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Welche Förderungen gibt es für pflegende Angehörige von der Krankenkasse oder Pflegekasse?

Vom 01.11.2023

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Als pflegender Angehöriger können Sie von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse unterschiedliche Förderungen und Leistungen erhalten, die Ihnen dabei helfen, die Pflege Ihres pflegebedürftigen Angehörigen besser zu organisieren und zu bewältigen. Hier einige Beispiele für mögliche Förderungen:

  • Kurzzeitpflege: Wenn Sie sich während einer Reha oder zu anderen Zeiten um sich selbst kümmern müssen und den pflegebedürftigen Angehörigen in der Zwischenzeit nicht betreuen können, können Sie von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten für eine Kurzzeitpflege erstattet bekommen. Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten professionelle Betreuung und Pflege für einen begrenzten Zeitraum.
  • Pflege- und Betreuungsgeld: Als pflegender Angehöriger können Sie von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse ein Pflege- und Betreuungsgeld erhalten, das Ihnen die finanzielle Belastung der Pflege erleichtern soll. Das Pflege- und Betreuungsgeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt und ist abhängig von der Pflegestufe des Angehörigen und Ihrem Einkommen.
  • Unterstützung bei der Pflege zu Hause: Von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse können Sie auch Unterstützung bei der Pflege zu Hause bekommen, zum Beispiel in Form von ambulanten Pflegediensten oder dem Einsatz von Pflegekräften im Haushalt oder im Pflegeheim des Angehörigen. Die Kosten für solche Leistungen werden in der Regel von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen.
  • Beratung und Unterstützung: Viele Krankenkassen und Pflegekassen bieten auch Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige an, zum Beispiel in Form von Pflegeberatung, Selbsthilfegruppen oder Coaching. Diese Angebote können Ihnen helfen, die Pflege Ihres Angehörigen besser zu organisieren und zu bewältigen und sich in schwierigen Situationen Rat und Unterstützung zu holen.

Es ist wichtig, dass Sie sich über die Förderungen und Leistungen informieren, die Ihnen als pflegender Angehöriger zustehen, und sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse melden, um diese in Anspruch zu nehmen. Auch wenn Sie sich unsicher sind, welche Leistungen für Sie in Frage kommen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse wenden und sich beraten lassen. Es gibt auch spezielle Beratungsstellen für pflegende Angehörige, die Ihnen bei der Organisation der Pflege und bei der Inanspruchnahme von Förderungen und Leistungen helfen können.

Welche Förderungen gibt es vom Staat für pflegebedürftige oder pflegende Personen?

Es gibt verschiedene Förderungen und Leistungen vom Staat für pflegebedürftige oder pflegende Personen, die ihnen dabei helfen sollen, die Pflege besser zu organisieren und zu bewältigen. Hier einige Beispiele für mögliche Förderungen:

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige Personen, die in ihrem eigenen Zuhause oder in einem Pflegeheim betreut werden, können vom Staat ein Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird je nach Pflegestufe und Bedarf ausgezahlt und soll die finanzielle Belastung der Pflege erleichtern.
  • Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige Personen haben auch die Möglichkeit, statt des Pflegegeldes Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Pflegesachleistungen sind finanzielle Zuschüsse, die von der Pflegekasse ausgezahlt werden und für bestimmte Leistungen der Pflege verwendet werden können, zum Beispiel für Pflegedienste, technische Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen im Wohnbereich.
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten: Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen, die für die Pflege Kosten tragen, können diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für Pflegedienste, Kurzzeitpflege oder Umbaumaßnahmen im Wohnbereich.
  • Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen können auch Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, die ihnen dabei helfen sollen, die Pflege zu organisieren und zu bewältigen. Entlastungsleistungen umfassen zum Beispiel Betreuungsangebote wie Tagespflege, Nachtpflege oder Ferienpflege, aber auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Wäschepflege oder Einkaufshilfe. Die Kosten für Entlastungsleistungen werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen.
  • Betreuungsgeld: Pflegebedürftige Personen, die zu Hause betreut werden und keine professionelle Pflege in Anspruch nehmen, können vom Staat ein Betreuungsgeld erhalten. Das Betreuungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die den pflegenden Angehörigen dabei helfen soll, die Pflege zu organisieren und zu bewältigen.
  • Verhinderungspflege: Wenn Sie als pflegender Angehöriger verhindert sind, die Pflege Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen, zum Beispiel wegen einer Erkrankung oder eines Urlaubs, können Sie von der Pflegekasse Verhinderungspflege beantragen. Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege, die für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden kann und die Kosten für die Betreuung und Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt.