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Die Pflegestärkungsgesetze (PSG) 1 bis 3

Die bislang größte Pflegereform durch die Einführung der neuen Pflegestärkungsgesetze im Jahr 2015 und 2017

Es wurden nicht schon immer in Deutschland körperlich Beeinträchtigte und geistig Beeinträchtige, wie beispielsweise mit der Krankheit Demenz, in der Pflege gleichgestellt. Mit der neuen Pflegereform begann im Jahr 2015, Fortsetzung 2017, die Veränderung durch die Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Der Ausdruck der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert und es wurden die bisherigen Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade ausgetauscht. Das Vorgehen bewirkte eine gerechtere Gleichbehandlung zwischen körperlich als auch geistig beeinträchtigten Menschen. Es änderte sich zudem das gesamtheitliche Begutachtungssystem zur Einstufung. Mit dem sogenannten NBA (Neues Begutachtungsassessment) können Gutachter vom Medizinischen Dienst und von Medicproof fortan anhand von sechs Kategorien die eingeschätzte Pflegebedürftigkeit der betroffenen Menschen bedeutend besser in einen der neuen Pflegegrade einstufen.

PSG I (Einführung 2015)

Das erste Pflegestärkungsgesetz trat ab dem 01.01.2015 in Kraft. Dieses Gesetz bietet den eine bessere und höhere finanzielle Unterstützung aller betroffenen Pflegebedürftigen. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz gab es auch zum ersten Mal höhere finanzielle Leistungen für Demenzkranke beziehungsweise geistig beeinträchtigte Menschen.

PSG II (Einführung 2017)

Ab dem 01.01.2017 wurden die neuen Pflegegrade ein bis fünf mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt. Das Ziel der Pflegereform war es, Demenzkranke nicht mehr aus dem Prozess auszuschließen und in sozialen Leistungen gleichzustellen. Alle Pflegebedürftige die einer Pflegestufe zugeteilt waren, wurden automatisch einen der neuen Pflegegrade zugeteilt. Anträge die nach dem 01.01.2017 eingegangen sind, sind bereits mit dem NBA-Verfahren bearbeitet worden.

PSG III (Einführung 2017)

Mit der Einführung des dritten Pflegestärkungsgesetz, welches am 01.01.2017 eintrat, wurde sich auf die Bedürfnisse der Kommunen fokussiert. Die zentrale Aufgabe der Kommunen soll es sein, die Beratungsbesuche für die Pflegebedürftigen zu verwalten und neue Projekte für Beratungsangebote eigenständig bewerkstelligen. Eine weitere Regulierung des Pflegestärungsgesetz 3 sind mehr einzuhaltende Prüfrechte gegen Abrechnungsbetrug.

Die positive Entwicklung durch die Pflegestärkungsgesetze

Die Selbstständigkeit und Gleichstellung der pflegebedürftigen Personen stehen durch die neuen PSG im Vordergrund. Dabei ist es weniger relevant, ob es sich in den einzelnen zu betrachtenden Fällen um eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung handelt. Allgemein stellte sich die Entwicklung des Inkrafttretens der Pflegestärkungsgesetze als sehr positiv heraus.