflegeheim sichergestellt wird.
Voraussetzungen & Pflegegrad
Anspruch auf die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro haben Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Personen, die vollstationär im Pflegeheim versorgt werden, haben keinen Anspruch, da die notwendigen Hilfsmittel bereits durch die Einrichtung gestellt werden.
Höhe des Zuschusses (42 Euro)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Zuschuss dient dazu, die Kosten für Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen zu decken, die zur Aufrechterhaltung der Hygiene und zur Unterstützung der häuslichen Pflege notwendig sind. Die Höhe des Zuschusses ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig an die steigenden Kosten angepasst, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 40) verankert und soll pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen eine finanzielle Entlastung bieten.
Pflegebox bestellen: Entlastung für die Pflege zu Hause
Bestellen Sie jetzt Ihre individuelle Pflegebox und erhalten Sie monatlich kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42€.
III. Produktliste
Das Pflegepaket für 42 Euro beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem Mundschutz und Desinfektionsmittel zur Minimierung des Infektionsrisikos, Bettschutzeinlagen für zusätzlichen Komfort und Hygiene, sowie Einmalhandschuhe zum Schutz von Pflegenden und Patienten. Schutzschürzen ergänzen die Produktliste und bieten zusätzlichen Schutz bei pflegerischen Tätigkeiten. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und ein hygienisches Umfeld zu gewährleisten.

Mundschutz & Desinfektion
Mundschutz und Desinfektionsmittel sind unverzichtbare Bestandteile eines jeden Pflegepakets. Ein Mundschutz, auch als Mund-Nasen-Schutz (MNS) bekannt, schützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft vor der Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfcheninfektion. Insbesondere bei Erkältungen oder anderen Atemwegserkrankungen ist das Tragen eines Mundschutzes ratsam, um die Ausbreitung von Viren und Bakterien zu minimieren. FFP2-Masken bieten sogar einen noch höheren Schutz, da sie zusätzlich vor Aerosolen schützen und somit das Risiko einer Ansteckung weiter reduzieren. Desinfektionsmittel sind ebenfalls unerlässlich, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Sie sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, sowohl für die Hände als auch für Flächen, und tragen dazu bei, Keime und Bakterien abzutöten. Regelmäßige Händedesinfektion ist besonders wichtig vor und nach pflegerischen Tätigkeiten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Flächendesinfektionsmittel werden eingesetzt, um Oberflächen wie Türklinken, Nachttische oder sanitäre Anlagen zu reinigen und zu desinfizieren. Durch die Kombination von Mundschutz und Desinfektionsmitteln wird ein umfassender Schutz vor Infektionen gewährleistet, was insbesondere in der häuslichen Pflege von großer Bedeutung ist.

Bettschutzeinlagen & Handschuhe
Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe sind wichtige Bestandteile eines Pflegepakets. Bettschutzeinlagen saugen Körperflüssigkeiten auf und schützen somit die Matratze und Bettwäsche vor Verunreinigungen. Sie sind besonders hilfreich bei Inkontinenz oder nässenden Wunden. Einmalhandschuhe dienen dem Schutz von sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegekräften vor Keimen und Krankheitserregern. Sie sind in verschiedenen Materialien wie Vinyl, Latex oder Nitril erhältlich, wobei die Materialauswahl von der Hautverträglichkeit abhängt. Es ist ratsam, Einmalhandschuhe bei Tätigkeiten wie der Zahnpflege oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial zu tragen.

Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie bestehen meist aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Schutzschürzen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und sollten danach entsorgt werden. Sie sind besonders nützlich bei Tätigkeiten wie der Körperwäsche oder dem Wechseln der Bettwäsche bei Inkontinenz.
