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Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit können den Alltag zu einer Herausforderung machen, insbesondere für Personen, die weiterhin in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Oftmals brauchen sie in diesen Situationen eine Haushaltshilfe, etwa beim Putzen oder Kochen. Diese Aufgaben können von einer Haushaltshilfe erledigt werden.
Wir geben Ihnen in unserem Artikel einen ausführlichen Überblick darüber, warum eine Haushaltshilfe sinnvoll ist, welche Ausgaben damit verbunden sind und wer die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt. Haushaltshilfe für Senioren und pflegebedürftige Menschen können wirklich zu einer großen Entlastung beitragen!
Die Definition einer Haushaltshilfe leitet sich bereits vom Namen ab: Sie hilft Senioren oder älteren Menschen sowie pflegebedürftigen Personen bei alltäglichen Aufgaben wie beispielsweise Putzen oder Kochen. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, übernimmt die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse unter gewissen Umständen die Ausgaben für Haushaltshilfen.
Warum ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?
Eine Haushaltshilfe ist sinnvoll, wenn Sie als älterer Mensch oder Pflegebedürftiger auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind, zum Beispiel aufgrund körperlicher Einschränkungen. Haushaltshilfen übernehmen die Aufgaben im Haushalt, die älteren Menschen und Verwandten Zeit und Energie erfordern oder die sie nicht mehr alleine erledigen können. Daher hilft eine Haushaltshilfe nicht nur älteren Menschen, pflegebedürftigen Personen, sondern auch Angehörigen, die Pflege leisten.
Denn durch die Haushaltshilfe werden auch weitere Dienstleistungen für Senioren wie Essen auf Rädern oder die Alltagsbegleitung abgedeckt, die das Leben von Senioren und Pflegebedürftigen erleichtern und die pflegenden Angehörigen entlastet.
Je nach Notwendigkeit übernimmt eine Haushaltshilfe verschiedene Aufgaben im Haushalt. Zu den üblichen Tätigkeiten der Haushaltshilfe zählen etwa die Zubereitung von Mahlzeiten sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Wenn Sie eingeschränkt sind, wird Ihnen eine Haushaltshilfe den Einkauf übernehmen. Eine Haushilfe wäscht außerdem Ihre Wäsche und bügelt ebenfalls. Falls Sie über einen Garten verfügen und eine einfache Gartenarbeit benötigen, kann Ihnen die Haushilfe auch in diesem Fall Unterstützung bieten.
Haushaltshilfe: Kostenübernahme über Pflegekasse bei Pflegegrad
Die Pflegekasse kann Ihnen unter bestimmten Umständen einen Zuschuss für die Ausgaben für eine Haushaltshilfe gewähren. Die Leistungen erfordern eine anerkannte Pflegestufe. Im nachfolgenden Text präsentieren wir Ihnen die Optionen zur finanziellen Förderung einer Haushaltshilfe mit einem anerkannten Pflegegrad.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich für z.B. eine Haushaltshilfe, auch Entlastungsbetrag genannt. Ab Pflegegrad 1 können Sie also den Entlastungsbetrag beantragen und für eine Haushaltshilfe nutzen.
Sie sollten sich bei Ihrer Pflegekasse informieren, bevor Sie eine Haushaltshilfe über einen Anbieter erhalten. Denn diese zahlt den Entlastungsbetrag nur für Leistungen von Anbietern (Haushaltshilfe), die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind.
Unser Service: Ab Pflegegrad 1 Pflegehilfsmittel beantragen zur Pflege zu Hause
Mit einem Pflegegrad von 1 oder höher stehen Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Beantragung der Pflegehilfsmittel übernehmen wir gerne für Sie – es entstehen Ihnen keine Kosten oder Formalitäten! Füllen Sie einfach unser Onlineformular aus, wir übernehmen der Rest und holen die Genehmigung bei der Pflegekasse für Sie ein, koordinieren den Einkauf der von Ihnen ausgewählten bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel und lassen Ihnen monatliche eine damit kostenlose Pflegebox gratis frei Haus an Ihre angegebene Wunschadresse liefern! Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen und monatlich etwas mehr Zeit und Geld für die Pflege erhalten. Nutzen Sie Ihren Anspruch zur Pflegeleistung und schauen Sie sich die Entlastung einfach mal genauer an ➞
Es könnte vorkommen, dass Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro nicht für die Finanzierung der Haushaltshilfe verwendet haben, oder ihn für eine Weile nicht benötigen werden. Der Vorteil hier ist, dass der Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Haushilfe nicht aufgehoben wird. Sie können den Geldbetrag sparen und ihn später nutzen, zum Beispiel für einen Frühjahrsputz, den die Haushilfe dann durchführen könnte.
Sie können nicht nur den Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe nutzen, sondern auch das Pflegegeld, das Ihnen monatlich ab Pflegegrad 2 gezahlt wird. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Haushaltshilfe durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse zu finanzieren. Sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, erhalten Sie durch die Umwandlung ambulanter Sachleistungen gemäß Paragraf 45a SGB XI zusätzlich zu Ihrem Anspruch auf den Entlastungsbetrag weitere finanzielle Unterstützung für die Haushaltshilfe.
Um die Ausgaben für eine Haushaltshilfe zu decken, können Sie bis zu 40 % Ihres Haushaltsbudgets für Pflegesachleistungen ausgeben. Der Pflegesachleistungsbetrag zur Finanzierung der Haushaltshilfe ist dabei von Ihrem Pflegegrad abhängig.
Um einen Anspruch auf eine Umwandlung von ambulanten Sachleistungen zur Finanzierung der Haushaltshilfe zu haben, muss der Leistungserbringer der Haushaltshilfe von der Pflegekasse nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein. Dies gilt auch für den Entlastungsbetrag.
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflegeleistungen, wenn Ihr pflegenden Angehörigen für eine gewisse Zeit Ihren Tätigkeiten nicht nachkommen kann. In den Pflegestufen 2 bis 5 liegt der Betrag bei 1.612 € pro Jahr. Vor Beginn der Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung von einer Haushaltshilfe betreut worden sein. Neben der Grund- und Behandlungspflege können Sie diese Dienstleistungen auch für eine Haushaltshilfe nutzen, aber höchstens sechs Wochen lang.
Kostenübernahme über Krankenkasse: Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Falls Sie keinen Pflegegrad haben, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Ihnen die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet.
Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Krankenhausbehandlung, einer Krankheit oder einer Operation den Haushalt nicht mehr selbstständig führen können oder wenn eine andere Person, die in Ihrem Haushalt lebt, das nicht übernehmen kann, haben Sie nach Paragraf 38 SGB V vier Wochen lang Anspruch auf Haushaltshilfe. Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt oder behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist, haben Sie auch Anspruch auf Haushaltshilfe. Darüber hinaus kann Ihr Anspruch auf Haushaltshilfe auf 26 Wochen ausgedehnt werden.
Nachdem Ihr Arzt bestätigt hat, dass Sie eine Haushaltshilfe aus den oben genannten Gründen benötigen, genügt es.
In den meisten Fällen ist eine Haushaltshilfe nur für gesetzliche Krankenkassen berechtigt – nicht immer übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe. Ob die Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, hängt von Ihrem Privatversicherungstarif ab. Normalerweise werden die Ausgaben aber im Rahmen des Tarifs übernommen – informieren Sie sich darüber gerne direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung.