Der Standard der KfW-Bank „altersgerechtes Haus“ umfasst einen Kriterienkatalog zu wohnumfeldverändernden Umbaumaßnahmen, welche beim vollständigen Einhalten der genannten Vorschriften das Qualitätsmerkmal zugeschrieben werden darf. Um den Zuschuss bzw. die finanzielle Förderung zu erhalten, müssen die nachstehenden Anforderungen eingehalten werden:
- Barrierereduzierter Zugang zum Haus oder zur Wohnung, zum Beispiel der Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Ausstattung des Hauses oder der Wohnung mit bestimmten Bedienelementen, zum Beispiel in Form von Stütz- und Haltegriffen, Kommunikationshilfen
- Einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden in allen Wohnbereichen, zum Beispiel durch Rampensysteme
- Barrierereduzierte Gestaltung von Küche und Bad, zum Beispiel eine barrierefreie Küche und der Einbau einer barrierereduzierten Dusche
- Barrierereduzierte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmern, zum Beispiel die Beseitigung von Türschwellen
Die KfW-Bank fördert auch Einzelumbaumaßnahmen, welche der Barrierereduzierung im Wohnumfeld dienen. Den qualifizierten Standard erreichen jedoch nur Immobilien, die allen Ansprüchen an ein altersgerechtes Haus nach Vorgaben der KfW-Bank bzw. nach dem Kriterienkatalog einhalten sowie genügen.