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Wir fragen uns: Was ist palliative Behandlung und ist eine Palliativpflege zu Hause möglich, wenn ein Angehöriger schwer krank ist? Auch wenn es oft schwierig ist, wollen viele Menschen ihre Angehörigen nicht in ein Pflegeheim bringen. Palliativpflege zu Hause ist unter anderem deshalb so eine gute Möglichkeit, weil es sich negativ auf die Psyche der Patienten auswirkt, wenn sie das gewohnte, häusliche Umfeld verlassen müssen. Die gute Nachricht ist, dass Palliativpflege zu Hause durch ambulante Hospizdienste, Palliativpflegeteams und ausgebildete 24-Stunden-Betreuung erfolgen kann. Wir wollen Ihnen einige Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Palliativpflege zu Hause aufzeigen.
Palliativpflege zu Hause umfasst nicht bloß die medizinische Betreuung und die Körperpflege. Oftmals wünschen sich Personen, deren letzte Lebensphase begonnen hat, emotionale Nähe. Betreuungspersonen haben die Aufgabe, bei der Versorgung der Haushalte zu helfen, aber auch Aktivitäten und Tätigkeiten zu unterstützen. Zur Palliativpflege zu Hause gehört auch die Förderung alltäglicher Aktivitäten, wie zum Beispiel gemeinsame Ausflüge in den Park oder Kaffee und Kuchen am Bett der erkrankten Person. Palliativpflege zu Hause kann den Wohlfühlfaktor bei alltäglichen Aktivitäten, aufgrund der gewohnten Umgebung, deutlich erhöhen.
Sofern es ihre Gesundheit erlaubt, wollen die meisten Patienten die letzte Lebensphase in ihrem eigenen Zuhause und in ihrer vertrauten Umgebung verbringen. Es gibt verschiedene Angebote, die mittels Palliativpflege zu Hause ein angenehmes und würdevolles Lebensende ermöglichen.
Bei der Ambulanten Palliativpflege (Palliativpflege zu Hause) gibt es zwei, vom Gesetzgeber anerkannte Varianten:
- Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) wird durch Pflegekräfte von Pflegediensten durchgeführt. Diese Pflegekräfte benötigen keine spezielle Weiterbildung zur Palliativkraft, um die Palliativpflege zu Hause bei den Patienten durchzuführen.
Es werden immer mehr ambulante Pflegedienste eröffnet, in denen examinierte Pflegefachkräfte mit einer zusätzlichen Ausbildung zur „Palliative Care“ die Palliativpflege zu Hause übernehmen. Palliativ-Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten haben beispielsweise die Aufgabe, die Schmerztherapie zu überwachen oder Tumorwunden zu behandeln. Auch die psychosoziale Hilfe bei der Bewältigung der Situation oder die Begleitung in pflegerischen Situationen zählt zu den Aufgaben. Während des Krankheits- und Sterbeprozesses nehmen sie sowohl Patienten als auch deren Angehörigen Ängste und können sie verständnisvoll unterstützen und durch die Palliativpflege zu Hause begleiten.
Eine Palliativpflege zu Hause kann auch durch ehrenamtliche ambulante Hospizdienste unterstützt, bzw. durchgeführt werden. Die Angestellten dieser Hospizdienste führen die Palliativpflege zu Hause bei den Patienten durch und widmen sich außerdem der psychosozialen Betreuung der Angehörigen von Palliativpatienten.
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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Im Gegensatz zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV), sind in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ausschließlich Fachkräfte mit einer Zusatzausbildung tätig, um die Palliativpflege zu Hause durchzuführen.
Es gibt bundesweit ca. 400 spezialisierte Palliativteams, welche, während der Palliativpflege zu Hause, die Rundumversorgung der Patienten übernehmen. Eine SAPV-Gruppe, die die Palliativpflege zu Hause bei den Patienten durchführt, setzt sich normalerweise aus Therapeuten, Pflegekräften und Ärzten zusammen. Diese Pflegeteams können eine Einweisung in ein Krankenhaus durch die Palliativpflege zu Hause oft verhindern und es den Menschen ermöglichen, in einer gewohnten und geliebten Umgebung zu sterben.
Seit 2007 haben Patienten, die unheilbar und lebensverkürzend erkrankt sind und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Paragraf 37b Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) Anspruch auf eine Palliativpflege zu Hause durch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Die Verordnung der Palliativpflege zu Hause durch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, erfolgt durch einen Hausarzt oder einen Krankenhausarzt und erfordert eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse. Die Palliativpflege zu Hause durch eine SAPV beinhaltet medizinische und pflegerische Dienste. Dazu zählen eine 24-Stunden-Bereitschaft für Notfälle und Kriseninterventionen sowie eine psychosoziale Unterstützung, die in enger Kooperation mit Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten erfolgen kann.