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Pflegegrad 2 – relevante Pflegehilfsmittel

Vom 08.07.2024

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Wenn ein Angehöriger den Pflegegrad 2 erhalten hat, ist es wichtig, ihn bestmöglich bei der täglichen Pflege zu unterstützen. Dabei können Pflegehilfsmittel eine große Hilfe sein, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu erhalten. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel für Personen mit Pflegegrad 2 relevant sind und wie sie beantragt werden können.

Was ist der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 wird Menschen zugesprochen, die erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Sie benötigen regelmäßige Unterstützung bei mehreren Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel beim An- und Auskleiden, der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben noch eine gewisse Restfähigkeit, können jedoch nicht mehr alle Aufgaben eigenständig bewältigen.

Welche Pflegehilfsmittel sind relevant?

Es gibt eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die für Personen mit Pflegegrad 2 von Bedeutung sein können. Hier sind einige Beispiele:

  • Bettgitter: Ein Bettgitter kann dazu beitragen, das Sturzrisiko während der Nacht zu verringern. Es bietet dem Pflegebedürftigen Halt und Sicherheit im Bett.
  • Rollator: Ein Rollator kann die Mobilität des Pflegebedürftigen unterstützen. Er ermöglicht es, sich auch außerhalb der Wohnung sicher fortzubewegen.
  • Pflegebett: Ein Pflegebett bietet dem Pflegebedürftigen eine komfortable und sichere Liegefläche. Es kann individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden.
  • Pflegetisch: Ein höhenverstellbarer Pflegetisch erleichtert dem Pflegebedürftigen das Essen, Schreiben oder Lesen im Bett oder im Sitzen.
  • Badewannenlift: Ein Badewannenlift ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, sicher in die Badewanne zu gelangen und wieder herauszukommen.

Wie werden Pflegehilfsmittel beantragt?

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, ist es wichtig, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Der Antrag sollte zusammen mit einem ärztlichen Attest eingereicht werden, das die Notwendigkeit der Hilfsmittel bestätigt. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.

Es ist ratsam, sich vor dem Antrag bei der Pflegekasse über die genauen Voraussetzungen und das Vorgehen zu informieren. In vielen Fällen unterstützt auch der ambulante Pflegedienst bei der Antragsstellung und berät bei der Auswahl der geeigneten Pflegehilfsmittel.

Fazit

Pflegehilfsmittel spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2. Sie tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Durch die rechtzeitige Beantragung und Nutzung der passenden Hilfsmittel kann die Pflege und Betreuung effektiver und sicherer gestaltet werden.