IV. Beantragung
Die Beantragung eines Pflegepakets gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Zunächst ist es notwendig, bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu stellen. Viele Anbieter von Pflegepaketen übernehmen auf Wunsch diesen Schritt und wickeln die Formalitäten direkt mit der Pflegekasse ab. Hierfür ist lediglich eine Vollmacht des Pflegebedürftigen erforderlich. Im Antrag werden die benötigten Pflegehilfsmittel aufgeführt. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt die regelmäßige, meist monatliche, Zusendung des Pflegepakets direkt nach Hause.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Gibt eine Einschätzung Ihrer Situation und Beratung zu möglichen Pflegehilfsmitteln.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Um die Kosten für die Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, ist ein Antrag notwendig. Diesen stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Das Antragsformular ist in der Regel online auf der Webseite der Pflegekasse verfügbar oder kann telefonisch angefordert werden. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und fügen Sie gegebenenfalls Nachweise wie den Bescheid über den Pflegegrad bei. Nach Prüfung Ihres Antrags und Genehmigung durch die Pflegekasse, können Sie die Pflegehilfsmittel beziehen und die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich geltend machen.
Notwendige Formulare
Um die Kosten für die Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, müssen einige Formulare ausgefüllt werden. Hierzu gehören die Anlage 2, die eine Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels durch den Antragsteller darstellt, und die Anlage 4, das Formular zum Antrag auf Kostenerstattung. Anlage 4 muss von der versicherten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden und enthält Angaben zur Art der benötigten Pflegehilfsmittel. Mit Anlage 2 wird der Erhalt der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestätigt. Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegehilfsmittel nicht vom Arzt verschrieben werden müssen, sondern der Antrag unkompliziert bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden kann.
V. Bezugsquellen
Pflegehilfsmittel können sowohl online als auch in lokalen Geschäften bezogen werden. Viele Online-Anbieter arbeiten direkt mit den Pflegekassen zusammen, was die Abrechnung vereinfacht und eine bequeme, regelmäßige Lieferung nach Hause ermöglicht. Auch Apotheken und Sanitätshäuser bieten Pflegehilfsmittel an, wobei einige ebenfalls die Möglichkeit der Direktabrechnung mit der Pflegekasse anbieten. Es ist ratsam, bei der eigenen Pflegekasse nachzufragen, welche lokalen Anbieter diese Option anbieten. Abschließend besteht die Möglichkeit, die benötigten Produkte selbst zu erwerben und die Kosten bis zu 42 Euro monatlich von der Pflegekasse erstattet zu bekommen.
Online-Anbieter
Viele Online-Anbieter bieten Pflegepakete an, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Diese Anbieter haben den Vorteil, dass die benötigten Pflegehilfsmittel bequem nach Hause geliefert werden. Oftmals bieten sie auch eine flexible Anpassung der Produkte oder eine Pausierung der Lieferung an. Zudem übernehmen viele Online-Anbieter die Beratung und Antragstellung bei der Pflegekasse.
Ihre persönliche Pflegebox – monatlich und bequem nach Hause geliefert.
- Kostenlos: Ab Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege
- Flexibel: Passen Sie Ihre Box jederzeit an Ihre Bedürfnisse an.
- Einfach: Bestellen Sie bequem online und verwalten Sie Ihre Lieferungen im Kundenportal.
- Sorglos: Alles, was Sie für Ihre Pflege benötigen, in einer Box.
- Zuverlässig: Monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.

Apotheke & Sanitätshaus
Apotheken und Sanitätshäuser sind wichtige Anlaufstellen, wenn es um die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln geht. Sie bieten eine kompetente Beratung und helfen bei der Auswahl der passenden Produkte. Viele Apotheken und Sanitätshäuser führen ein breites Sortiment an Pflegehilfsmitteln, von Desinfektionsmitteln über Handschuhe bis hin zu Bettschutzeinlagen. Der Vorteil liegt in der persönlichen Beratung und der Möglichkeit, Produkte direkt vor Ort zu begutachten und zu erwerben. Zudem können Apotheken und Sanitätshäuser bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse unterstützen undFormulare bereitstellen.
VI. Kombination von Pflegehilfsmitteln
Die Kombination von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch mit technischen Hilfsmitteln kann den Pflegealltag erheblich erleichtern. Beispielsweise kann ein Pflegebett in Kombination mit Bettschutzeinlagen verwendet werden, um den Komfort und die Hygiene für den Pflegebedürftigen zu verbessern. Waschsysteme können zusammen mit Einmalhandschuhen genutzt werden, um eine hygienische Körperpflege zu gewährleisten. Auch digitale Pflegeanwendungen können in Kombination mit Notrufsystemen die Sicherheit und Organisation der Pflege verbessern. Solche Kombinationen ermöglichen eine umfassendere und effektivere Unterstützung im Pflegealltag.
