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Pflegehilfsmittel nach §40 Absatz II SGB IX

Die nachstehenden sechs Artikel hat der Gesetzgeber für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vordefiniert, um die Pflege im häuslichen Umfeld zu unterstützen und zu verbessern. Dazu soll  ein größtmögliches Maß an selbständiger Lebensführung für die zu pflegende Person zu ermöglichen. Dies sind Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächen- und Handdesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. 

Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe

Pflegende Angehörige die einen pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld betreuen, fehlt häufig die Zeit um sich ausgiebig mit der Pflege generell aber auch den rechtlichen Aspekten zu beschäftigen. Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel (nachstehend beschrieben) können Sie ganz einfach mit uns monatlich in einer Pflegebox für einen Pflegebedürftigen Menschen kostenlos beantragen. Wir übernehmen dafür den kompletten Prozess mit der Genehmigung bei den Pflegekassen, der Logistik und den Versand der Pflegebox mit anschließender Abrechnung der Kosten zur Erstattung bei der zuständigen Krankenkasse. Der Anspruch richtet sich nach drei folgenden Kriterien die erfüllt sein müssen:

  • pflegebedürftiger Mensch (nach § 14 SGB XI)
  • anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 (§ 15 SGB XI)
  • leben und pflege im häuslichen Umfeld

Die häusliche Pflege muss entweder von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt werden.

Nachstehend die fünf definierten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kurz beschrieben:

Desinfektionsmittel

Gesetzlich kann zwischen Hände- und Flächendesinfektionsmittel unterschieden werden. Es gibt verschiedene Listen mit geprüften Desinfektionsmitteln und -verfahren, in denen diese nach verschiedenen Einsatzbereichen aufgeführt sind: Hygienische und chirurgische Händedesinfektion, Hautantiseptik, Flächen-, Instrumenten-, Wäsche- und Raumdesinfektion sowie Desinfektion von Abfällen. 

Einmalhandschuhe

Vinyl-Handschuhe (alternativ Nitril oder Latex) sind bestens für leichte Hygieneanwendungen ohne besondere mechanische Beanspruchung geeignet. Einmalhandschuhe umhüllen die Hände, um sie kurzzeitig vor exogenen Einflüssen oder empfindliche Lebewesen, bzw. Materialien vor den auf der Haut befindlichen Mikroorganismen oder -partikeln, zu schützen. Sie werden bekanntlich direkt nach der Verwendung entsorgt.

Mundschutz

Ein dicht am Gesicht des Trägers anliegender MNS (Mund-Nasen-Schutz) filtert einerseits die eingeatmete als auch andererseits die ausgeatmete Luft. Das Filtern der ausgeatmeten Luft reduziert die Emission von Krankheitserregern (Fremdschutz). Die Filterung der eingeatmeten Luft reduziert hingegen deren Immission (Eigenschutz). Ein medizinischer Mundschutz muss unterschiedliche Anforderungen an die bakterielle Filterleistung, den Differenzdruck und die Keimbelastung im ungenutzten Zustand erfüllen.

Inkontinenzunterlagen

Bettschutzunterlagen kommen überall zum Einsatz oder Anwendung, wo ein extra Schutz der Matratze durch Inkontinenz, gebraucht wird. Zusätzlich zu Inkontinenzmaterial schützen die Unterlagen Matratzen und Laken vor eindringender Nässe und Verschmutzung. Inkontinenzunterlagen verrutschen nicht so schnell und sind sowohl im privaten Pflegeumfeld, als auch in Pflegeeinrichtungen, sehr beliebt. Sogar im Gastgewerbe und der Hotellerie kommen Bettschutzunterlagen immer häufiger als Schutz vor Verschmutzung und zur Einhaltung von Hygienevorschriften zum Einsatz.

Schutzschürzen

Einfache Schutzschürzen zum Einmalgebrauch werden häufig in der Pflege verwendet. Sie bieten vor allem einen guten Schutz vor Verunreinigung der Kleidung und Kontamination mit Erregern. Ein wesentlicher Vorteil dieser Einmalschürzen ist, dass sie ohne eine Reinigung entsorgt werden können. Das spart Zeit und Aufwand. Die üblicherweise in der Pflege verwendeten Schutzschürzen sind vom Schnitt wie eine Latz-Schürze gefertigt und zum Zubinden.