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Steuern und pflegebedürftige Menschen

Vom 01.11.2023

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Pflegebedürftige Menschen können in der Regel bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, bei der Steuer angeben und so Steuervorteile nutzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflegekosten: Pflegebedürftige Menschen können die Kosten, die sie für die Pflege zahlen, bei der Steuer angeben. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für eine Pflegeversicherung, für einen Pflegedienst oder für ein Pflegeheim.
  • Haushaltshilfen: Pflegebedürftige Menschen, die Haushaltshilfen beschäftigen, um bei der täglichen Pflege und Versorgung zu unterstützen, können die Kosten für die Haushaltshilfen bei der Steuer angeben.
  • Umbauten: Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause Umbauten vornehmen, um es barrierefrei zu gestalten, können die Kosten für die Umbauten bei der Steuer angeben.
  • Fahrkosten: Pflegebedürftige Menschen, die zu Arztbesuchen oder zu anderen pflegebedingten Terminen fahren, können die Fahrkosten bei der Steuer angeben.

Es ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen sorgfältig dokumentieren, welche Kosten im Zusammenhang mit der Pflege anfallen, um sie bei der Steuer angeben zu können. Sie sollten auch sicherstellen, dass sie alle relevanten Unterlagen und Belege aufbewahren, um ihre Steuererklärung abgeben zu können.

Es gibt auch bestimmte Steuervergünstigungen, die speziell für pflegebedürftige Menschen gelten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Pflegefreibetrag: Pflegebedürftige Menschen können einen Pflegefreibetrag in Höhe von 4.000 Euro pro Kalenderjahr bei der Steuer angeben. Dieser Freibetrag gilt für pflegebedingte Aufwendungen, die über den allgemeinen Betreuungskosten-Pauschbetrag hinausgehen.
  • Mehrbedarf: Pflegebedürftige Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, können einen Mehrbedarf bei der Steuer angeben. Dieser Mehrbedarf wird pro Monat gewährt und beträgt zwischen 135 Euro und 1.200 Euro, je nach Pflegestufe.
  • Handwerkerleistungen: Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem Zuhause Umbauten vornehmen, um es barrierefrei zu gestalten, können einen Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Handwerkerleistungen bei der Steuer angeben.

Es ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen sich über die Steuervergünstigungen informieren, die für sie in Frage kommen, und diese auch bei der Steuererklärung angeben. Sie sollten auch sicherstellen, dass sie alle relevanten Unterlagen und Belege aufbewahren, um ihre Steuererklärung abgeben zu können.