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Alltagsbegleiter in stationären Pflegeeinrichtungen

Bei Am 18.07.2023

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Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Diese Regelung stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur medizinisch versorgt werden, sondern auch eine ganzheitliche Betreuung und Unterstützung erhalten.

In diesem Blog-Beitrag erfährst du mehr über die Bedeutung von Alltagsbegleitern und Betreuungsassistenten in Pflegeeinrichtungen und welche Rolle sie bei der Förderung von sozialen Kontakten, der Aktivierung der geistigen Fähigkeiten und der Steigerung der Lebensqualität spielen.

1. Soziale Kontakte und emotionale Unterstützung

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte in Pflegeeinrichtungen. Sie sind Ansprechpartner für die Bewohner und sorgen für eine warme und freundliche Atmosphäre. Durch Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und gemeinschaftliche Veranstaltungen fördern sie den Austausch unter den Bewohnern und helfen dabei, Einsamkeit und Isolation zu vermeiden.

Zusätzlich bieten sie emotionale Unterstützung und sind für die Bewohner da, wenn sie jemanden zum Reden oder Zuhören brauchen. Sie nehmen sich Zeit, um individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu erkennen und auf sie einzugehen.

2. Aktivierung der geistigen Fähigkeiten

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeit von Alltagsbegleitern und Betreuungsassistenten ist die Aktivierung der geistigen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Durch gezielte Aktivitäten wie Gedächtnisübungen, Rätsel, Spiele oder kreative Angebote werden die kognitiven Fähigkeiten gefördert und trainiert. Dies hilft dabei, geistige Fähigkeiten zu erhalten oder sogar zu verbessern.

Die Betreuungsassistenten nehmen sich Zeit, um individuelle Fähigkeiten und Interessen der Bewohner zu erkennen und passende Aktivitäten anzubieten. Dadurch wird nicht nur die geistige Leistungsfähigkeit gesteigert, sondern es entsteht auch Freude und Zufriedenheit bei den Bewohnern.

3. Steigerung der Lebensqualität

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten tragen maßgeblich zur Steigerung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen bei. Indem sie für Abwechslung im Alltag sorgen, Langeweile vermeiden und positive Erlebnisse schaffen, tragen sie dazu bei, dass sich die Bewohner wohl und geborgen fühlen.

Sie organisieren kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge oder gemeinsame Hobbys und schaffen damit Momente der Freude und des Glücks. Diese positiven Erfahrungen haben einen direkten Einfluss auf das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Bewohner.

Schlussgedanken

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten sind eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie tragen dazu bei, soziale Kontakte zu fördern, geistige Fähigkeiten zu aktivieren und die Lebensqualität zu steigern. Durch ihre einfühlsame und engagierte Arbeit schaffen sie eine positive Atmosphäre und unterstützen die Bewohner dabei, ein erfülltes und würdevolles Leben zu führen.

Die gesetzliche Regelung nach § 43b SGB XI hat die Bedeutung dieser zusätzlichen Betreuung und Aktivierung erkannt und damit einen wichtigen Schritt für die ganzheitliche Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen getan.

Es ist zu hoffen, dass auch zukünftig genügend Ressourcen und Unterstützung für Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass alle pflegebedürftigen Menschen die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhalten. Denn jeder Einzelne verdient es, in seiner Pflegesituation nicht nur körperlich versorgt zu werden, sondern auch in seiner sozialen Interaktion gefördert und geistig aktiv gehalten zu werden.

Wenn du weitere Informationen zu diesem Thema wünschst oder Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Schreibe mir einfach einen Kommentar unter diesem Beitrag!

Häufig gestellte Fragen

1. Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI?

Nach § 43b SGB XI haben alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Dies gilt unabhängig von der Pflegegrad-Einstufung.

2. Was sind Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten?

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten sind speziell geschultes Personal, das pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen unterstützt. Sie kümmern sich um soziale Kontakte, Aktivitäten zur geistigen Aktivierung und zur Steigerung der Lebensqualität.

3. Welche Rolle spielen Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten?

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von sozialen Kontakten, der Aktivierung der geistigen Fähigkeiten und der Steigerung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen.

4. Welche Aktivitäten bieten Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten an?

Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten bieten eine Vielzahl von Aktivitäten an, wie z.B. Gesprächsrunden, Spiele, Gedächtnisübungen, kreative Angebote, kulturelle Veranstaltungen und gemeinsame Ausflüge. Sie berücksichtigen dabei individuelle Interessen und Fähigkeiten.

5. Wie wirkt sich die zusätzliche Betreuung und Aktivierung auf die Bewohner aus?

Durch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung erfahren die Bewohner eine Steigerung ihrer Lebensqualität. Sie haben die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen, ihre geistigen Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern und positive Erlebnisse zu erleben, die zu Wohlbefinden und Zufriedenheit führen.