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Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige

Vom 16.10.2024

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Kurzzeitpflege stellt für pflegebedürftige Personen und ihre Familienangehörigen eine willkommene Erleichterung dar. Kurz um gesagt: in der Kurzzeitpflege können die Angehörigen Ihren Akku wieder aufladen. Die Kurzzeitpflege ist aber auch eine alternative Unterstützung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen, erlaubt dies eine stationäre Betreuung. Die Kurzzeitpflege ermöglicht nicht nur eine qualitativ hochwertige Betreuung und Versorgung, sondern ermöglicht es auch, neue soziale Beziehungen aufzubauen und den Alltag mit Vielfalt zu bereichern, da auch der Pflegebedürftige mal einen Tapetenwechsel braucht. Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige ist eine super Entlastung!

In der Zeit, wo Kurzzeitpflege beantragen wurde, haben Angehörige die Möglichkeit, sich wieder zu erholen und neue Energie zu gewinnen, um danach wieder stärker in die Pflege zu treten, die meist große Teile Ihres Alltags einnimmt. Die Kurzzeitpflege spielt daher eine bedeutende Rolle im Pflegesystem und trägt dazu bei, alle Beteiligten in der Pflege zu entlasten und zu unterstützen. 

Die Kurzzeitpflege ist aber streng an die häusliche Pflege oder ambulante Pflege gekoppelt und muss mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen abgesprochen werden. Es gibt viele verschiedene Gründe, warum die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, hier setzt dann die Kurzzeitpflege als Hilfestellung ein. Kurzzeitpflege ermöglicht nicht nur eine qualitativ hochwertige Betreuung und Versorgung, sondern ermöglicht ist für viele pflegende Angehörige die einzige Möglichkeit, ihre große Verantwortung zumindest für kurze Zeit abzugeben. Ein weiterer Pluspunkt der Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige: Und man weiß seine liebsten Angehörigen in guten Händen. Die Kurzzeitpflege ist jedoch zeitlich begrenzt, maximal acht Wochen beziehungsweise 56 Tage pro Jahr, an die man sich gesetzlich halten muss. 


Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – wir erklären Ihnen die Unterschiede 

Einer der gravierendsten Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderlungspflege ist, dass letztere weiterhin zu Hause stattfindet. Die Kurzzeitpflege wird normalerweise ist in einer Pflegeeinrichtung vorgenommen. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können beide innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden und dienen der Entlastung der pflegenden Personen.

Eine Verhinderungspflege kann nur durchgeführt werden, wenn die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang ambulant betreut wurde, dies umfasst ein umfangreiches Gespräch mit der Krankenkasse und dem betreuenden Pflegedienst. Bei der Kurzzeitpflege gibt es keine Frist, die von den Angehörigen berücksichtigt werden muss. Verhinderungspflege setzt zudem grundsätzlich voraus, dass der Betroffene zu Hause gepflegt wird, denn die Verhinderungspflege lässt eine Vertretungskraft in das Haus kommen, die dann die Aufgaben des Pflegenden übernimmt. Hingegen findet die Kurzzeitpflege immer in einem Pflegeheim statt. Die Entscheidung, ob Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, hängt ganz von der jeweiligen Situation ab. Vorteile, wie Nachteile, müssen hier die Angehörigen selbst abschätzen. Die Krankenkassen sowie Pflegedienste können aber bei Fragen unterstützen.


Unser Service: Kostenlose Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege beantragen

Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞

Eine anerkannte Pflegestufe von 2 bis 5 ist die entscheidende Bedingung für den Anspruch auf Kurzzeitpflege. Um einen Pflegegrad zu bekommen, ist es notwendig, vorher einen Antrag bei der entsprechenden Pflegekasse einzureichen. Der Medizinische Dienst beurteilt dann, in welchem Umfang der Antragsteller in verschiedenen Bereichen eingeschränkt ist. Es werden Punkte für die verschiedenen Bereiche vergeben, die den Pflegegrad nach der Auszählung bestimmen werden. Sollten Sie hier noch weitere Informationen benötigen, schauen Sie doch gerne in unserem Ratgeber ➞


Kurzzeitpflege und Kostenübernahmen

Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung übernommen. Dies beinhaltet allein die Kosten für die Pflege in der Pflegeeinrichtung, trägt aber keine Unterkunftskosten oder Investitionskosten. Angehörige müssen die sonstigen Kosten für die Kurzzeitpflege selbst übernehmen. Jedoch gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, der Pflegebedürftige kann die Unterbringungskosten mit den nicht beanspruchten Betreuungsleistungen verrechnen, ohne dafür selbst aufkommen zu müssen. Ein paar hilfreiche Informationen sind, dass die Pflegekasse für eine Kurzzeitpflege jährlich 1.612 Euro als Pauschalzahlung veranlasst. Dafür ist jedoch ein Pflegegrad von 2 bis 5 erforderlich. Des Weiteren hat der Pflegebedürftige während der vierwöchigen Kurzzeitpflege Anspruch auf 50 % des Pflegegeldes. Hier empfiehlt es sich wirklich, mit den einzelnen Anbietern für Kurzzeitpflege ausführlich im Vorfeld zu sprechen und sich entsprechende Kostenvoranschläge zukommen zu lassen. So ist es möglich, Ausgaben und Rückerstattungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung gegeneinander zu rechnen. 

Der Zweck der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung besteht darin, die Pflegenden und die Angehörigen vorübergehend und wenn es nur für kurze Zeit ist, zu entlassen und beiden Seiten einen möglichen Rest zu ermöglichen. Das Standard-Leistungspaket für Pflegebedürftige sowie andere Angebote werden von der Pflegeeinrichtung angeboten, deswegen ist es sehr wichtig, für die Kurzzeitpflege möglichst weit im Voraus zu planen. Das Angebot von Pflegeheimen für die Kurzzeitpflege ist begrenzt und um es dem Pflegenden nicht zu schwer zu machen, sollte man auch bedenken, wie lang die Anreise ist. Mit das Wichtigste bei der Kurzzeitpflege ist, dass sich Pflegende und zu pflegende Personen wohlfühlen. Die Pflegebedürftigen, die die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben, empfanden diese meist als eine wunderbare Bereicherung, den sogenannten Tapetenwechsel. Er bringt für beide Seiten eine Erholungs- und Regenerationszeit mit. Einen Einblick in ein Pflegeheim zu bekommen muss auch für den Pflegebedürftigen nicht schlecht sein, denn bei der Kurzzeitpflege wissen ja beide Parteien, dass es sich erst einmal lediglich um eine kurze Zeit handelt. So bringt die Kurzzeitpflege auch einen neuen Blickwinkel mit. Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige ist eine prima Sache!