Pflegebett & Waschsysteme
Im Rahmen der häuslichen Pflege spielen Pflegebetten und Waschsysteme eine zentrale Rolle. Ein Pflegebett ermöglicht eine komfortable und sichere Lagerung des Pflegebedürftigen und erleichtert die Arbeit der pflegenden Person erheblich. Waschsysteme tragen zur schonenden und hygienischen Körperpflege bei. In Kombination mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmitteln wird ein umfassendes System für die häusliche Pflege geschaffen, das sowohl den Komfort als auch die Hygiene in den Vordergrund stellt. Durch die Kombination von technischen und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln kann der Pflegealltag erheblich erleichtert werden.
Hygiene & Notrufsysteme
Im Bereich Hygiene spielen in der häuslichen Pflege sowohl Verbrauchsmaterialien als auch technische Lösungen eine wichtige Rolle. Zu den essenziellen Verbrauchsmaterialien gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzschürzen, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen zu minimieren und Infektionen vorzubeugen. Ergänzend dazu bieten technische Notrufsysteme eine zusätzliche Sicherheitsebene, indem sie es Pflegebedürftigen ermöglichen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Diese Systeme können Stürze oder plötzliche Verschlechterungen des Gesundheitszustandes erkennen und umgehend Angehörige oder Rettungsdienste alarmieren. Die Kombination aus hygienischen Verbrauchsmaterialien und zuverlässigen Notrufsystemen trägt wesentlich dazu bei, eine sichere und hygienische Umgebung für die häusliche Pflege zu schaffen.
VII. Aktuelles & FAQ
Im Bereich „Aktuelles & FAQ“ finden Sie stets die neuesten Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegepakete und den Anspruch auf 42 Euro. Hier informieren wir Sie über Gesetzesänderungen, neue Regelungen oder wichtige Urteile, die Ihre Ansprüche beeinflussen können. Zudem beantworten wir die häufigsten Fragen zum Antragsverfahren, den Anspruchsvoraussetzungen und den Bezugsquellen für Pflegehilfsmittel. Sollte Ihr Antrag auf ein Pflegepaket abgelehnt worden sein, geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie Widerspruch einlegen können und wo Sie alternative Bezugsquellen finden.
Änderungen & Neue Regelungen
Zum 1. Januar 2025 gab es eine wichtige Änderung: Pflegebedürftige können nun bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel beanspruchen. Zuvor lag dieser Betrag bei 40 Euro. Diese Erhöhung ist Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) und soll den steigenden Kosten in der Pflege besser Rechnung tragen. Apotheken spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie einen einfachen und wohnortnahen Zugang zu diesen Hilfsmitteln bieten. Dies ist besonders für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von Vorteil, da sie sich so unkompliziert mit den notwendigen Produkten versorgen können.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die genannten Pflegehilfsmittel haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Bewohner von stationären Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf diese zusätzlichen Mittel, da sie bereits durch die Einrichtung versorgt werden.
Antrag abgelehnt? Wo beantragen?
Wurde Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt, sollten Sie zunächst die Begründung der Ablehnung prüfen. Häufig liegt es an fehlenden oder unvollständigen Angaben. Klären Sie Unstimmigkeiten mit Ihrer Pflegekasse und reichen Sie gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach. Ein formloser Widerspruch gegen den Bescheid ist ebenfalls möglich. Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Patientenanwalt wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen. Auch ein erneuter Antrag mit einer detaillierteren Begründung und gegebenenfalls ärztlichen Attesten kann sinnvoll sein.
Pflege zu Hause leichter gemacht
Entdecken Sie Ihre monatliche Pflegepaket mit kostenlosen Hilfsmitteln im Wert von bis zu 42€ – für spürbare Entlastung.