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Oft sind pflegebedürftige Menschen oder Senioren noch relativ selbstständig und möchten gerne so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben. Allerdings wird es für die betroffende Gruppe im zunehmenden Alter oder der steigenden Pflegebedürftigkeit immer schwieriger, alltägliche anfallende Aufgaben und Erledigungen wie der Einkauf von Lebensmitteln, das Wäschewaschen und Putzen zu erledigen. für diesen Fall gibt es im Dienstleistungsspektrum für Senioren den Service einer Haushaltshilfe die nicht mit einer Pflegekraft zu verwechseln ist. Sie übernimmt die genannten hauswirtschaftlichen Aufgaben und unterstüzt damit die vulnerable Gruppe durch Entlastung, auch bei den pflegenden Angehörigen schafft dieser Service Freiraum. In den folgenden Beiträgen zeigen wir genauer, wo man eine Haushaltshilfe findet und was der Service kostet.
Tätigenkeiten einer Haushaltshilfe im Überblick
Die Aufgaben einer klassischen Haushaltshilfe für Senioren oder Pflegebedürftigen sind:
- das Einkaufen von Lebensmitteln / Drogerieartikeln
- die Zubereitung von täglichen Mahlzeiten
- die Reinigung der Wohnung / Hauses
- die Wäsche der Kleidung
Falls Senioren über die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen hinaus weitere Unterstützung benötigen, könnten Sie statt einer Haushaltshilfe auch einen Alltagsbegleiter beauftragen.
Vorteile einer Haushaltshilfe im Überblick
- Es entfällt die körperliche Anstrengung durch die Reinigungshilfe und -unterstüzung, Kräfte werden geschont
- Pflegende Angehörige werden zeitlich entlastet und haben mehr Zeit für andere Aufgaben oder Termine
- Senioren oder Pflegebedürftige können sich kommunikativ austauschen und haben sozialen Kontakt
- Die Versorgung von bspw. Lebensmitteln und anderen Services ist sichergestellt, wodurch die Vulnerablen länger zuhause wohnen bleiben können
Wo finden Sie eine Haushaltshilfe?
Um eine passende Haushaltshilfe zu finden, die zu Ihrem Bedarf passt, gestaltet sich oftmals als schwierig, wenn bestimmte Vorstellungen des Aufgabenumfeldes nicht im Vorfeld definiert werden. Hier drei Anlaufstellen für die Suche:
- Fragen Sie im Freundeskreis nach, ob jemand eine verlässliche Haushaltshilfe weiß und kennt
- Wohlfahrtgesellschaften oder eine Agentur für private Haushalts- und Reinigungskräfte kann passende Unterstüzung vermitteln.
- Die Jobbörse bei der Agentur für Arbeit iat eine tolle Anlaufstelle sein
- Der Kleinanzeigenteil Ihrer Lokalzeitung kann ebenfalls von passenden Anzeigen zu Putz- oder Haushaltshilfe vermitteln
- Online über Suchmaschinen im Internet (Google beispielsweise) finden Sie Angebote für Haushaltshilfen aus Ihrer Region (Tipp zur Suchphrase: Haushaltshilfe „Ihre Stadt“). Notwendig ist bei dem Vorgehen ein Vergleichen der Preise und Bewertungen von anderer Kunden.
- Zudem gibt es auch Plattformen, die Betreuungspersonen und Haushaltshilfen für Menschen mit Pflegebedarf direkt vermitteln
Verabreden Sie auf jedenfall nach dem Kennenlernen ein Probearbeiten. Unsere Tipps zum Vorgehen:
- Probearbeiten und Vertrauen aufbauen
- Tätigkeitsumfeld definieren
- Schlüssel übergeben und Zeiten absprechen
- Schützen Sie wertvolles Eigentum
- Kontrollieren Sie auch die geleistete Arbeit
- Sprechen Sie Unklarheiten offen an
- Stellen Sie Ihre Haushaltshilfe legal an
- Die Haftpflichversicherung darf nicht fehlen
Durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe können Sie festhalten, welche Aufgaben zu erledigen sind. Auch die Arbeitszeit und der vereinbarte Stundenlohn kann dort eindeutig definiert werden.
Kostenübernahme von Haushaltshilfen-Service
Über den Entlastungsbetrag haben Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad die Möglichkeit, auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 Euro zurückzugreifen. Dazu zählt auch die Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Betreuung und Versorgung. Pflegebedürftige oder Angehörige sollten zuvor bei der jeweiligen Pflegekasse Informationen einholen, welche rechtlichen Gegebenheiten für die Unterstüzung im Haushalt zählen. Es gilt das jeweilige Landesrecht.
Über die Verhinderungspflege können die Leistungen sich nicht nur auf die Pflegetätigkeiten beziehen, sondern auch auf die Unterstüzung im Haushalt. wie beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Reinigung der Wonung. Damit können Pflegebedürftige eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse stundenweise geltend gemacht werden.
Hinweis: Die Pflegesachleistung umfasst nicht nur die Hilfestellung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Sie dient auch zur Hilfe und Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Dienstleistung wird von ambulaten Pflegediensten, die von der Pflegekasse anerkannt sind, übernommen.
Alternative Minijober
Falls die Kostenübernahme durch eine Pflegekasse nicht möglich ist, wenn keine anerkannte Pflegestufe vorliegt, bietet sich Raum für eine Haushaltshilfe als Minijober bzw. geringfügige Beschäftigte anzustellen. Sie sind dann als privater Arbeitgeber aktiv und müssen die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale registieren und anmelden. Dazu müssen Sie das passende Formular ausfüllen und den Monatsverdienst (es darf nicht mehr als 450 Euro verdient werden) eintragen.
Tipp: 10 Prozent der Minijob-Ausgaben (Maximal 510 Euro jährlich) können Sie als privater Arbeitnehmer in der Steuererklärung angeben.