Telefon

Pflegegrad 2 – relevante Pflegehilfsmittel

Wenn ein Angehöriger den Pflegegrad 2 erhalten hat, ist es wichtig, ihn bestmöglich bei der täglichen Pflege zu unterstützen. Dabei können Pflegehilfsmittel eine große Hilfe sein, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhalten. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel für Personen mit Pflegegrad 2 relevant sind und wie sie beantragt werden können.

Was ist der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 wird Menschen zugesprochen, die erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Sie benötigen regelmäßige Unterstützung bei mehreren Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel beim An- und Auskleiden, der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben noch eine gewisse Restfähigkeit, können jedoch nicht mehr alle Aufgaben eigenständig bewältigen.

Welche Pflegehilfsmittel sind relevant?

Es gibt eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die für Personen mit Pflegegrad 2 von Bedeutung sein können. Hier sind einige Beispiele:

  • Bettgitter: Ein Bettgitter kann dazu beitragen, das Sturzrisiko während der Nacht zu verringern. Es bietet dem Pflegebedürftigen Halt und Sicherheit im Bett.
  • Rollator: Ein Rollator kann die Mobilität des Pflegebedürftigen unterstützen. Er ermöglicht es, sich auch außerhalb der Wohnung sicher fortzubewegen.
  • Pflegebett: Ein Pflegebett bietet dem Pflegebedürftigen eine komfortable und sichere Liegefläche. Es kann individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden.
  • Pflegetisch: Ein höhenverstellbarer Pflegetisch erleichtert dem Pflegebedürftigen das Essen, Schreiben oder Lesen im Bett oder im Sitzen.
  • Badewannenlift: Ein Badewannenlift ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, sicher in die Badewanne zu gelangen und wieder herauszukommen.

Wie werden Pflegehilfsmittel beantragt?

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, ist es wichtig, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Der Antrag sollte zusammen mit einem ärztlichen Attest eingereicht werden, das die Notwendigkeit der Hilfsmittel bestätigt. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.

Es ist ratsam, sich vor dem Antrag bei der Pflegekasse über die genauen Voraussetzungen und das Vorgehen zu informieren. In vielen Fällen unterstützt auch der ambulante Pflegedienst bei der Antragsstellung und berät bei der Auswahl der geeigneten Pflegehilfsmittel.

Fazit

Pflegehilfsmittel spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2. Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Durch die rechtzeitige Beantragung und Nutzung der passenden Hilfsmittel kann die Pflege und Betreuung effektiver und sicherer gestaltet werden.

wordpress

Pflegegrad 2 – Relevante Pflegehilfsmittel für mehr Selbstständigkeit

Pflegebedürftigkeit kann das Leben verändern, aber mit dem richtigen Pflegegrad und den passenden Hilfsmitteln lässt sich die Selbstständigkeit im Alltag so gut wie möglich erhalten oder sogar verbessern. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Thema **Pflegegrad 2 – Relevante Pflegehilfsmittel**, welche Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen und wie Sie diese beantragen können. Viele Menschen mit Pflegegrad 2 sind noch relativ selbstständig, benötigen jedoch Unterstützung bei bestimmten Tätigkeiten. Im Fokus steht hier die Erhaltung der Unabhängigkeit und die Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ aufweisen. Das bedeutet, dass sie in bestimmten Bereichen des Lebens Unterstützung benötigen, diese aber nicht so umfangreich ist wie bei höheren Pflegegraden.
  • Leichte Unterstützung beim Waschen, Anziehen oder der Körperpflege
  • Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten
  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Unterstützung im Haushalt

Welche Pflegehilfsmittel stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln. Diese lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:
  • Technische Pflegehilfsmittel: Wiederverwendbare Produkte, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
  • Verbrauchsprodukte: Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch, die zur Hygiene und zum Schutz beitragen.

Technische Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Hier eine Auswahl an technischen Pflegehilfsmitteln, die bei Pflegegrad 2 in Frage kommen können:
  • Pflegebett: Erleichtert die Pflege am Bett und bietet zusätzlichen Komfort.
  • Bade- und Duschhilfen: Haltegriffe, Duschhocker oder Badewannenlifte erhöhen die Sicherheit und Selbstständigkeit im Badezimmer.
  • Toilettensitzerhöhungen: Erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen von der Toilette.
  • Rollator oder Rollstuhl: Wenn die Mobilität eingeschränkt ist, können diese Hilfsmittel die Fortbewegung erleichtern.
  • Hausnotrufsystem: Bietet Sicherheit im Notfall, da schnell Hilfe gerufen werden kann.
**Wichtig:** Die Notwendigkeit eines technischen Pflegehilfsmittels muss von einem Arzt oder einer Pflegefachkraft festgestellt werden. Nur dann kann die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragt werden.

Verbrauchsprodukte zur Pflege bei Pflegegrad 2 (Pflegebox)

Verbrauchsprodukte sind Hilfsmittel, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und die Hygiene und den Schutz der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson gewährleisten. Diese sind in der Regel in einer monatlichen **Pflegebox** enthalten. Beispiele hierfür sind:
  • Einmalhandschuhe: Schützen vor Infektionen bei der Pflege.
  • Desinfektionsmittel: Für die Hände- und Flächendesinfektion.
  • Mundschutz: Zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen.
  • Bettschutzeinlagen: Schützen die Matratze vor Verunreinigungen.
  • Saugende Bettschutzeinlagen (Inkontinenzmaterial): Bei Inkontinenz.
Für diese Verbrauchsprodukte steht Ihnen ein monatlicher Zuschuss von bis zu 40 Euro von der Pflegekasse zu. Sie können sich diese bequem in Form einer **Pflegebox für Pflegegrad 2** nach Hause liefern lassen.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel mit Pflegegrad 2?

Der Antragsprozess für Pflegehilfsmittel kann etwas komplex sein. Hier eine kurze Übersicht:
  • Bedarf feststellen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder einer Pflegefachkraft beraten, welche Hilfsmittel für Ihre Situation geeignet sind.
  • Antrag stellen: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Geben Sie an, welche Hilfsmittel Sie benötigen.
  • Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag von einem Sanitätshaus oder einem anderen Anbieter ein.
  • Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Hilfsmittel beziehen: Nach Genehmigung können Sie die Hilfsmittel beziehen. Viele Anbieter übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Pflegegrad 2 und die Pflegebox – Eine wertvolle Unterstützung

Der **Pflegegrad 2** stellt sicher, dass Sie oder Ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können. Die hier genannten **Pflegehilfsmittel**, allen voran die praktische **Pflegebox**, sind dabei ein wichtiger Baustein. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. **Tipp:** Scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Pflegeberater und Sanitätshäuser können Ihnen bei der Auswahl der passenden Hilfsmittel und bei der Antragstellung helfen. Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen geholfen, sich über **Pflegegrad 2 – Relevante Pflegehilfsmittel** zu informieren. Bleiben Sie gesund!
  • Kostenlos bereits ab Pflegegrad 1
  • Bis zu 42,00 € pro Monat sparen
  • Die monatliche Lieferung ist gratis